Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch erneut eine Initiative zur Netzneutralität. Bereits vor knapp einem Monat, also wenige Tage nach Bekantwerden der Pläne der Telekom, debattierte der Bundestag, damals auf Antrag der Linken, über dieses Thema. Nun hat die SPD noch einmal einen Antrag vorgelegt, der nicht nur die gesetzliche Notwendigkeit der Netzneutralität noch einmal thematisiert, sondern zudem auch die Themen Breitbandausbau und Mindestbandbreiten anspricht. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Wie dringlich das Thema Netzneutralität aktuell in Europa diskutiert wird, lässt sich an den gehäuften Konsultationen von Institutionen der EU ersehen. Nach dem GEREK -- dem Gremium der europäischen Telekommunikations-Regulierer -- hat nun die Kommission aufgerufen, zur Diskriminierungsfreiheit im Internet Stellung zu beziehen.
Die grüne Bundestagsfraktion hat ob der anhaltenden Debatte zur Netzneutralität einen Änderungsantrag für das Telekommunikationsgesetz eingebracht. Über die nun durch die Koalition verabschiedete Minimalregelung zur Netzneutralität geht dieser deutlich hinaus. Wir dokumentieren hier zunächst den Text und stellen ihn der Netzöffentlichkeit zur Diskussion und Verbesserung. Denn nachdem heute die TKG-Novelle in einer unbefriedigenden Fassung verabschiedet wurde, heißt es: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.
Dieser Tage erreichte die Projektgruppe Netzneutralität der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft ein bemerkenswertes „Save the Date“-Schreiben zum 1. Fachdialog Netzneutralität. Am 16. November 2011 soll die Auftaktveranstaltung stattfinden. Weitere Veranstaltungen sollen durch vom Wirtschaftsministerium beauftragte Studien flankiert werden. Eigentlich müsste man sich freuen, dass das BMWi nach den Anträgen von Grünen, Linken und SPD das Thema endlich ernst nimmt. Trotzdem wirkt das Timing der Einladung absurd: Am 20. Oktober wird der Bundestag in 2./3. Lesung das für die Netzneutralität maßgebliche Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschieden.
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