Die Entwicklung autonomer Fahrzeuge schreitet stetig voran. Schon in wenigen Jahren soll das selbstfahrende und vernetzte Auto Alltag sein. Hierbei stellen sich wichtige Fragen zum Schutz der Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Schon heute verfügen moderne Fahrzeuge über bis zu 80 digitale Steuergeräte, sowie über eine Anzahl von bis zu hundert verschiedenen Sensoren, die auch personenbeziehbare Daten und Informationen erheben, verarbeiten und nutzen. Die digitalen Steuergeräte und Sensoren generieren – oftmals intransparent für den Fahrzeughalter – selbsttätig große Menge von Daten und Informationen zur Umgebung, zur Fahrweise, aber auch direkt zum Zustand der Fahrenden. So kann beispielsweise die Atemluft kontrolliert, der Herz- oder Pupillenschlag überwacht oder der psychische Zustand per Sprachanalyse ausgewertet werden. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast, und unserem verkehrspolitischen Sprecher Stefan Kühn haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage erneut gefragt, wie sie Datensouveränität und Verbraucherschutz bei der Entwicklung eines Rechtsrahmens für das automatisierte Fahren sicherstellen will. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor.
Seit der von der Großen Koalition beschlossenen Änderung des Präventionsgesetzes im vergangenen Jahr müssen Krankenkassen ihren Versicherten sogenannte Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten anbieten. Mittlerweile bezuschussen einige private und auch gesetzlichen Krankenkassen über ihre Bonusprogramme auch den Kauf von Smartwatches (sogenannten Wearables) oder Fitness-Trackern. Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Bundestagfraktion, hat immer wieder auf die dadurch entstehende Gefahr einer Aushöhlung des Solidarprinzips hingewiesen, zuletzt in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung über die sehr unklare Verwendung der durch Apps und Wearables generierten Daten.
Zur Stärkung der Zusammenarbeit US-amerikanischer und deutscher Behörden im "Kampf gegen den Terror" unterzeichneten Innenminister de Maizière und die amerikanische Justizministerin Lynch im Mai dieses Jahres ein sog. Memorandum of Unterstanding. Ziel des Abkommens ist der Austausch von Informationen über "Gefährder" zwischen dem BKA und dem FBI, um deren Reiserouten nachvollziehen zu können. Während wir das Anliegen der Bundesregierung, einen verbesserten internationalen Datenaustausch über mögliche Gefährder zu erreichen, grundsätzlich unterstützen, lässt die Informationspolitik der Regierung viele Fragen zum weitgehend geheim gehaltenen Verfahren des Austauschs offen. Deshalb haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wie die Antwort der Bundesregierung zeigt, wählte die Bundesregierung wieder einmal bewusst den Weg des Ausschlusses des Parlaments.
Heute haben bundesweit Razzien im Zusammenhang mit dem Verbreiten von Hassposts stattgefunden. Anlässlich dieser vom Bundeskriminalamt (BKA) koordinierten Aktion habe ich die Bundesregierung heute erneut aufgefordert, endlich ihren Teil dazu beizutragen, dass Hass und Hetze effektiv bekämpft werden. Dass die Bundesregierung endlich der „No Hate Speech“-Kampagne des Europarats beigetreten ist, begrüßen wir ausdrücklich. Der Beitritt war überfällig. Insgesamt muss auch die Bundesregierung die Dimension der Problematik erkennen. Auch sie muss entschlossen gegen Hass und Hetze vorgehen – egal, ob diese am Stammtisch, online oder sonstwo geäußert wird.
Hass und Hetze gegen Flüchtlinge, Ehrenamtliche und vermeintlich Andersdenkende nimmt seit Monaten beängstigende Ausmaße an. Obwohl wir wiederholt auf die Problematik aufmerksam gemacht haben, hat die Bundesregierung die Augen vor diesem Problem viel zu lange verschlossen. Sie verfolgt noch immer keine Gesamtstrategie. Das haben ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage zu dem Thema gerade noch einmal gezeigt.
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