Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 25. Juni geurteilt, dass der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) nach dem Informataionsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ist. Seit einiger Zeit sind verschiedene Organisationen bemüht, die abgefragten Ausarbeitungen systematisch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zukünftig wird der Bundestag von sich aus Gutachten unter gewissen Voraussetzungen zugänglich machen. Als Grüne werden wir uns das weitere Vorgehen intensiv begleiten.
Chelsea Manning, Edward Snowden und Markus Beckedahl, sie alle haben auf Fehlentwicklungen in westlichen Demokratien aufmerksam gemacht. Sie alle haben wahrheitsgetreu berichtet "was ist" - und wurden zu Staatsfeinden und Landesverrätern erklärt. Manning, die ein Video mit Kriegsverbrechen gegen Zivilisten im Irak-Krieg weitergab, wird absehbar noch Jahre in US-Gefängnissen sitzen. Snowden, der der Welt ein weltweites, geheimdienstliches Überwachungssystem mit totalitärem Anspruch offenbarte, wurde zum „Staatsfeind Nummer eins" erklärt. Und Beckedahl und Meister, die über die Pläne des deutschen Inlands-Geheimdienstes berichteten, ohne Rechtsgrundlage Kommunikation in sozialen Netzwerken in Echtzeit zu überwachen, wurden über Nacht von Grimme-Preis-Trägern zu Landesverrätern. Konstantin hat einen knappen Gastbeitrag für das Handelsblatt zu Whistleblowern, Leaks, Staatsgeheimnissen und den Krieg um die Macht über Informationen verfasst, den wir an dieser Stelle dokumentieren.
Am Montag, 25. August 2014, findet zwischen 9.00 und 17.00 Uhr die diesjährige Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums Datenschutz in Schleswig-Holstein im Kiel statt. Das Thema der diesjährigen Akademie lautet „'Supergrundrecht Sicherheit' contra digitale Menschenrechte". Die diesjährige Sommerakademie will die Sicherheitsexperten von Nachrichtendiensten, Polizei und Wirtschaft in den Dialog bringen mit Informatik- und Grundrechtsexperten. Dabei sollen die fragilen Bedingungen von Sicherheit zwischen staatlicher/wirtschaftlicher Kontrolle und individueller Autonomie, zwischen Geheimhaltung und Transparenz, zwischen Expertenmeinung und demokratischem Prozess erörtert werden. Zudem soll kontrovers diskutiert werden, welche Voraussetzungen künftig geschaffen werden müssen, um zu verdeutlichen, dass der Schutz der Datenschutzgrundrechte Bestandteil und Grenze unseres Sicherheitsstrebens sein muss.
Archive