Seit heute liegt er vor: Der Entwurf eines rot-grünen Koalitionsvertrags für Niedersachsen. Der Entwurf, der an diesem Wochenende noch von den jeweiligen Parteitagen beschlossen werden muss, steht ab heute auf den Seiten der Grünen in Niedersachsen für alle Interessierten zum download (pdf) bereit.

An dieser Stelle möchten wir Euch, nachdem wir dies auch in der Vergangenheit schon bei anderen Ländern getan haben, nun auch stichpunktartig die wichtigsten Ergebnisse aus dem Bereich der Innen- & Netzpolitik aus dem niedersächsischen Koalitionsvertrag vorstellen. Darüber hinaus werden wir auch auf Formulierungen hinweisen, die sich teilweise in anderen Passagen des Vertragswerks verstecken.

Wir freuen uns sehr, dass es auch in Niedersachsen gelungen ist, sich in vielen Bereichen auf sehr progressive Positionen zu verständigen. An dieser Stelle zu den einzelnen Abschnitten die wichtigsten Stichworte aus dem Koalitionsvertrag. Über Kommentare freuen wir uns.

Präambel (S. 3 f):

Um den großen Herausforderungen gemeinschaftlich zu begegnen, wollen wir mehr Demokratie wagen. Demokratie lebt von kontinuierlicher Beteiligung und Transparenz. Viel zu lange wurde in Niedersachsen ein obrigkeitsstaatlicher Politikstil betrieben. Beteiligung wurde zu sehr auf die Stimmabgabe bei Wahlen reduziert. Wir setzen dagegen auf Gemeinwohlorientierung statt auf Kli­entelpolitik und wir glauben an die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft. Wir verstehen modernes Regieren als einen lebendigen Austausch zwischen Bevölkerung, Landesparlament und Landesre­gierung.

Staatskanzlei (S. 5 f):

Die rot-grüne Koalition wird mit einer neuen Politik für Niedersachsen dafür sorgen, dass die Stimme der nie­dersächsischen Bürgerinnen und Bürger besser gehört und das Europa der Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird.

Medienpolitik für Transparenz, Teilhabe und Meinungsvielfalt (S. 8)

Die rot-grüne Koalition wird

  • den weitgehenden Einsatz von Freier Software und Open Source in allen Behörden und Bildungsein­richtungen fördern. Darüber hinaus wird sie prüfen, wie dort der Einsatz von Tablets und Laptops zu verstärken ist.
  • mit der Landesmedienanstalt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Bürger- und Bürgerinnenfunk zukünftig digital ausgestrahlt wird.
  • den Journalismus stärken, indem sie sich für den Erhalt des Presse-Grosso sowie für eine Modernisie­rung der Vergütungssysteme journalistischer und redaktioneller Arbeit zum Erhalt und der Förderung der Meinungsvielfalt und professioneller Arbeit einsetzt.

Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Garant für Freiheit und Demokratie.

Die rot-grüne Koalition wird

  • den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als pluralistisches, kritisches und unabhängiges Medium stärken. Als „dritte Säule“ neben Hörfunk und Fernsehen gehört dazu auch ein werbefreies öffentlich-rechtliches und zeitlich unbegrenztes Vollangebot im Internet. Es ist zu gewährleisten, dass gebühren­finanzierte Sender ihr vielfältiges Programmangebot unabhängig von Quoten und kommerziellen Inte­ressen gestalten können. Deshalb wird die rot-grüne Koalition auf eine Stärkung der Landesberichter­stattung und der kritischen Verbraucherinnen- und Verbraucherberatung im NDR hinwirken.

Die rot-grüne Koalition wird

  • unter Berücksichtigung der vorgenannten Projekte die Legislaturperiode zur Entwicklung einer umfas­senden Strategie „Digitales Niedersachsen“ nach dem Vorbild anderer Bundesländer nutzen.

Die rot-grüne Koalition wird

  • in Verhandlungen mit den anderen Bundesländern das Ziel verfolgen, bei der Besetzung der Rund­funk- und Verwaltungsräte sowie des Fernsehrats dem Prinzip der Staatsferne des Rundfunks stärker Geltung zu verschaffen. Sie wird die Arbeit des Vergabe-Ausschusses der Nordmedia-Fonds gemein­sam mit unabhängigen Branchenexperten neu strukturieren.

Sicherheit, Bürgerrechte und demokratische Teilhabe stärken (S. 16 ff)

Die rot-grüne Koalition wird die Innenpolitik für das Land Niedersachsen den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen. Sie wird die Bürgerrechte stärken, politische Entscheidungsprozesse transparenter machen und die Zugänge zu Informationen und Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger erleichtern.

Die rot-grüne Koalition setzt sich für eine Fortentwicklung der Niedersächsischen Polizei zu einer modernen Bürgerpolizei ein, deren Handeln an den Bedürfnissen der Menschen orientiert ist. Voraussetzung dafür ist eine Reform des Polizeigesetzes. Dazu gehört auch, die Entwicklungschancen und Aufstiegschancen im Polizei­dienst gerechter zu gestalten.

