Heute hat die portugiesische Ratspräsidentschaft einen Entwurf für eine „ePrivacy-Verordnung vorgelegt. Hier eine kurze Bewertung des Vorschlags. Heute ist ein […]
Mit einiger Verwunderung haben wir den Medien entnommen, dass der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Telemediengesetzes und der sogenannten Störerhaftung“ in einem mehrseitigen Positionspapier (pdf) geradezu zerrissen hat. Guten Morgen, liebe SPD! Es stellt sich die Frage, welche gesetzgeberischen Folgen nun aus der neu gewonnenen Erkenntnis der Fraktion erwachsen. Schon heute ist das gesamte parlamentarische Verfahren, an dem der „Internet-Ausschuss Digitale Agenda“ übrigens gar nicht beteiligt ist, eine einzige Farce.
Gerade hat Jan Philipp als Berichterstatter des Europäischen Parlaments seine Verbesserungsvorschläge für den Reformentwurf der EU-Kommission zum europäischen Datenschutz vorgelgt. Jan Philipp und wir berichten auf gruen-digital immer wieder tagesaktuell über den Stand des Reformvorhabens. Konstantun und Malte haben die Verbessserungsvorschläge von Jan, wie zuvor der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, ausdrücklich begrüßt und die Bundesregierung für ihre Haltung krisitiert.
Am gestrigen Sonntagabend wurden die im Rahmen der schleswig-holsteinischen Koalitionsverhandlungen von einzelnen Untergruppen verhandelten Ergebnisse abschließend in großer Runde besprochen und der Entwurf eines Koalitionsvertrag schließlich von den jeweiligen Landesvorsitzenden von SPD, SSW und Grünen vorgestellt. Der Entwurf des Koalitionsvertrags, der an diesem Samstag noch von den jeweiligen Parteitagen beschlossen werden muss, steht ab heute zum download bereit. An dieser Stelle möchten wir Euch stichpunktartig die wichtigsten Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Innen & Justiz vorstellen, deren Arbeit Konstantin mit zwei Abgeordneten aus Schleswig-Holstein als Verhandlungsführer der Grünen in den vergangenen gut zweieinhalb Wochen intensiv begleitet hat.
Schnell machte die Nachricht die Runde und wurde von verschiedenen Medien aufgenommen: Offensichtlich haben sich die Vertreter der Staatskanzleien darauf verständigt, dass im neuen Entwurf des Glückspielstaatsvertrags nicht mehr auf das Mittel der Netzsperren zurückgegriffen wird. Zunächst ist jedoch noch Vorsicht geboten. So wurde zwar schon vor geraumer Zeit - zumindest hinter vorgehaltener Hand - vermutet, dass zukünftige Entwürfe keine Netzsperren mehr enthalten könnten, gleichzeitig liegt aber auch heute noch immer kein neuer Entwurf vor. Sollte es tatsächlich so sein, dass Netzsperren nicht mehr im Vertragswerk enthalten sind, wäre dies zweifellos ein großer Erfolg - auch für uns Grüne.
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