Was würden wir heute über den NSA-Skandal wissen, wenn nicht eine Handvoll großer Medien wie der Guardian und der Spiegel die Daten von Edward Snowden ausgewertet, eingeordnet und die Öffentlichkeit informiert hätte? Ich denke, wir würden heute nicht von diesem Skandal reden, denn wir wüssten nichts davon. Damit Journalisten investigativ arbeiten können und unbequeme Nachfragen stellen, brauchen sie Informationen – entweder von Informanten oder aber durch Auskunft von offiziellen Stellen. Für letztere brauchen Journalisten in Deutschland gewisse Rechte. Die will ihnen aber die große Koalition nicht so einfach gewähren. Das zeigt sich am Presseauskunftsrecht, das im Koalitionsvertrag nicht auftaucht, obwohl es einst von der SPD drängend gefordert wurde.
Der Koalitionsvertrag zeigt deutlich: Es geht um eine Medienpolitik von Großen für Große. Die mächtigen Medienunternehmen profitieren, die einzelnen Journalisten spielen keine Rolle. Den Zeitungen im Lokalen wird damit nicht geholfen. Die Chance für finanzstarke Verlage, zu wahren Mediengiganten aufzusteigen, wächst durch die Große Koalition, denn das Kartellrecht kann gelockert werden. Gut für die Großen, schlecht für die Medienvielfalt. Einzig die geplante gesetzliche Verankerung des Presse-Grosso und die (Wieder-) Einführung der Pressestatistik sind einzelne Lichtblicke.
Angesichts der netzpolitischen Debatten der vergangenen vier Jahre und insbesondere den Enthüllungen der vergangenen sechs Monate zur Totalüberwachung unserer Kommunikation und unseres Alltags durch verschiedene Geheimdienste, ist der Koalitionsvertrag, auf den sich CDU, CSU und SPD nun verständigt haben, geradezu ein politischer Offenbarungseid einer mit dem Digitalen weiter fremdelnden schwarz-roten Koalition.
Bis vor Kurzem verhandelten Union und SPD über einen Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode. Auf der Agenda und besonders im öffentlichen Fokus standen dabei die Vorschläge zur Netzneutralität. Im Zuge der einzelnen Runden wurden immer wieder neue Verhandlungsstände geleakt. Während erste Formulierungen noch Hoffnung versprachen, wurden diese im Zuge späterer Entwürfe enttäuscht, die entsprechenden Passagen weiter und weiter verwässert. Die nun vorgelegten Vorschläge zur Netzneutralität enttäuschen. In einem Gastbeitrag für eine Debattenserie des Medienmagazins ZAPP zur Netzneutralität hat Konstantin die Diskussion der letzten Jahre und die nun vorgelegten großkoalitionären Vorschläge zur Rettung der Netzneutralität bewertet. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Malte hat am Montag-Nachmittag aus verschiedenen Quellen den Arbeitsstand für den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD mit Stand Sonntagabend 24.11., 20 Uhr zugespielt bekommen. Zeitgleich gingen immer mehr Meldungen über die Nachrichtenseiten, dass einzelne Redaktionen auch diesen Entwurf vorliegen hatten, jeder anscheinend ganz exklusiv und aus ganz vertraulichen Quellen. Als Malte bewusst wurde, dass dieser Arbeitsstand so breit gestreut wurde, vergingen auch Maltes Zweifel, ob ich diese Veröffentlichung vornehmen sollte. Stefan Niggemeier hat nach Maltes Veröffentlichung auf gruen-digital entsprechende richtige Punkte dazu gebloggt, insbesondere wie JournalistInnen damit umgehen und sich damit auch präsentieren. Dokumente sind manchmal im Arbeitsmodus, dann sind sie noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Angesichts des bisherigen Agierens der schwarz-gelben Koaltion im Bereich des Daten- und Grundrechtsschutzes und nun von der neuen schwarz-roten Koalition im Zuge der Koaltionsverhandklungen vorgenommenen, zentralen Weichenstellungen hat Konstantin heute seine große Besorgnis bezüglich des Schutzes und des dringend benötigten Ausbaus unserer Bürgerrechte zum Ausdruck gebracht. Es scheint so, als wolle die neue schwarz-rote Rehgierung, sofern sie denn kommt, genau dort fortfahren, wo Schwarz-Gelb aufgehört hat.
Viele haben es geahnt. Eine Koalition aus CDU/CSU und SPD bedeutet für unsere Bürgerrechte nichts gutes. War in dem von mir gestern veröffentlichten Arbeitsstand von Sonntagabend der Punkt Vorratsdatenspeicherung noch als strittig markiert, gibt es jetzt anscheinend eine Einigung. Den Absatz auf den man sich anscheinend jetzt verständigt hat, dokumentieren wir hier.
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