Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren intensiv geführt. Es liegen seit langem mehrere, sehr deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, aber zum Beispiel auch der Justizministerkonferenz etc. vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz vorgesehene Privilegierung auszuweiten. Genauso liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag vor. Heute haben sich eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen bei uns erkundigt, warum wir uns denn beim Antrag der SPD enthalten hätten. Einige freundlicher, andere weniger.
Nach einer dreijährigen Hängepartie soll die von der Bundesregierung angekündigte Stiftung Datenschutz nun kommen. Die Schaffung einer zusätzlichen Institution, um mittelbar auf die Einhaltung des Datenschutzes in der Privatwirtschaft einwirken zu können, wurde von uns zunächst immer begrüßt. Denn wir brauchen ein vielfältigeres Schutzsystem im Datenschutz. Doch die konkrete Ausgestaltung der Stiftung, die nichts anderes als ein U-Boot des Innenministeriums ist, ist absolut unzureichend. Zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes und den anderen Oppositionsfraktionen werden wir uns als Grüne nicht an der Arbeit der Stiftung in der jetzt angedachten Form beteiligen.
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