In regelmäßigen Abständen informieren wir auf gruen-digital unter der Rubrik „aus den Ländern“ über Interesse Veranstaltungen und Initiativen im Bereich der Innen- und Netzpolitik. Eine solche interessante Initiative haben gerade die Grünen in Baden-Württemberg angestoßen. Erst am 7. Oktober hatten wir davon berichtet, dass die Landesregierung in Baden-Württemberg zukünftig verstärkt auf Open Source als Mittel der Standortpolitik setzen will.

An diesem Wochenende hat der Parteitag der schleswig-holsteinischen Grünen (#ltwsh11) ein Wahlprogramm für die im Mai nächsten Jahres anstehende Landtagswahl beschlossen. Die Grünen sind somit die erste Partei in Schleswig-Holstein, die ihr Wahlprogramm für die anstehenden Landtagswahlen vorlegen. Das Programm ist das Ergebnis eines circa einjährigen Programmerstellungsprozesses.

An dieser Stelle dokumentieren wir den netzpolitischen Teil des Landtagswahlprogramms des Programms, das in Kürze vollständig auch unter sh-gruene.de heruntergeladen werden kann.

3.10 Schleswig-Holsteins digitale Zukunft grün gestalten – Für eine an den Menschen- und Bürgerrechten orientierte Netzpolitik

Globale Vernetzung und Digitalisierung beeinflussen und verändern derzeit grundlegende Pfeiler unserer Gesellschaft. Meinungsfreiheit, Privatsphäre, Teilhabe und informationstechnische Entwicklungen werden durch die Netzpolitik gestaltet und gefördert. Netzpolitik ist Politik, die die Auswirkungen der Digitalisierung und die Verbreitung des Internets auf alle anderen Politikbereiche mitdenkt und sinnvoll verknüpft. Sie ist zugleich Politik mit den Mitteln des Netzes: Homepages, Blogs und soziale Netzwerke unterstützen den demokratischen Diskurs, die Meinungsbildung und neue Formen politischer Teilhabe.

Wir GRÜNE stehen für eine digitale Gesellschaft, die die Freiheit und die Bürgerrechte der Menschen in den Mittelpunkt stellt: Grundrechte, wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, müssen selbstverständlich auch im Internet gelten. Auch der Schutz privater Daten und das Recht auf öffentliche Informationen im Internet (Informationsfreiheit) sind für unsere demokratische Gesellschaft konstituierend. Das Internet darf nicht zum Vorwand und Mittel werden, mühsam erkämpfte Bürgerrechte einzuschränken! Deshalb wollen wir die digitale Dimension der Grundrechte stärken. Wenn ein Großteil der Information und Kommunikation online erfolgt, muss neben Post- und Fernmeldegeheimnis ein übergreifendes Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis treten. Die Informationsfreiheit soll daher ebenso Teil des Grundgesetzes werden wie der Datenschutz. Auch das vom Bundesverfassungsgericht neu begründete Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sollte ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen werden.

3.10.1 Das Internet für die Vitalisierung unserer Demokratie nutzen
Wir GRÜNE stehen für eine transparente und bürgernahe Politik. Die Möglichkeiten des Internets können helfen, die Distanz zwischen Politik und Bürgerinnen abzubauen und die Transparenz politischer Prozesse deutlich zu verbessern. Verträge der öffentlichen Hand mit privaten AkteurInnen (PPP bzw ÖPP) gehören nicht unter Verschluss, sondern müssen unter Berücksichtigung des Datenschutzes offengelgt werden, dies kann unkompliziert und kostengünstig im Internet erfolgen. Musste früher jeder Bebauungsplan noch umständlich zu schlechten Öffnungszeiten im Amt eingesehen werden, kann heute Bürgerbeteiligung bei großen Infrastrukturprojekten genauso wie bei kleinen Bauvorhaben zusätzlich auch online erfolgen. Zudem sehen wir die großen Chancen, die in der Zugänglichmachung öffentlicher Daten (Open Data) liegen.