Der Niedersächsische Verfassungsschutz bekommt einen Neustart. Die Voraussetzungen dafür und konkrete Handlungsvorschläge wird eine besetzte rot-grüne Kommission erarbeiten.

Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise brauchen eine starke, handlungsfähige kommunale Selbstverwaltung und stabile Finanzen. Nur dann können sie gemeinsam mit den Menschen den Alltag und die Zukunft gestalten.

Wir werden das NPD Verbotsverfahren auf den jeweiligen Ebenen mit Nachdruck vorantreiben!

Neustart des Verfassungsschutzes (S. 16)

Das Versagen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene bei den Ermittlungen gegen die rechts­extremistische Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hat das Vertrauen in den Rechtsstaat emp­findlich gestört. Die rot-grüne Koalition wird den Neustart des niedersächsischen Verfassungsschutzes gestal­ten und ihn auf seine Kernaufgaben beschränken.

Eine pauschale Diffamierung politischer und ethnischer Gruppen wird es unter einer rot-grünen Koalition nicht geben. Die Kriterien für die Arbeit des Verfassungsschutzes werden eng gefasst und streng überwacht. Aufga­ben, Mittel und Befugnisse sowie Personalausstattung und -struktur des Verfassungsschutzes werden grundle­gend evaluiert. Dazu gehört auch eine Überprüfung der Fortführung von Aufgaben des Verfassungsschutzes auf ihre Erforderlichkeit, Ressourcen und Befugnisse.

Die rot-grüne Koalition wird

  • umgehend eine paritätisch besetzte Kommission einsetzen, die konkrete Handlungsvorschläge erar­beitet. Bereits jetzt ist vereinbart worden, dass die politische Bildung künftig nicht mehr zu den Aufga­ben des Verfassungsschutzes gehören wird. Außerdem werden die öffentliche Bewertung verfas­sungsfeindlicher Bestrebungen und die für die Öffentlichkeit bestimmte Auswertung offen zugänglicher Quellen auf eine wissenschaftliche arbeitende Dokumentationsstelle übertragen.
  • die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes verbessern und einen Verfassungsschutzbe­richt des Parlamentes einführen. Der Kontrollausschuss wird künftig soweit wie möglich öffentlich und nur soweit wie notwendig unter Geheimhaltung tagen. Um eine möglichst transparente Arbeitsweise zu erzielen, werden die Befugnisse des Ausschusses erweitert.
  • den Einsatz von V-Leuten einschränken und in einer öffentlichen Richtlinie oder in einem Gesetz neu regeln.
  • sich auf der Bundesebene dafür einsetzen, dass die „Versagung der Feststellung der Gemeinnützig­keit“ von Vereinen künftig nicht mehr automatisch und ausschließlich wegen einer Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten von Bund und Ländern erfolgt. Gleiches gilt für die Abschaffung der „Ext­remismusklausel“ als Voraussetzung der finanziellen Förderung.
  • die parteitaktisch motivierte Beobachtung der Gesamtpartei „Die Linke“ ebenso beenden wie die Dis­kriminierungen der islamischen Gemeinden.

Kompromisslos gegen Rechtsextremismus (S. 16 f)

Die rot-grüne Koalition wird die Zivilgesellschaft im Engagement gegen Rechtsextremismus und für mehr politische Bildung stärken. Dazu soll das Vorgehen gegen den Rechtsextremismus unter Verantwortung des Innenministeriums in einem Landesprogramm gebündelt und ausgebaut werden. Die Beratung und Unterstützung von Opfern rechtsextremer Gewalt wird ausgebaut.

Die rot-grüne Koalition wird sich für Antifaschismus auf allen gesellschaftlichen Ebenen sowie für ein Verbot der nationalsozialistischen NPD und ihr verwandten Organisationen einsetzen. Sie tritt entschieden gegen jede Form von Rassismus und andere Auswüchse gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein.

Reform des Polizeigesetzes (S. 17)

Ziel der rot-grünen Koalition ist eine bürgerfreundliche Polizei, die auch in der Fläche präsent ist. Polizei muss dort anzutrreffen sein, wo das Leben stattfindet. Dazu gehört eine Kultur des offenen Umgangs mit Problemen – die sich auch in der Aus- und Fortbildung der Polizei abbildet. Abgelehnt wird ein „Racial Profiling“.

Außerhalb der Polizeistrukturen im Innenministerium wird die rot-grüne Koalition eine Beschwerdestelle schaf­fen, die in Konfliktfällen als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zuständig ist. Nach dem Vorbild der anderen Bundesländer wird eine individualisierte, anonymi­sierte Kennzeichnung der Polizei bei geschlossenen Einsätzen angestrebt. Dazu werden Gespräche mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen aufgenommen.

