Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt.

Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Das höchste europäische Gericht stellt noch einmal klar, dass die Vorratsdatenspeicherung sehr genaue Rückschlüsse auf das Privatleben der Menschen zulässt und einen besonders schweren Grundrechtseingriff darstellt, der allein unter engsten Voraussetzungen denkbar ist.

Das Gericht macht unmissverständlich deutlich, dass eine solche Regelung insbesondere auf objektive Anknüpfungspunkte gestützt sein muss und das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung vorsieht. Genau dies ist bei der deutschen Regelung jedoch der Fall. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein leeres Versprechen, das den Blick auf konkrete Gefährdungen letztendlich vernebelt. Das ist sicherheitspolitisch kontraproduktiv. Nur ein zielgerichtetes Vorgehen erhöht Sicherheit. Gerade in diesen Zeiten müssen wir Rechtsstaatlichkeit bewahren und unsere Demokratie konstituierenden Freiheitsrechte entschlossen verteidigen.

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