Mit dem Internet sind vielfältige neue, digitale Öffentlichkeiten entstanden: Bürgerinnenjournalismus in Blogs, Zusammenarbeit in der Wikipedia, Interaktion in Sozialen Netzwerken, Plattformen für e-Petitionen und online diskutierte Bürgerinnenhaushalte gehören dazu. Sie ermöglichen eine Frischzellenkur für die Partizipation in einer repräsentativen Demokratie.

Wir werben dafür, dass sich staatliche Stellen den Prinzipien eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns (Open Government) verschreiben. Im Zeitalter des Web 2.0 gehört dazu auch die direkte Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen. Internetplattformen, die auf Rückkopplungen und Initiativen aus der Bevölkerung setzen, lassen das Gemeinwesen vom Wissen aller profitieren und sind eine Bereicherung unserer repräsentativen Demokratie.

3.10.2 Offene Daten – Transparenz schaffen und Partizipation ermöglichen
Wir streiten für eine Ausweitung und Modernisierung der Informationsfreiheit und unterstützen daher eine Novellierung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dabei wollen wir das bestehende Prinzip umdrehen und die Verwaltung verpflichten, Dokumente, Analysen, Gutachten und Statistiken nicht nur auf begründete Nachfrage, sondern von vornherein der Öffentlichkeit als offene Daten (Open Data) frei verfügbar zu machen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Auswertung der Informationen durch die Verwendung von maschinenlesbaren und freien Formaten sowie einer Auswahl von Lizenzen für private und kommerzielle Nutzungen ermöglicht wird. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer wollen wir ein zentrales Portal für offene Daten in Schleswig-Holstein einführen.

3.10.3 E-Government und digitale Teilhabe umsetzen
Im Zuge der Digitalisierung bietet E-Government vor allem Möglichkeiten für einfache und schnelle Verwaltungsdienstleistungen. Darüber hinaus werden wir GRÜNE uns dafür einsetzen, die technischen Möglichkeiten zu nutzen , um die Distanz zwischen Bürgerinnen und Verwaltung zu verringern. Wir streben eine offene Verwaltung an, die Transparenz gewährleistet und Beteiligung ermöglicht. Dabei ist selbstverständlich genau auf die Erfordernisse des Datenschutzes und das Prinzip der Datensparsamkeit zu achten. Zudem muss sichergestellt werden, dass digitale Teilhabe nicht zu Lasten einer bürgerfreundlichen Verwaltung geht: Es muss also auch zukünftig möglich bleiben, als Bürgerin alle Behördendienstleistungen auch ohne Internetzugang nutzen zu können.

3.10.4 Zugang zum Internet als Bürgerrecht sicherstellen
Die Verfügbarkeit von schnellen Internetanschlüssen ist in Schleswig-Holstein weiterhin alarmierend schlecht, dabei gibt es hier ein größeres Bedürfnis nach schnellem Netzzugang als anderswo. Ein Breitbandzugang ist in der Wissensgesellschaft unabdingbare Grundlage eines zeitgemäßen Lebensumfeldes und elementar für soziale Teilhabe im 21. Jahrhundert. Er ist Voraussetzung für gute Bildung und Wissen und befördert wirtschaftliche Entwicklung. Wir werden uns für einen zügigen und konsequenten Ausbau der Breitband-Versorgung in ganz Schleswig-Holstein einsetzen. Davon wird besonders der ländliche Raum profitieren. Auf Bundesebene setzen wir uns für das Recht aller auf einen Breitbandanschluss ein, der als flächendeckender Universaldienst (analog zur Post- und Telefonversorgung) verfügbar sein muss. Darüber hinaus werden wir öffentliche und privatwirtschaftliche Vorhaben, die einen Ausbau von kostenfreien WLAN-Netzwerken zum Beispiel in Städten oder im ÖPNV zum Ziel haben, aktiv unterstützen.

3.10.5 Für neue Arbeit und wirtschaftliche Innovation
Die vernetzte Welt schafft neue Arbeitsplätze und neue Arbeitsformen. Anstelle von Monopolen und Oligopolen setzen wir auf vielfältige, dezentrale Märkte mit agilen kreativen Akteurinnen. Dazu gehören verbesserte Bedingungen für Unternehmensgründungen und der rasche Wissenstransfer aus Hochschulen in die Wirtschaft. Den Sektor der Open-Business Modelle wollen wir stärken und innovative Unternehmen im Bereich der Kreativwirtschaft fördern.