Die rot-grüne Koalition wird

  • unverzüglich das Niedersächsische Polizeigesetz mit dem Ziel reformieren, eine bürgernahe, transpa­rente, effektive und qualifizierte Polizeiarbeit in Niedersachsen sicherzustellen. Das neue Gesetz wird folgende Eckpunkte aufweisen:
  • Das NdsSOG wird künftig als „Gesetz über die Abwehr von Gefahren“ geführt. Eine moderne und hochqualifizierte Polizei im demokratischen Rechtstaat schützt die Bürgerinnen und Bürger vor Gefah­ren, betreibt erfolgreich Gefahrenabwehr und ist keine „law and order“-Polizei.
  • Auf den unklaren Begriff der „öffentlichen Ordnung“ wird wie in der Gesetzesfassung von 2004 ver­zichtet. Dies hat keine praktischen Auswirkungen auf die Polizeiarbeit, da verfolgbare Verstöße gegen Ordnungsregeln im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt sind und grundsätzlich keine Verfolgungslü­cken entstehen.
  • Die Gewahrsamsdauer von derzeit zehn Tagen wird wieder auf vier Tage reduziert.
  • Aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit für die Gefährderansprache wird eine spezialgesetzli­che Regelung außerhalb der gefahrenabwehrrechtlichen Generalklausel geschaffen.
  • Die negativen Erfahrungen mit anlass- und verdachtsunabhängigen Kontrollen im Verkehrsraum auf Grundlage des Paragrafen 12 Abs. 6 SOG wird geprüft und die Norm ggf. eingeschränkt. Die Kontrolle von Moscheen wird keinesfalls zugelassen.

Starke Bürgerrechte (S. 17)

Die rot-grüne Koalition wird die von der abgelösten Landesregierung ausgeweitete Videoüberwachung ein­schränken. Für die verbleibenden Überwachungsanlagen wird ein öffentlich einsehbares „Anlagenkataster“ ge­schaffen. Anlasslose Überwachungen von Großveranstaltungen werden eingeschränkt. Jede Überwachung ist kenntlich zu machen.

Die rot-grüne Koalition lehnt den Einsatz von Drohnen als technisches Mittel zur Anfertigung von Bild- und Ton­aufnahmen bei Veranstaltungen oder Ansammlungen im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen generell ab. Sie wird ein solches Verbot gesetzlich festschreiben. Lediglich bei der Verfolgung von schweren Straftaten wie Geiselnahmen, Entführung mit erpresserischem Menschenraub oder Verfolgung nach Bankraub kann im Ein­zelfall ein Einsatz von Drohnen in Betracht kommen.

Personenbezogene Daten und Abbildungen einer Person dürfen vorerst nicht in sozialen Netzwerken einge­stellt werden. Die polizeiliche Fahndung und Ermittlung mit und in sozialen Netzwerken werden datenschutz­rechtlich überprüft und dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

Gesetzliche Grundlagen für Polizeieinsätze im Ausland (S. 18)

Die rot-grüne Koalition wird

  • durch ein Polizeientsendegesetz die Transparenz, Akzeptanz und demokratische Legimitation von Auslandseinsätzen der niedersächsischen Polizei schaffen. Auslandseinsätze werden von Beschlüs­sen des Landtags abhängig gemacht.

Aufwertung des Versammlungsrechts (S. 18)

Die rot-grüne Koalition wird

  • das Demonstrationsrecht stärken. Ziel ist ein bürgerfreundliches Versammlungsrecht, das möglichst vielen Menschen Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstige Versammlungen ermöglicht. Einge­schränkt werden sollen Datenabfragen bei Anmeldungen und Polizeiaufnahmen in geschlossenen Räumen. Das Vermummungsverbot soll schärfer eingegrenzt und der Datenschutz für Anmelderinnen und Anmelder sowie Ordnungskräfte verbessert werden. Die Bannmeilenregelung vor dem Nieder­sächsischen Landtag wird aufgehoben.

Zukunft von Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten (S. 18)

Die rot-grüne Koalition wird

  • die ohne ausreichende parlamentarische und rechtliche Beratung beschlossenen Gesetze zum Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst überprüfen. Gemeinsam mit den haupt- und eh­renamtlich Kräften soll deren wichtige Arbeit rechtssicher und zukunftsfähig gestaltet werden.

Zukunft und Attraktivität von Polizei und öffentlichem Dienst (S. 18)

Durch die demografische Entwicklung wird der Anteil älterer Menschen immer größer und die Gesellschaft im­mer vielschichtiger. Das hat Auswirkungen auch auf die Polizei und ihre Arbeit. Um sie darauf vorzubereiten, wird die rot-grüne Koalition dazu in dieser Legislaturperiode eine strukturierte Betrachtung/Untersuchung durch­führen.

Gemäß ihrer Altersstruktur werden in den nächsten Jahren starke Jahrgänge der Polizei in den Ruhestand tre­ten.

