Die heutige Anordnung des Generalbundesanwalts, die Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 wieder aufzunehmen, haben Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, ausdrücklich begrüßt. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt war überfällig. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Wissen um die Verbindungen des Attentäters zu mehreren rechtsextremistischen Gruppierungen war schon vor den Erkenntnissen der NSU-Mordserie nicht nachvollziehbar.
In einer aktuellen Kleinen Anfrage haben wir die Bundestagsfraktion nach den weiterhin zahlreichen offenen Fragen bei den Ermittlungen zum sogenannten „Oktoberfest-Attentat“ von 1980 befragt. Die Antworten der Bundesregierung halten Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, für mehr als unbefriedigend. Die Bundesregierung muss angesichts zahlreicher offener Fragen und Ungereimtheiten, aber auch vor dem Hintergrund neuer Ermittlungsergebnisse, die Wiederaufnahme der Ermittlungen forcieren.
Zur gestrigen Aussage Sigmar Gabriels während der Plenardebatte zur Digitalen Agenda der Großen Koalition, Google nicht zerschlagen zu wollen, und den Antworten auf eine von Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, mir und weiteren Kollegen an die Bundesregierung gerichtete Kleine Anfrage zur Marktmacht global agierender IT-Unternehmen (pdf) habe ich heute noch einmal gemeinsam mit Katharina Stellung genommen.
Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
Nachdem wir als Grüne Bundestagsfraktion in der Vergangenheit bereits sehr umfangreiche eine Kleine Anfragen zur "Überwachung der Internet- und Telekommunikation durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in Deutschland" sowie zu "Geheimen Kooperationsprojekten zwischen deutschen und US-Geheimdiensten" gestellt haben, hatten wir zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre Anfang November 2013 eine weitere Kleine Anfrage mit dem Titel "Vorgehen der Bundesregierung gegen die US-Überwachung der Internet- und Telekommunikation in Deutschland und insbesondere die der Bundeskanzlerin" an die Bundesregierung gerichtet. Zwischenzeitlich hatte die Bundesregierung um Aufschub bei der Beanmtwortung gebeten. Die hoffentlich umso aufschlussreichere Antwort erwarten wir nun Mitte Dezember. An dieser Stelle berichten wir schon einmal über die Fragen, die wir an die Bundesregierung gerichtet hatten.
Täglich werden neue Dimensionen der Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA bekannt, die Erstellung millionenfacher Profile aus sozialen Netzwerken, bekannt. Heute berichtet u.a. heise über eine einjährige Vorratsdatenspeicherung durch die NSA. Die Schwelle zum autoritären Sicherheitsstaat, der seine Bürger präventiv überwacht und unter Generalverdacht stellt, scheint längst überschritten. Die nun bekannt gewordenen Praktiken verstoßen klar gegen die Menschenwürde. Eine solche Praxis wird bei uns durch das Grundgesetz untersagt. Auch vier Monate nach Bekanntwerden der lückenlosen Überwachung weltweiter Internet- und Telekommunikation durch verschiedene westliche Geheimdienste verhindert die Bundesregierung die Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe. Den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger setzt sie nicht durch.