Für uns ist mit dem Internet die Überzeugung verbunden, dass jeder Mensch unbeschränkten Zugang zu Informationen und die Möglichkeit erhält, diese frei zu verbreiten. Diese Freiheit gilt es zu schützen und dort, wo es sie nicht gibt, zu schaffen. Wir begreifen deshalb den Zugang zum Internet als Bürgerrecht, das in jeder Hinsicht (barriere-)frei zu gestalten ist. Eine möglichst umfassende Barrierefreiheit muss selbstverständliches Designkriterium für öffentliche, privatwirtschaftliche und private Angebote im Netz sein.

3.10.6 Netzneutralität sichern und durchsetzen
Die Gleichbehandlung von Daten ist die Grundlage eines freien, demokratischen und dynamischen Internets und hat dessen Erfolg überhaupt erst ermöglicht. Daten im Internet müssen deshalb gleichberechtigt übertragen werden – ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, verwendeter Anwendungen oder verwendeter Geräte. Netzneutralität bestimmt, wie das Internet mit Inhalten umgeht. Verletzt wird sie, wenn Inhalte gesperrt, gefiltert oder gedrosselt werden, so dass bestimmte Daten bevorzugt werden, weniger rentable Inhalte plötzlich schlechter zugänglich sind.

Wir setzen uns gegen ein „Zwei-Klassen-Internet“ ein, das diejenigen bevorzugt, die mehr zahlen können. Nutzerinnen müssen im Internet Inhalte ihrer Wahl diskriminierungsfrei senden und empfangen können. Dienste und Anwendungen müssen genau wie Hardware und Software frei wählbar sein. Dies soll für das Festnetz genauso wie für den Mobilfunk gelten. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität im Internet ein und werden eine entsprechende Initiative im Bundesrat anstoßen. Zukünftige Förderungen des Breitbandausbaus in Schleswig-Holstein wollen wir an die Verpflichtung der Wahrung der Netzneutralität knüpfen.

3.10.7 Freies Wissen teilen
Wissen wächst, wenn man es teilt. Das Internet hat sich durch die Mitarbeit vieler Freiwilliger zum größten Wissensschatz überhaupt entwickelt. Die kollektive Arbeit an freier und quelloffener Software (Open Source) hat vieles im Netz erst möglich gemacht, seien es Blogs oder das kollaborative Arbeiten über Wikis, Etherpads & Co. Der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen im Internet ist aber nach wie vor mit vielen Hindernissen versehen. Wir setzen uns deshalb für freies Wissen auf allen Ebenen ein: sowohl in Wissenschaft und Kultur, als auch bei Software. Wir wollen Sammlungen von digitalen Gemeingütern auf- und ausbauen. Dazu gehört auch, dass mit öffentlichen Geldern erstellte wissenschaftliche Publikationen frei im Internet zugänglich sein müssen (Open Access).

3.10.8 Einen fairen Interessenausgleich aller im Netz Beteiligten schaffen
Internet und Digitalisierung stellen unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen und Konflikte, für die gemeinsam an Lösungen gearbeitet werden muss. Insbesondere im Urheberrecht ist ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten noch nicht gelungen. Unser Ziel ist ein fairer Interessenausgleich aller im Netz Beteiligten. Dazu muss das Urheberrecht weiter entwickelt und modernisiert werden. Wir wollen die Urheberinnen und Künstlerinnen stärken – vor allem gegenüber den Verwerterinnen und Vermarkterinnen ihrer Inhalte. Urheberinnen sollen in die Lage versetzt werden, selbst zu entscheiden, wie mit ihren Inhalten umgegangen werden kann. Alternative Lizenzmodelle wie „Creative Commons“ weisen hier einen möglichen Weg. Ebenso wollen wir einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die freie Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet schaffen. Urheberinnen sollen von Digitalisierung und Internet profitieren und pauschale Gelder für das freie Tauschen von Dateien erhalten (Tauschlizenz). Wir wollen die Kriminalisierung der nicht-kommerziellen Nutzung stoppen und dem Abmahnwahnsinn gesetzlich einen Riegel vorschieben.

