Mit der Einbringung des Gesetzes zur Erleichterung von Volksbegehren hat die Rot-Grüne Regierung in Nordrhein- Westfalen am 25. Februar den Startschuss für ihre große Demokratieoffensive gegeben. Mit dem Gesetzentwurf zur Erleichterung von Volksbegehren kommen wir der Grünen Kernforderung nach mehr demokratischen Beteiligungsrechten nach.
Für hohe Wellen hat die jüngste Entscheidung der dem Ältestenrates des Bundestages untergeordneten IuK-Kommission gesorgt, trotz mehrerer eindeutiger Beschlüsse, Adhocracy nicht bei der Arbeit der Enquête-Kommission einzusetzen. Nun soll im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Kommission der jüngste Beschluss bewertet und über das weitere Vorgehen beraten werden.
Jede und Jeder blamiert sich, so wie er kann. Die Koalitionsmehrheit hat heute gezeigt, dass Union und FDP allenfalls Politik 1.0 können. Sie dementiert auch indirekt damit die Initiative des Bundespräsidenten mit seinen „Bürgerforen“. Wo es echte Beteiligung interessierter BürgerInnen geben soll, kneift sie und erfindet Probleme. Bei der Einsetzung der Internet-Enquete beschloss der Bundestag (Drucksache 17/950):
Alle Fraktionen des Bundestages waren sich bisher darin einig, dass angesichts der neuen Möglichkeiten verbesserter Bürgerbeteiligung durch das Netz, die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ der geeignete Ort wäre, innovative Wege auszuprobieren, um sie dann eventuell später auf das gesamte Parlament übertragen zu können. Nun hat schwarz-gelb dem Vorhaben in der IuK-Kommission des Bundestages die rote Karte gezeigt.
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