Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 25. Juni geurteilt, dass der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) nach dem Informataionsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ist. Seit einiger Zeit sind verschiedene Organisationen bemüht, die abgefragten Ausarbeitungen systematisch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zukünftig wird der Bundestag von sich aus Gutachten unter gewissen Voraussetzungen zugänglich machen. Als Grüne werden wir uns das weitere Vorgehen intensiv begleiten.
In den letzten Monaten drehte sich die Aufklärung des internationalen Überwachungs- und Geheimdienstskandals im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags vor allem um die Frage der sogenannten „Selektoren“. Deutlich wurde: Nicht nur US-amerikanische Dienste haben mit Hilfe dieser Suchbegriffe (Telefonnummern, E-Mail-Adressen und andere Telekommunikationsmerkmale von Personen) deutsche und europäische Grundrechtsträger und Firmen ausgespäht. Auch deutsche Geheimdienste haben sowohl „Selektoren“ der NSA als auch eigene eingesetzt. Diesen Komplex wollen wir weiter aufklären – auch, um die bisherige Abwehrhaltung der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen und die Notwendigkeit gesetzlicher Konsequenzen zu verdeutlichen.
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