Welche Bedeutung haben Geheimnisse für eine Gesellschaft? Wann ist Geheimhaltung sinnvoll und an welchen Stellen ist Transparenz angebracht? Und welche Rolle spielen Geheimnisse für das klassische Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit? Diesen und vielen weiteren spannenden Fragen widmet sich die Ausstellung "Das Geheimnis - Ein gesellschaftliches Phänomen" der Nemetschek-Stiftung, die vom 29. September bis zum 30. Oktober 2016 in München gezeigt wird. Schon lange beschäftigt sich Konstantin mit der Frage nach dem Wert von Geheimnissen für einen Rechtsstaat und mit der Rolle, die WhistleblowerInnen für eine demokratische Gesellschaft spielen. Daher hat es Konstantin besonders gefreut, dass ich für das Projekt zu der Frage nach Geheimnissen in der Politik Stellung nehmen durfte.
Ob Deutscher Bundestag, US-Behörden oder Kaspersky – derzeit erreichen uns beinahe täglich neue Meldungen bezüglich gravierender IT-Angriffe. Die Parallelität der Ereignisse […]
Angesichts neuer Erkenntnisse über die Ausspähung von verschlüsselter Kommunikation durch den US-Geheimdienst NSA hat Konstantin, wi ebereits Mitte Juli als wir auf die Verschlsselungsproblematik aufmerksam gemacht hatten, die Untätigkeit der Bundesregierung kritisiert. Gleichzeitig hat Konstantin ein Schreiben an die größten US-Unternehmen verfasst und die Unternehmen befragt, weshalb sie sich bis heute nur zur Transparenz äußern und ansonsten in keiner Weise gegen die US-Sicherheitsgesetzgebung und die Praxis der National Security Agency als solche protestieren.
Christian Rath schreibt in seinem Artikel der gestrigen Taz mit dem Titel „Grundgesetz weiter als die Grünen“ mit Hinweis auf einen gemeinsamen Artikel von Katrin Göring Eckhardt und Jürgen Trittin, der in der Frankfurter Rundschau erschienen ist, in dem die beiden unter anderem eine Weiterentwicklung von Artikel 10 GG zu einem umfassenden Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis fordern, dass dies bereits „längst gültiges Recht“ sei. Er bezieht sich dabei explizit auf die Einbeziehung von SMS und Emails. Mit seinem Hinweis, dass dies bereits Rechtslage sei, hat er jedoch nur in Teilen Recht.
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