Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit durch die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Cafés, Hotels, Privatpersonen oder auch Freifunkinitiativen scheuen sich daher, freies WLAN anzubieten. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Aber auch mit dem neuen Entwurf zum Telemediengesetz geht die Hängepartie in Sachen Störerhaftung weiter. Am kommenden Montag findet eine Anhörung von Sachverständigen hierzu im Wirtschaftsausschuss statt. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.
Freifunk-Initiativen leisten durch die Bereitstellung offener und kostenfreier WLAN-Zugänge einen wichtigen Beitrag zur Stärkung digitaler Teilhabe. Wir Grüne fordern daher schon lange die Anerkennung des Engagements von Freifunkerinnen und Freifunkern als gemeinnützig. Die nordrhein-westfälischen Grünen haben hierzu Anfang des Jahres eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der mehrheitlich beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk wurde im April an den Bundestag überwiesen und muss nun von diesem verabschiedet werden. Doch wieder einmal verschleppt die GroKo: Bislang hat der Entwurf es noch nicht einmal auf die Agenda des Plenums geschafft. Nun drängt die Zeit: Wir machen Druck, dass der Gesetzentwurf es noch in der nächsten Sitzungswoche auf die Agenda schafft! Mehr dazu könnt Ihr hier nachlesen.
Kostenfrei und rechtssicher öffentliche WLANs nutzen - weltweit ist das eine verbreitete Selbstverständlichkeit, nur in Deutschland bekommen es nunmehr schon zwei Regierungen unter Kanzlerin Merkel nicht hin, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der "Störerhaftung" vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes und auch der jüngste Vorstoß aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird daran absehbar wohl nichts ändern: Denn dieser sieht neben einigen unentschlossenen Entlastungsschritten bei der Providerhaftung mit den nun erstmals gesetzlich geplanten Netzsperren eine folgenschwere Verschlimmbesserung vor.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte wiederholt Gastbeiträge verfasst, in denen er über die Bemühungen in Nordrhein-Westfalen berichtet, Freifunk-Netzwerke auszubauen und Initiativen politisch stärker zu unterstützen. Heute berichtet Matthi über den Fortlauf seiner Initiative für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk im Bundesrat.
Auf ihrem Parteitag im November 2016 haben die schleswig-holsteinischen Grünen ein Wahlprogramm für die im Mai anstehende Landtagswahl (#ltwsh17) beschlossen. Schon lange ist Netzpolitik kein für sich alleine stehendes Thema mehr. Die Digitalisierung zieht sich durch alle Lebens- und Politikbereiche. Deshalb gibt es im Landtagswahlprogramm der schleswig-holsteinischen Grünen zu jedem thematischen Abschnitt einen "Digitalteil", der die digitalen Chancen und Herausforderungen des Politikbereichs beleuchtet. An dieser Stelle dokumentieren wir die Digitalpolitik des Landtagswahlprogramms.
Im Rahmen unserer neu erschienen Broschüre „Digitalize it“ stellen wir uns die Frage wie grüne digitale Zukunft aussieht. Die soziale und ökologische Modernisierung braucht Pioniere und kreative Unternehmen, die den Wandel vorantreiben und mit frischen Ideen bereichern. Die Grünen im Bundestag wollen Gründerinnen und Gründer durch mehr Rechtssicherheit, soziale Absicherung und weniger Bürokratie unterstützen.
Auf der gerade zu Ende gegangenen Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen wurden drei netzpolitische Beschlüsse gefasst. Auch auf diesem Parteitag gab es wieder mehr als 600 Anträge. Da naturgemäß nicht jeder Antrag tatsächlich debattiert werden kann, entscheiden die Delegierten über ein Voting-Verfahren, welche Anträge tatsächlich debattiert und beschlossen werden sollen. Aus den knapp 70 eigenständigen V-Anträgen wurden so 12 Anträge extrahiert und durch die Delegierten gerankt. Unter diesen 12 Anträgen befanden sich auch alle drei vorliegenden netzpolitischen Anträge – ein klares Indiz für die Bedeutung die der Digitalpolitik mittlerweile zukommt – sowohl gesamtgesellschaftlich auch als parteiintern. Hier dokumentieren wir die Ergebnisse des Rankings und verweisen auf die – jeweils mit übergroßer Mehrheit bis einstimmig - beschlossenen Anträge.
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