Es ist Cebit-Zeit und damit auch die Stunde derjenigen, die mit vermeintlich neuem Wein in alten netzpolitischen Schläuchen hausieren gehen, […]
In kaum einem netzpolitischen Thema steckt so viel Musik wie in Open Data. Offene Daten haben enormes Potential - sowohl für die Revitalisierung unserer Demokratie durch transparenteres und dadurch höher legitimiertes politisches Handeln, aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung und Ermöglichung neuer, innovativer Geschäftsmodelle. Darin sind sich eigentlich alle Protagonisten einig. Dennoch gibt es gleichzeitig kaum ein Thema, dass von der Bundesregierung so sträflich vernachlässigt wird. Im Bereich Open Data ruht der See still. Das hat gerade noch einmal eine Kleine Anfrage von uns gezeigt.
Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Digitale Medien werden in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern am wenigsten in den Unterricht integriert - Computer- und Informationsbezogene Kompetenzen sind dementsprechend nicht gleichermaßen verteilt und vor allem auch nicht in ausreichendem Maße vorhanden. In einem gastbeitrag spricht sich Özcan Mutlu für den verstärkten Einsatz von digitalen Bildungsmaterialien ein. Um die Bundesregierung von den Vorteilen der digitalen Bildung und von Open Educational Ressources zu überzeugen, haben wir in den vergangenen Monaten verschiedene Initiativen erarbeitet.
Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir in den letzten Wochen immer wieder gesagt: Mit der Entlassung von Generalbundesanwalt Range ist die Affäre um den angeblichen #Landesverrat durch zwei Journalisten von netzpolitik.org noch lange nicht beendet. Im Gegenteil: Die Aufklärung geht weiter. Wir wollen weiterhin wissen: Wer wusste in der Bundesregierung wann wie viel von den Vorgängen? War das für Geheimdienstkoordination zuständige Kanzleramt wirklich so ahnungslos? Wie erklären sich die Widersprüche in den Statements von Generalbundesanwalt Range, Justizminister Maas und Innenminister de Maiziere? All das wollen wir von der Bundesregierung wissen.
Anfang Juli griffen Hacker den italienischen Hersteller von Überwachungssoftware Hacking Team an und übergaben interne Dokumente der Whistleblowerplattform Wikileaks, die […]
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