Die rot-grüne Koalition wird

  • sicherstellen, dass ausscheidende Beamtinnen und Beamte rechtzeitig durch Nachwuchskräfte ersetzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Wettbewerb um die besten Köpfe bei der Nachwuchs­gewinnung immer anspruchsvoller wird, weil demografisch bedingt die Schulabgänger-Jahrgänge zu­nehmend kleiner werden.
  • die Attraktivität des Polizeidienstes z. B. durch ein Personalentwicklungskonzept, eine verstärkte För­derung von Frauen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen. Dafür sollen Men­schen mit Migrationshintergrund verstärkt in den Polizeidienst eingebunden und das Gesundheitsma­nagement sowie die Aufstiegschancen im Rahmen der so genannten zweigeteilten Laufbahn verbes­sert werden.
  • die Restriktionen des so genannten A 11-Erlasses beseitigen und durch eine Veränderung der Stel­lenstruktur eine gerechtere Personalwirtschaft in der Polizei ermöglichen.

Dienstrecht optimieren und Personalvertretungsgesetz modernisieren (S. 18 f)

Die demografische Entwicklung, die zunehmende Belastung des Landeshaushaltes durch nichtbeeinflussbare Aufgabenblöcke und die Ungleichbehandlung von Beamten und Beamtinnen und Tarifbeschäftigten stellen auch veränderte Anforderungen an das Dienstrecht. Die Landesverwaltung muss als Arbeitgeberin attraktiv und finanzierbar bleiben. Deshalb wird die rot-grüne Koalition das Dienstrecht aufgabenneutral optimieren.

Das niedersächsische Personalvertretungsgesetz soll zukunftsfähig modernisiert werden, um die Mitbestim­mungsmöglichkeiten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu stärken und um eine vertrauensvolle Zusam­menarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Behörden und Verwaltungen wieder herzustellen.

Starker Datenschutz (S. 19)

Die Grundlagen politischer Entscheidungen und Debatten sind häufig statistische Daten und Fakten. Der rot­grünen Koalition ist es wichtig, dass diese Daten unabhängig erhoben, analysiert und bewertet werden.

Die rot-grüne Landesregierung wird

  • die Landesstatistik in ein eigenständiges „Landesamt für Statistik“ überführen. Im Niedersächsischen Statistikgesetz werden die grundlegenden Aufgaben und Normen der Statistik sowie die parlamentari­sche Kontrolle verankert.
  • mit einem neuen Landesdatenschutzgesetz einen unabhängigen, bürgernahen und effizienten Daten­schutz verwirklichen.
  • im Bundesrat einen weitergehenden Datenschutz für Beschäftigte einfordern.
  • in Niedersachsen die Landesbehörde für den Datenschutz, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte durch geschultes Personal und technische Ausstattungen für diese Aufgaben wappnen.
  • Sich im Bundesrat für hohen datenschutzrechtlichen Standard auch auf der EU-Ebene einsetzen.

Starke kommunale Selbstverwaltung (S. 19)

Kommunale Selbstverwaltung ist das Herz der Demokratie. Ob sie in allen Städten, Gemeinden und Landkrei­sen noch ausreichend leistungsfähig ist, ist fraglich.

Zunächst wird die rot-grüne Koalition jedoch überprüfen, wie und von wem die notwendigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich und bürgernah erbracht werden.

Die rot-grüne Koalition wird

  • noch im Jahr 2013 mit den Kommunen und Kreisen einen Dialog über diese Fragen führen, der zu einem fairen regionalen Interessensausgleich mit einem regionalen Entwicklungskonzept führen soll. Freiwillige Kooperationen im Konsens sind dabei der Königsweg.
  • den kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen – insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung und ihre unterschiedliche Auswirkung – zukunftsgerichtet prüfen; denn eine aufgabengerechte und verlässliche Finanzausstattung der Kommunen ist unabdingbar. Die Verbundquote beim kommunalen Finanzausgleich wird dabei nicht abgesenkt. Der Leistungsfähigkeitsvorbehalt nach Artikel 58 der Nieder­sächsischen Verfassung wird gestrichen.

Auch auf Bundesebene will die rot-grüne Koalition durch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkom­menssteuer, durch eine weitgehende Abschaffung des Ehegatten-Splittings, die Reform der Erbschaftssteuer und durch einen höheren Bundesanteil bei den sozialen Zuwendungen die Finanzkraft der Kommunen stärken. Die kommunale Finanzhoheit soll durch eine Reform von Grundsteuer und Gewerbesteuer verbessert werden, indem beide zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer weiterentwickelt werden.

Die rot-grüne Koalition wird das Gespräch mit den Kommunen über die vom Bund übertragenen Aufgaben im Waffengesetz suchen und klären, ob Änderungen notwendig sind.

Modernes Kommunalverfassungsgesetz (S. 19 f)

Die lange Amtszeit von (Ober)Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Landrätinnen und Landräten trennt will­kürlich deren Wahl von der für Räte und Kreistage. Die Abschaffung der Stichwahl für Hauptverwaltungsbeam­ten schwächt ihre Legitimation und die kommunale Demokratie.