3.10.9 Freie und quelloffene Software fördern
Wir setzen uns für einen verstärkten Einsatz von freier und quelloffener Software (Open-Source) ein. Sie bietet vielfältige Vorteile: Sie erhöht die Sicherheit, senkt Kosten, erleichtert den Wissenstransfer und dient durch eine stetige Weiterentwicklung durch die Nutzerinnen dem Gemeinwohl. Bei öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen kann die Anschaffung von Open-Source-Software statt lizenzpflichtiger Produkte zu Einsparungen im Landeshaushalt führen. Wir setzen uns daher für eine Überprüfung der bestehenden Ausschreibungsverfahren ein. Der verstärkte Einsatz von freier und quelloffener Software ist gerade im schulischen und wissenschaftlichen Bereich wichtig. Wir wollen weg von proprietären System hin zu freier und offener Software, werden uns für einen verstärkten Einsatz von freier und quelloffener Software an (Hoch-)Schulen, in öffentlichen Institutionen und der Verwaltung einsetzen und Modelle durch Ausbildung von qualifiziertem Personal unterstützen.

3.10.10 Mehr Medienkompetenz für alle Generationen ermöglichen
Medienkompetenz ist die Grundvoraussetzung, um selbstbestimmt an der digitalen Welt teilzuhaben. Nutzerinnen müssen nicht nur lernen, wie man den Computer bedient, um ins Internet zu kommen. Sie müssen auch wissen, wie man im Netz mit den eigenen Daten umgeht, welche Angebote gefahrlos genutzt werden können, wie man Meldungen in einem Blog kritisch bewertet oder was bei Cybermobbing zu tun ist. Wir wollen eine generationenübergreifende Medienbildung als roten Faden in alle staatlichen Bildungsangebote verweben.

Dazu muss Medienpädagogik als verpflichtenden Teil in die Ausbildung von pädagogischen Berufen und in die Lehrpläne integriert werden. So soll vor allem ein reflektierter Umgang mit den Medien und der Schutz der eigenen Privatsphäre (beispielsweise in sozialen Netzwerken) im Internet vermittelt werden. Außerdem soll das Internet als Arbeits- und Informationsmedium verstärkt genutzt und der kritische Umgang damit geübt werden. Wir begrüßen das Scheitern der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV), sehen aber auch unsere Verantwortung, engagiert in einem transparenten Verfahren mit allen Beteiligten eine Neuaufstellung einen Kurswechsel in diesem Bereich voranzutreiben.

3.10.11 Löschen statt sperren – gegen Vorratsdatenspeicherung und Trojanerseinsatz
Wir GRÜNE lehnen die Sperrung von Inhalten im Internet entschieden ab. Solche Sperrungen sind technisch leicht zu umgehen und für eine effektive Strafverfolgung letztendlich sogar kontraproduktiv. Der gesperrte Inhalt steht zudem weiter im Internet zum Abruf bereit. Wir fordern daher nach wie vor: Löschen statt sperren. Statt eine verfassungsrechtlich fragwürdige Zensurinfrastruktur aufzubauen, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft technisch und personell verstärkt, die internationale Zusammenarbeit intensiviert werden,um die Verfolgung strafrechtsrelevanter Inhalte im Netz besser bewältigen zu können.

