Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch erneut eine Initiative zur Netzneutralität. Bereits vor knapp einem Monat, also wenige Tage nach Bekantwerden der Pläne der Telekom, debattierte der Bundestag, damals auf Antrag der Linken, über dieses Thema. Nun hat die SPD noch einmal einen Antrag vorgelegt, der nicht nur die gesetzliche Notwendigkeit der Netzneutralität noch einmal thematisiert, sondern zudem auch die Themen Breitbandausbau und Mindestbandbreiten anspricht. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freue ich mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
erst am 16.05.2013 haben wir das letzte Mal in diesem Hohen Haus über die Notwendigkeit der gesetzlichen Wahrung der Netzneutralität diskutiert, damals auf Initiative der Fraktion Die Linke, heute auf die der SPD, die zudem auch noch auf eine aktuelle Studie der Bundesnetzagentur verweist und „zugesicherte Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern“ sowie „schnelles Internet für alle flächendeckend verwirklichen“ will. Auch wenn die Vorschläge teilweise nicht neu sind, so sind sie größtenteils, z.B. was die Etablierung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur über eine Universaldienstverpflichtung angeht, durchaus zu begrüßen. Doch zurück zur Netzneutralität.
An den Plänen der Deutschen Telekom, das Internet ab einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln und gleichzeitig eigene Dienste zu priorisieren, hat sich insgesamt kaum was verändert. Zwar hat die Deutsche Telekom mittlerweile, nach einem wochenlangem Druck einer engagierten Zivilgesellschaft, gewisse Zugeständnisse gemacht, an der grundsätzlichen Intention, zu schauen, wie weit man in Sachen Aushebelung eines der grundlegenden Prinzipien der digitalen Gesellschaft gehen kann, hat sich jedoch – leider – nichts verändert. Den einzig konsequenten Schritt, von diesen Plänen endlich Abstand zu nehmen, hat die Deutsche Telekom bedauernswerterweise nicht vollzogen. Sie wirft Nebelkerzen. Dass das Bundeswirtschaftsministerium darauf reinfällt, vielleicht auch darauf reinfallen will, wundert mich ehrlich gesagt nicht.
Die Pläne des Unternehmens, dessen Hauptanteilseigner noch immer der Bund ist, haben zu einer seit nunmehr mehreren Wochen anhaltenden öffentlichen Diskussion über eines der zentralen netz- aber auch demokratietheoretischen Themen, die Netzneutralität gesorgt. Beinahe, aber eben nur beinahe, könnte man der Telekom dankbar dafür sein, den öffentlichen Fokus auf das Thema gelenkt zu haben, da heute auch der letzte weiß, dass eine Priorisierung der Daten desjenigen, der mehr zahlen kann, problematisch ist. Die Telekom hingegen hat in den letzten Wochen einen massiven Imageschaden erlitten.
Derzeit liegen mehrere Petitionen gegen die Pläne der Telekom und für die gesetzliche Wahrung der Netzneutralität vor – eine davon ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses in der nächsten Sitzungswoche. Als Grüne begrüßen wir sowohl die öffentliche Diskussion über eine der Schlüsselfragen unserer digitalen Demokratie als auch das Engagement derjenigen, die die Petitionen gestellt haben. Neben den knapp 80.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern einer von Johannes Scheller an das Hohe Haus gerichteten Petition haben sich noch einmal knapp 200.000 Menschen an einer Petition von Malte Götz bei Change.org beteiligt. Als grüne Bundestagsfraktion möchten wir uns herzlich auch bei denjenigen bedanken, die sie on- und offline unterstützen oder auf andere, sehr kreative Weise, ihren Missmut angesichts der Telekompläne, aber auch eines seit Jahren andauernden schwarz-gelben Nicht-Handelns zum Ausdruck gebracht haben.
Die von allen Oppositionsfraktionen seit langem erhobene Forderung, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben, um so ein „Zwei-Klassen-Internet“, in dem die Daten desjenigen bevorzugt werden, der mehr zahlen kann, zu verhindern, muss, das haben die Pläne der Telekom, sogenannte „Managed Services“, was immer das genau sein soll, einführen zu wollen, deutlich gezeigt, endlich umgesetzt werden. Gleichzeitig haben die letzten Wochen noch einmal verdeutlicht, dass die von der Schwarz-Gelben Koalition vorgelegte Lösung eben nur eine halbgare ist und Sie, meine Damen und Herren, es nun Verbraucherzentralen, Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt überlassen, die Hausaufgaben zu machen, die zu erledigen, eigentlich ihre ureigene Aufgabe gewesen wäre.
Dass selbst Sie, meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP, sich nicht ganz sicher sind, was sie da eigentlich im Zuge der TKG-Novelle vorgelegt haben, zeigt die Debatte vom 16.05.2013 ja eindrücklich: Während die einen Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, wie der geschätzte Kollege Tauber, davon sprechen, dass „die christlich-liberale Koalition“ das Prinzip der Netzneutralität „längst gesetzlich verankert” habe, sprechen andere Vertreter der Koalition, in diesem Fall der Kollege Schulz, davon, dass man keine „Vorratsgesetzgebung“ brauche.