Die rot-grüne Koalition wird

  • die von der Vorgängerregierung zu verantwortende Verschlechterungen des Kommunalwahlrechts zu­rücknehmen und unverzüglich wieder die Stichwahl für die Regionspräsidentin/den Regionspräsiden­ten, die Landräte/Landrätinnen und die (Ober-/Samtgemeinde-)Bürgermeister/Bürgermeisterinnen ein­führen.
  • unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände das Niedersächsische Kommunalverfassungsge­setz einer Generalüberholung unterziehen. Dabei sollen die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten wieder mit der der Räte synchronisiert, die Jugend- und Seniorenbeteiligung verbessert, die Gleich­stellung in den Kommunen gestärkt und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen gerade im Hin­blick auf die Energiewende erleichtert und abgesichert werden; einengende Regelungen werden auf­gehoben. Darüber hinaus sollen auch Bürgerinnen und Bürger initiativ werden können, um Hauptver­waltungsbeamte abzuwählen.
  • prüfen, wie Menschen nach langer Aufenthaltsdauer ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit das Kommunalwahlrecht zu gewähren ist. Dazu wird es im Zweifelsfall gemeinsam mit anderen Bundes­ländern einen Vorstoß zur Änderung des Grundgesetzes geben.

Mehr Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger (S. 20)

Die rot-grüne Koalition strebt eine deutliche Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide an. Sie wird Gespräche mit CDU und FDP für die notwendige Verfassungsänderung aufnehmen. Analog zur Bin­dungswirkung von kommunalen Bürgerentscheiden soll eine zeitliche Bindungswirkung von Volksentscheiden eingeführt werden. Dabei wird sichergestellt, dass Volksentscheide unter denselben Bedingungen wie allge­meine Wahlen abgehalten werden.

Die rot-grüne Koalition strebt eine Verfassungsänderung an, um das Wahlalter bei Landeswahlen auf 16 Jahre zu senken.

Transparenz bei Risikotechnologien (S. 41 f)

Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen müssen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wer­den. Nur bedingungslose Transparenz ermöglicht eine öffentliche Auseinandersetzung um Forschungsaufträge, Forschungsgegenstände und die Abschätzung möglicher Folgen bei der Anwendung von Forschungsergebnis­sen. Ergebnisse öffentlich geförderter Forschungsvorhaben müssen deshalb allgemein zugänglich sein.

Die rot-grüne Koalition wird

  • gemeinsam mit den Hochschulen und Universitätsbibliotheken eine Open-Access-Strategie entwi­ckeln.
  • Transparenz darüber herstellen, wer an öffentlich finanzierten Hochschulen in wessen Auftrag mit wel­cher Fragestellung forscht.
  • darauf hinwirken, dass sich alle Hochschulen ein Leitbild geben, mit dem sie sich zu ihrer gesellschaft­lichen Verantwortung bekennen.
  • die Hochschulen auffordern, im Bereich von Risikotechnologien und Forschungsvorhaben mit militäri­scher Relevanz eigene Plattformen für einen ethischen Diskurs zu schaffen.

Breitbandausbau und IuK-Wirtschaft (S. 59 f)

Die landesweite Grundversorgung mit schnellem Internet gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Leistungsfä­hige digitale Netze sind wichtig für die Menschen und wichtige Standortfaktoren für die Unternehmen.

Die rot-grüne Koalition setzt sich deshalb für eine flächendeckende Grundversorgung mit schnellen breitbandi­gen Internetverbindungen ein und drängt darauf, diese durch Universalverpflichtung abzusichern. Außerdem werden für den Breitbandausbau gezielt EU-Mittel eingesetzt. In einem jährlichen Breitband-Gipfel soll in Zu­sammenarbeit mit dem Breitband Kompetenz Zentrum, mit Kommunen, Stadtwerken sowie Wirtschaft und Ge­sellschaft eine Strategie für den flächendeckenden Breitbandausbau erarbeitet und umgesetzt werden.

Beim Internet und in der IuK-Wirtschaft geht es auch um wirtschaftliches Wachstum und um Arbeitsplätze. So hat „IT made in Niedersachsen“ das Potenzial zum Exportschlager. Das zeigt sich in wachstumsstarken An­wendungsfeldern wie Green IT, eMobility, eHealth, eEnergy und eLearning.

Die rot-grüne Koalition wird

  • mit regionalen Akteuren wie Unternehmen der digitalen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen IKT‑Regionen bilden, die die Entwicklung neuer IuK-Lösungen und Anwendungen in Niedersachsen und darüber hinaus vorantreiben sollen.

