104 Fragen zum Komplex „Überwachung der Internet-und Telekommunikation durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in Deutschland“ hatten wir an die Regierung gerichtet. Die "Antworten" der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage, über die auch Spiegel Online bereits berichtet hatte, machen noch einmal deutlich: Von der schwarz-gelben Regierung ist keine Aufklärung in der Affäre zu erwarten, geschweige denn wirksame Maßnahmen, um die Menschen in Deutschland vor Überwachung zu schützen.
Schon gestern haen wir uns an dieser Stelle mit der Daten-Kooperation verschiedener bundesdeutscher Geheimdienste mit dem amerikanischen CIA geäußert und Aufklärung angemahnt. Derzeit besteht der dringende Verdacht, dass das Ausmaß der Ignoranz auch bundesdeutscher Geheimdienste gegenüber den ihnen auferlegten rechtlichen Bindungen viel größer ist als bislang angenommen. Hier bedarf es dringend der Aufklärung und parlamentarischen Aufarbeitung. Wir haben deshalb zur fragwürdigen Kooperation zunächst umgehend 50 Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die Zweifel, ob die Aufklärung von der Bundesregierung in angemessener Art und Weise unterstützt wird, ist nach den letzten Wochen groß. Sollte die Bundesregierung die dringend benötigte Aufklärung weiterhin boykottieren, scheint ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss unausweichlich.
Die Videoüberwachung und -aufzeichnung in Zügen und Bahnhöfen soll weiter ausgebaut werden. Eine entsprechende Grundsatzvereinbarung haben Deutsche Bahn und Bundesinnenministerium geschlossen. Anlässlich der Pläne habe ich heute noch einmal klargestellt, dass die Videoüberwachung von Bahnhöfen und Zügen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger darstellt. Selbstverständlich sind auch Bahnhöfe Freiheits- und Kommunikationsräume. Sie deshalb allein zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls auszuweiten, ist rechtlich ausgeschlossen.
Längst sind, auch wenn uns das Kanzleramtschef Poffals und Innen- und Verfassungsminister Friedrich seit mehreren Tagen Glauben machen wollen, die durch die Enthüllungen von Edward Snowden im Raum stehenden Vorwürfe einer umfassenden Überwachung privater Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger, längst nicht geklärt. Wir Grünen haben heute noch einmal eine Kleine Anfrage mit über 100 detaillierte Fragen an die Bundesregierung gerichtet.
Im Gegensatz zur mächtigen Nato-Drohne oder zur haushaltsbeschädigenden BMVG-Drohne wirkt die Diskussion über die Pläne der Deutschen Bahn, zukünftig Drohnen zur Verhinderung von nächtlichen Sprühaktionen und Metalldiebstählen einzusetzen auf den ersten Blick nachrangig. Dennoch stellen sich angesichts der Pläne der Bahn zahlreiche, vor allem datenschutzrechtliche Fragen. Dies wissend beschwichtigt die Bahn: Die Drohnen sollen nur gegen Sprayer und Metallräuber eingesetzt werden und nur über Gelände der Deutschen Bahn zum Einsatz kommen. Dabei gibt es durchaus sinnvolle Anwendungen, etwa bei Feuerwehr- oder Rettungseinsätzen, hier aber geht es um Drohnen zur Überwachung zur Verhinderung von Straftaten.
Die Zeitschrift c`t berichtete vor Kurzem, hunderte Industrieanlagen in Deutschland und europaweit stünden für Hackerangriffe weit offen. So sei es IT-Experten des Blattes mit wenigen Mausklicks gelungen, nicht nur den Zugang zu Steuerungseinheiten von Anlagen wie etwa Fabriken, Gefängnissen und Heizkraftwerken zu erlangen, sondern auch den Zugang zu entsprechenden Administrationsrechten. Aufgrund der derzeit widersprüchlichen Aussagen hat Konstantin die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage nach ihrer Sicht der Dinge befragt und sie um eine Bewertung gebeten. Die an die Bundesregierung gerichteten Fragen dokumentieren wir hier.
Gerade hat Konstantin die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und den Konsequenzen für die Frage der Videoüberwachung erhalten. Bundesinnenminister Friedrich nutzte das Wochenende, um uns mit der Veröffentlichung zuvorzukommen, seine Interpretation der Dinge darzulegen und seine Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung zu wiederholen. Über die konkrete Umsetzung sei man, wer hätte das gedacht, mal wieder im Gespräch mit der Bahn. Die Antworten auf unsere Anfrage sind überwiegend ausweichend, soweit das überhaupt möglich war. Die Bundesregierung ist ersichtlich nicht interessiert, mehr Licht und Transparenz in die Praxis des grundrechtsbeschränkenden Einsatzes von Videoüberwachungen bei der DB AG zu bringen. Wir werden insgesamt mit einer weiteren Anfrage im Detail nachsetzen und Widersprüche benennen.
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