Sowieso wirkt so mancher Debattenbeitrag, meine Damen und Herren der Koalition so, als sei nicht ansatzweise erkannt worden, worum es bei der gesetzlichen Sicherung der Netzneutralität überhaupt geht. Da charakterisiert der Kollege Nüßlein das Ansinnen der Linksfraktion (gemeint ist eigentlich die gesamte Opposition, die ja bereits vor Jahren entsprechende Initiativen vorgelegt hat), die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben, als „höchstwahrscheinlich aus alten SED-Zeiten genetisch vererbt“. Da ist man geradezu dankbar, dass Kollege Nüßlein wenigstens erkennt, dass die Pläne der Telekom dazu führen könnten, den weiteren Ausbau zu bremsen. Auch gefreut haben wir uns darüber das man sich, anders als noch in der Enquete-Kommission, nun auch als Union dafür einsetzen will, dass „Datenpakete im Internet gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden“. Weiter erkennt der Kollege, dass, will man die Netzneutralität wahren, die Netze weiter ausbauen muss, damit die Anbieter nicht ständig mit Verweis auf mangelnde Kapazitäten mit der Absicht um die Ecke kommen, unterschiedliche Preisklassen einzuführen. Recht haben Sie, Herr Kollege. Ich frage mich nur, warum sie dann den Netzausbau seit Jahren verschleppen und den Leuten immer noch Sand in die Augen streuen, wenn sie sagen, dass es eigentlich gar keine „weiße Flecken“ mehr gäbe.
Weiter wird von Seiten der Abgeordneten der Koalition darauf verweisen, dass man in § 41 a TKG eine „Rahmenregelung“, also scheinbar doch kein Gesetz, zur Netzneutralität geschaffen habe, nach der die Bundesregierung ermächtigt sei, in einer Rechtsverordnung „gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern“. Hier stellt sich die Frage, warum denn die Bundesregierung diese Karte, wenn sie doch angeblich im Stande ist, auf die derzeitige Problemlage adäquat zu antworten, noch nicht gezogen hat, sondern stattdessen weiterhin zusieht, wie die nächsten Anbieter sich auf den Weg machen, dem Vorbild der Telekom zu folgen? Meine Damen und Herren der Koalition, ich hoffe, sie merken wenigstens selbst, dass sie sich hier in Widersprüche ohne Ende verstrickt haben.
Es ist doch so: Nicht ernst nach der intensiven Beschäftigung der Enquete-Kommission mit dieser Thematik wissen wir spätestens, dass Verstöße gegen das Prinzip der Netzneutralität – bislang vor allem im Bereich des Mobilfunks – weit verbreitet sind und, um entsprechende Sperrungen vorzunehmen, heute auch auf Techniken wie die „Deep Packet Inspection” zurückgegriffen wird und der Druck der Provider, die Netzneutralität auch außerhalb des Mobilbereichs endgültig abzuschaffen, seit Jahren zu nimmt. Die jetzige Entwicklung, darauf machen wir Sie doch seit langem aufmerksam, hatte sich über Jahre abgezeichnet. Obwohl wir sie mit mehreren Initiativen, sowohl in Form von Anträgen als auch Gesetzesentwürfen, schon vor geraumer Zeit aufgefordert haben, sich – auch auf EU-Ebene – für eine gesetzliche Regelung einzusetzen und nicht allein auf die Kräfte des freien Marktes zu vertrauen, haben sie unsere Warnungen stets ignoriert. Das rächt sich nun. Anlässlich der Diskussion um die Pläne der Telekom und einem damit einhergehenden Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität, wurde auch dem letzten bildhaft vor Augen geführt, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP, in diesem netz-aber auch gesellschaftspolitisch hochrelevantem Bereich mit ihrem Laissez-Faire-Ansatz krachend gescheitert sind. Fakt ist: Auch in diesem Bereich haben Sie eine gesetzliche Klarstellung gescheut wie der Teufel das Weihwasser. Heute stehen sie vor einem Scherbenhaufen.
Während die Europäische Kommission, die sich auch viel zu lange geweigert hat, sich diesem drängenden Problem endlich anzunehmen, in den letzten Wochen wenigstens angekündigt hat, eine gesetzliche Regelung, auf die wir nun alle mit Spannung warten, vorlegen zu wollen, verharren sie weiter unbeirrt auf ihrem Standpunkt. Dabei schreiben Sie in Ihrem eigenen schwarz-gelben Koalitionsvertrag, dass sie „die Entwicklung (…) sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“ werden. Spiegel Online kommentierte dass damals wohlwollend mit den Worten: „Für die Freunde eines freien, innovationsfördernden Internets sind das beruhigende Worte.“ Eine der letzten Überschriften bei Spiegel Online zu diesem Thema lautete: „Wie die Telekom das Zwei-Klassen-Netz durchsetzt“. Die Zeit zu handeln ist mehr als reif.
Wir fordern Sie, meine Damen und Herren der Koalition, gemeinsam mit mehreren hundert Tausend Menschen noch einmal dazu auf, endlich eine tatsächliche gesetzliche Regelung zur Sicherung der Netzneutralität vorzulegen.
Vielen Dank!
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