Bürgerbeteiligung bei Verkehrsprojekten fair und transparent (S. 64)

Die rot-grüne Koalition wird

bei allen Verkehrsmaßnahmen die Belange der betroffenen Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichti­gen und sie so frühzeitig wie möglich einbeziehen. Es geht um transparente und faire Planungsverfahren von Beginn an. Information, Transparenz und eine permanente Beteiligung betroffener Menschen sind unverzicht­bar. Nur ein öffentlicher Diskurs mit umfassend informierten Bürgerinnen und Bürgern kann Grundlage einer gut abgewogenen und akzeptierten Entscheidung sein. Eine solche Beteiligung muss frühzeitig erfolgen und Alter­nativen einschließlich der Null-Variante zur Diskussion stellen.

  • durch neutrale Moderation, fachkundige Beratung und Begutachtung, die durch die Betroffenen initiiert wird, beispielhaft Bürgerbeteiligung gewährleisten. Moderne Medien können in der Planungs- und Re­alisierungsphase von Vorhaben die notwendige Transparenz und Diskussion sichern und fördern. Die­ser Planung und Realisierung begleitende Diskurs darf nicht von finanziellen Möglichkeiten der unmit­telbar Betroffenen abhängig sein. Deshalb wird ein Budget für eine unabhängige fachliche Begleitung zur Verfügung gestellt.

Starke Justiz sichert den Rechtsstaat (S. 76 ff)

Gerechtigkeit und Rechtsfrieden (S. 76 f)

Voraussetzung für Rechtsfrieden und Gerechtigkeit ist eine starke, unabhängige Justiz, die rasch zu verständli­chen und nachvollziehbaren Entscheidungen kommt. Die rot-grüne Koalition steht dafür ein, dass alle Bürgerin­nen und Bürger in Niedersachsen unabhängig von Ihrem Einkommen ihre Rechte durchsetzen können und gleichen Zugang zu Recht und Justiz erhalten. Wir erteilen jedweden Änderungen in der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe, die einkommensschwachen Bevölkerungsschichten diesen Zugang erschweren, eine klare Absage.

Überall im Land sollen die Bürgerinnen und Bürger einen effektiven Zugang zur Justiz in erreichbarer Nähe ha­ben. Die rot-grüne Koalition bekennt sich zu einer dauerhaften Verankerung der Justiz in der Fläche. Dabei ha­ben wir den demografischen Wandel und die unterschiedliche Entwicklung der Fallzahlen in den Gerichten ebenso wie die zunehmende Spezialisierung der Rechtsprechung und der Fachverfahren im Blick und werden Qualitätsverluste verhindern. Wo eine Nutzung von Synergieeffekten, so durch Bildung von Justizzentren, in Betracht kommt, erfolgt eine enge Abstimmung mit den Beteiligten vor Ort.

Die rot-grüne Koalition nimmt die Sicherheitsbedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie der Rechtssuchenden ernst. Wir werden intelligente, die jeweiligen Gefähr­dungsgrade besser berücksichtigende Lösungen finden, bei weiterhin offenen und für jedermann zugänglichen Gerichten.

Die rot-grüne Koalition strebt eine angemessene Unterbringung und Ausstattung von Gerichten und Staatsan­waltschaften an. Sie wird zeitnah problematische Engpässe in der Justiz beseitigen. Bei alledem sollen vorran­gig Möglichkeiten von Umschichtungen im Justizhaushalt sowie von Optimierungen in der Aufgabenwahrneh­mung und in den Arbeitsabläufen genutzt werden. Insbesondere soll die elektronische Kommunikation zwi­schen Gerichten und den Beteiligten weiter ausgebaut werden.

Die rot-grüne Koalition setzt sich dafür ein, dass Niedersachsen an der bundesweiten Erhebung der Personal­bedarfsberechnung im Jahr 2014 teilnehmen kann. Ihr ist die Beseitigung von Ungerechtigkeiten in der Besol­dungsstruktur ein Anliegen, dabei müssen jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen der niedersächsischen Haushalte berücksichtigt werden.

Die rot-grüne Koalition wird

  • allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrem Einkommen den gleichen Zugang zu Recht und Justiz gewähren.
  • die Eigenverantwortlichkeit einer unabhängigen Justiz durch die sukzessive Ausweitung eigener per­sonal- und budgetrechtlicher Handlungsspielräume der Gerichte und Staatsanwaltschaften stärken. Hierfür soll unter anderem das Niedersächsische Richtergesetz reformiert werden, um die Mitbestim­mungsrechte innerhalb der Justiz insbesondere in den Bereichen Ernennung, Beförderung und Budget zu stärken.
  • unter Beteiligung der Justizverbände und Gewerkschaften zur Einstellung und Beförderung von Rich­terinnen und Richtern Richterwahlausschüsse einrichten.
  • die Debatte über eine weitest mögliche Selbstverwaltung der Justiz bei intensiver Abwägung der Vor- und Nachteile fortsetzen.