Allen Tendenzen einer staatlichen Totalüberwachung von Kommunikationsnetzen stellen wir uns entschieden entgegen. Weiterhin lehnen wir eine anlasslose Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen auf Vorrat ab. Eine Neuauflage einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung lehnen wir entschieden ab. Niemand darf unter Generalverdacht gestellt werden. Auch vor diesem Hintergrund wurde die frühere gesetzliche Grundlage der Vorratsdatenspeicherung vollkommen zu Recht vom Bundesverfassungsgericht als mit unserem Grundgesetz unvereinbar beurteilt. Falls Telekommunikationsdaten relevant zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr sind, kann unter hohen rechtsstaatlichen Hürden, nur bei konkretem Verdacht, das ”Quick Freeze-Verfahren”, bei dem Kommunikationsdaten einer Person zielgerichtet ”eingefroren” werden zum Einsatz kommen. Auch wenden wir uns gegen die Entwicklung und den Einsatz von Software, die es ermöglicht, einen privaten Computer illigitim auszuspähen (”Landestrojaner”). Eine solche Vorgehensweise ist mit dem verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus heutiger Perspektivenicht zu vereinbaren.

3.10.12 Datenschutz – meine Daten gehören mir!
Wir wollen ein Grundrecht auf Datenschutz in die schleswig-holsteinische Verfassung schreiben. Für uns hat die informationelle Selbstbestimmung Vorrang vor der Sammelwut des Staates und der Wirtschaft. Es soll für die Bürgerinnen einfacher werden, von Unternehmen umfangreich Auskunft über sie betreffende gespeicherte Daten und effektiven Rechtsschutz gegen die Verletzung von Datenschutzbestimmungen zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen die Befugnisse des unabhängigen Landesdatenschutzzentrums ausgebaut und Unternehmen verpflichtet werden, die Herkunft ihrer Datensammlungen zu belegen.

Das heute schon gesetzlich festgeschriebene Recht auf pseudonyme und anonyme Kommunikation ist ebenso essentiell wie der Schutz vor ungewollter automatisierter Datenverarbeitung und Profilbildung. Eine grundlegende Reform des Datenschutzrechts entlang der Anforderungen des Internetzeitalters ist längst überfällig. Entscheidend sind dabei neben Transparenz und Datensicherheit die Wahlfreiheiten der Nutzerinnen. Geschäftsmodelle, die vor allem auf der größtmöglichen Preisgabe persönlicher Daten beruhen, müssen mit besonderen Vorkehrungen für den Datenschutz einhergehen.

3.10.13 Digitalen Verbraucherschutz stärken
Auch wer online unterwegs ist, hat das Recht, vor Kostenfallen, Abzocke und Missbrauch persönlicher Daten geschützt zu sein. Auch im Netz muss Marktmissbrauch verhindert werden. Für die Erstellung von Kundenprofilen braucht es transparente und faire Regeln, die explizite Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten muss Grundprinzip werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit hundert Seiten und mehr kann niemand lesen. Wir setzen uns dafür ein, dass Verträge auch online übersichtlich und verbraucherfreundlich ausgestaltet sind: Widerruf- und Datenschutzerklärungen müssen verständlich formuliert und leicht auffindbar sein. Button-Lösungen, die Kaufverträge grafisch übersichtlich aufbereiten, sollen das Unterschieben unerwünschter Abonnements verhindern. Verbraucherverbänden wollen wir auch bei Datenschutzverstößen eine Klagebefugnis geben.

3.10.14 Informationstechnologien nachhaltig ausgestalten
Die digitale Welt hat ihren Preis: Sie verursacht externe Kosten, indem sie viel Energie verbraucht und wertvolle endliche Ressourcen bindet. Computer und Smartphones werden zudem oft unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt. Die Entwicklung grüner und fair produzierter Informationstechnologien (Green IT/Fair IT) sind deshalb eine Antwort auf die Zukunftsfragen des 21. Jahrhunderts. Auch beim Breitbandausbau wollen wir eine möglichst große Energieeffizienz. Wir setzen uns für klare rechtliche Vorgaben ein, die Energie- und Ressourceneffizienz verbindlich machen und den Recyclinganteil von Elektroschrott nach und nach auf 100 Prozent steigern. In einem ersten Schritt werden wir uns dafür einsetzen, die Beschaffungsrichtlinien der öffentlichen Hand in diesem Sinne zu überarbeiten.

Sobald die Programme der anderen Parteien in Schleswig-Holstein vorliegen, werden wir diese aus netzpolitischer Sicht bewerten und hier darüber berichten.

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