diese Veranstaltung richtet sich an alle, die das Geschäft der großen Tech-Konzerne mit unseren Daten kritisch hinterfragen. Wir geben Antworten […]
Gestern hat Google angekündigt, ab 2022 kein personalisiertes Tracking über Drittanbieter-Cookies mehr zuzulassen. Konstantin und Tabea beleuchten in einem kurzem […]
Heute hat die portugiesische Ratspräsidentschaft einen Entwurf für eine „ePrivacy-Verordnung vorgelegt. Hier eine kurze Bewertung des Vorschlags. Heute ist ein […]
Gestern, am 12.12.2016, wurde der erste Entwurf zur ePrivacy-Verordnung geleakt. Die in der Datenschutz-Grundverordnung festgehaltenen Standards und Prinzipien gelten für alle Unternehmen und Behörden mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden. Dies schließt natürlich auch Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste ein. Darüber hinaus gibt es jedoch noch strengere Regeln für den Schutz der Privatsphäre in der Kommunikation, die in der so genannten ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 festgehalten sind und für alle Anbieter von Telefonie-, Internet- oder Email-Diensten gelten. Ab dem Jahr 2017 steht die in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Revision dieser Richtlinie an. Was steht auf dem Spiel?
Nach der Reform ist vor der Reform: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird nun in Kürze in Kraft treten, und schon stehen die Nachfolgeprojekte an. Die sogenannte "e-Privacy"-Richtlinie 2002/58, die den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation als "lex specialis" regelt und 2009 zum letzten Mal novelliert wurde, soll an die allgemeinen Regeln der neuen Grundverordnung angepasst werden. Um diese Diskussion bereits in einer frühen Phase mitzugestalten, laden die Grünen im Europäischen Parlament am Mittwoch, 6. April 2016, zu einer Anhörung nach Brüssel ein.
Gestern beriet das Plenum des Deutschen Bundestages über einen Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 13 des Telemediengesetzes (TMG) folgenden Absatz einzufügen. Durch diese Neuregelung will die SPD die Bundesregierung dazu bringen, die sogenannte E-Privacy-Richtlinie umzusetzen. An dieser Stelle dokumentieren wir meine gestrige Protokollrede zu dem Tagesordnungspunkt.
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