Insbesondere die Frauen- und Familienförderung wird bei der Personalentwicklung in der Justiz in den nächs­ten Jahren eine bedeutende Rolle spielen. Die rot-grüne Koalition will dabei den Frauenanteil in Führungsposi­tionen deutlich erhöhen. Dies gilt auch für den niedersächsischen Staatsgerichtshof; die entsprechende Vorga­be im Gesetz über den Staatsgerichtshof soll verschärft werden. Um den Auswahlprozess für die Mitglieder des Staatsgerichtshofs transparenter zu gestalten, wird es vor der Wahl eine Ausschussanhörung geben.

Die rot-grüne Koalition wird

  • im Dialog mit den Verantwortlichen in den Hochschulen, in der Anwaltschaft und in der Justiz Schwä­chen in der Juristenausbildung analysieren und beseitigen.im Dialog mit Rechtsanwendenden und -suchenden die niedersächsischen Gesetze und Verordnun­gen überprüfen, um sie ggf. für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher zu gestalten.
  • das bürgerfreundliche Widerspruchsverfahren auf weitere Bereiche ausdehnen.

Mit der rot-grünen Koalition wird es keine Privatisierungen in der Justiz geben!

Nachhaltige Sicherheit durch Resozialisierung (S. 77 f)

Niedersachsen hat in vieler Hinsicht einen gut funktionierenden Justizvollzug. Für die rot-grüne Koalition stehen in den nächsten Jahren die Weiterentwicklung der Bedingungen für die Resozialisierung, die Wiedereingliede­rung von Straffälligen und die Verhinderung weiterer Straftaten im Vordergrund. Die Beachtung der berechtig­ten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil. Eine intensive Entlas­sungsvorbereitung mit Lockerungen, Bildungsangeboten und offenem Vollzug sowie die Vermittlung von Woh­nung und Arbeit und der Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen schaffen eine nicht nur auf die Phase des Vollzugs beschränkte, sondern langfristige Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

Die rot-grüne Koalition wird

  • ein Resozialisierungsgesetz für den Justizvollzug vorlegen, das ein ressortübergreifendes Über­gangsmanagement einschließt.
  • im Umgang mit jugendlichen Gewalttätern für ein ressortübergreifend gut abgestimmtes Vorgehen von Polizei, Justiz, Schule und Jugendhilfe sorgen. Vorrang vor Repression müssen Jugendhilfe und Prä­vention haben. Straffällig gewordene Jugendliche sollen rechtzeitig aus einer beginnenden Karriere als Straftäter herausgelöst und in Schule und in Gesellschaft reintegriert werden. Aus gefährdeten Kin­dern dürfen nicht gefährliche Jugendliche und Erwachsene werden.
  • den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und nachhaltigen Opferschutz betreiben: Die neue Anstalt für Sicherungsverwahrte in Rosdorf soll zu einer modernen, auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ausgerichteten Einrichtung werden. Schon während des Strafvollzugs werden qua­lifizierte Behandlung und alle notwendigen Resozialisierungsmaßnahmen bereitgestellt. Ein gutes Übergangsmanagement und intensive Nachsorge, unter anderem durch forensische Fachambulan­zen, sollen für eine nachhaltige Sicherheit sorgen.
  • das Justizvollzugsgesetz reformieren und ein eigenes Jugendstrafvollzugs- und ein Jugendarrestvoll­zugsgesetz schaffen. Der Untersuchungshaftvollzug wird in einem eigenständigen Untersuchungs­haftvollzugsgesetz geregelt. Dabei soll die diskriminierende Arbeitsvergütung für Untersuchungsge­fangene an die höhere Vergütung für Strafgefangene anpasst werden: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Die rot-grüne Koalition lehnt eine weitere Privatisierung des Justizvollzugs ab. Justizvollzug ist eine hoheitliche Aufgabe und gehört in staatliche Hände. Deshalb werden für die JVA Bremervörde Ausstiegsoptionen aus den bestehenden Verträgen geprüft – jedenfalls aber der weitere Betrieb dort kritisch begleitet.

Der rot-grünen Koalition ist die Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen zugunsten stärker resozialisierender Sankti­onsformen ein Anliegen.

Die rot-grüne Koalition wird

  • Programme wie „Schwitzen statt Sitzen“, in denen Menschen anstelle des kostenintensiven Strafvoll­zugs gemeinnützige Arbeit verrichten, fortführen und ausbauen. Ersatzfreiheitsstrafe soll – wenn über­haupt – im offenen Vollzug verbüßt werden. Erleichterungen bei der Ableistung gemeinnütziger Arbeit während der Haft verkürzen die Haftzeit.
  • Täter-Opfer-Ausgleich und Mediation auf eine verlässliche organisatorische und finanzielle Grundlage stellen. Dies gilt ausdrücklich auch für Programme in freier Trägerschaft. Wiedergutmachungsmaß­nahmen werden auch bei schwereren Straftaten und im Strafvollzug gefördert. Der Opferschutz wird verstärkt und die Arbeit der Stiftung Opferhilfe unterstützt und ausgebaut.
  • die sozialen Dienste der Justiz weiterentwickeln, bürokratische Überregulierungen abschaffen und Qualitätsstandards einführen, die auf der professionellen Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufbauen.
  • die Voraussetzungen für eine gleichmäßige Strafverfolgung gegenüber Schwachen und Starken schaffen und der Bekämpfung von Wirtschafts- und Steuerkriminalität ein stärkeres Gewicht geben.

