Bereits im Juni hatte die grüne Bundestagsfraktion – auf Grundlage eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) – angekündigt, dass […]
Gestern hat das Verwaltungsgerichts München entschieden, den Prozess hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Gratislizenz der Verwertungsgesellschaft (VG) Media für den Suchmaschinenanbieter […]
von Ska Keller & Jan Philipp Albrecht Seit Anis Amri mit einem LKW in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz raste und […]
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab. Sicherheitspolitisch vernebelt sie den Blick auf das Wesentliche.
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Mitte November findet die nächste Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen statt. An dieser Stelle dokumentieren wir einen gemeinsamen Antrag, den Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, Malte, Jan, und Konstantin gemeinsam mit vielen anderen erarbeitet haben. Der Antrag beschäftigt sich mit der zunehmenden Marktmacht weniger Konzerne und den Auswirkungen auf unser alltägliches Leben und gesellschaftliche Solidarsysteme. In der Vergangenheit haben wir immer wieder grüne Vorschläge zur Regulierung marktmächtiger Anbieter unterbreitet. Die nun vorliegende Initiative fasst unsere vielfältigen Vorschläge zusammen. Auf der nächsten Bundesdelegiertenkonferenz wird unser Antrag abgestimmt. Bis dahin können Parteimitglieder über ein Open Source Antragstool Änderungsanträge stellen.
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