Auf der Bundesebene wird sich die rot-grüne Koalition für Reformen und Aktualisierungen des Strafgesetzbu­ches und des Jugendgerichtsgesetzes einsetzen. Dabei gilt: Strafrecht ist Ultima Ratio – strafrechtliche Sankti­onen dürfen nur letztes Mittel zum Schaffen des Rechtsfriedens sein.

Die rot-grüne Koalition wird sich zur Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit und zur Entkriminalisierung nicht strafwürdigen Verhaltens für eine bundeseinheitliche Eigenbedarfsgrenze für den Besitz geringer Mengen von Cannabis einsetzen.

Freie, transparente Gesellschaft (S. 78f)

Die rot-grüne Koalition wird gegen Straftaten im Internet den Ansatz „Löschen statt Sperren“ konsequent ver­folgen. Es sollen tragfähige Lösungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet entstehen, die die Grundrechte wah­ren und Rechtsverletzung nach dem Verursacherprinzip behandeln. Warnhinweismodelle im Internet, flächen­deckende Überwachung der Netzkommunikation, Netzsperren oder Internetzugangssperren werden als un­wirksame und tief in die Grundrechte eingreifende Symbolpolitik abgelehnt.

Dem Zugang zu einem freien und leistungsfähigen Internet kommt in der digitalen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zu. Im öffentlichen Raum können frei verfügbare lokale Netze, das so genannte WLAN (Wireless Local Area Network) allen Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zum Internet eröffnen. Dabei unterstützt die rot-grüne Koalition die Initiativen der Länder Hamburg, Berlin und des Bundestages, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber (Störerhaftung) zu beschränken.

Die rot-grüne Koalition wird

  • endlich auch in Niedersachsen eine umfassende Open-Data-Strategie mit einem modernen Informati­onsfreiheits- und Transparenzgesetz vorlegen. Es soll staatliche Stellen verpflichten, alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen. Nur in begründeten Ausnahme­tatbeständen – so zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz öffentlicher Belange – soll der Informationszugang im Einzelfall verwehrt bleiben.
  • die öffentliche Mitzeichnung von Petitionen auf einer Internetplattform ermöglichen.
  • sich auf Bundesebene für ein Exportverbot von Soft- und Hardware einsetzen, die zur Überwachung und Vorbereitung von Repressionsmaßnahmen in Diktaturen genutzt werden kann und in Deutschland nicht verwendet werden darf.
  • sich auf Europa- und Bundesebene, im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz, gegen die der­zeit diskutierten Varianten der Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Sie hält dieses Verfahren für einen hochproblematischen Eingriff in die Grundrechte. Auch die heimliche Onlinedurchsuchung von Com­putern wird als massiver Eingriff in die Grundrechte abgelehnt.
  • sich für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht einsetzen. Es soll einen gerechten Interessenaus­gleich für Urheberinnen und Urheber, Verwerterinnen und Verwerter sowie Nutzerinnen und Nutzer herstellen und das Recht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringen. Es soll bildungs- und wissenschaftsfreundlich sein. Ein eigenständiges Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das be­reits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich schützt, ist überflüssig.

Die abgelöste Landesregierung sah sich immer wieder dem Vorwurf von Korruption und verdeckter Einfluss­nahme auf Politik ausgesetzt.

Die rot-grüne Koalition wird

  • für ausscheidende Regierungsmitglieder eine Regelung analog zu Paragraf 41 Beamtenstatusgesetz festschreiben. Ehemalige Minister und Staatssekretäre sollen künftig drei Jahre lang verpflichtet sein, eine Erwerbstätigkeit oder eine sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzuzei­gen, die mit ihrer Regierungstätigkeit im Zusammenhang steht und durch die öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung soll untersagt wer­den, wenn dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.
  • für den Niedersächsischen Landtag Transparenz durch ein verpflichtendes Lobbyregister einführen. Außerdem        plant      sie        ein        norddeutsches  Korruptionsregister       sowie   ein        Landes‑
    Korruptionsbekämpfungsgesetz nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens.
  • eine Kommission einrichten, die im Dialog mit Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen Leitlinien für einen neuen Umgang zwischen Politik Wirtschaft aufstellt. Sie unterstützt die Bestrebungen auf Bun­desebene, das Sponsoring von Parteien strenger zu regeln und ein Umgehen des Parteiengesetzes auszuschließen. Die Landesvereinbarungen zum Sponsoring werden unverzüglich durch Veröffentli­chungen im Internet transparent gemacht.
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