Nachdem wir als Grüne Bundestagsfraktion in der Vergangenheit bereits sehr umfangreiche eine Kleine Anfragen zur „Überwachung der Internet- und Telekommunikation durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in Deutschland“ (pdf) sowie zu „Geheimen Kooperationsprojekten zwischen deutschen und US-Geheimdiensten“ (pdf) gestellt haben, hatten wir zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre Anfang November 2013 eine weitere Kleine Anfrage mit dem Titel „Vorgehen der Bundesregierung gegen die US-Überwachung der Internet- und Telekommunikation in Deutschland und insbesondere die der Bundeskanzlerin“ (pdf) an die Bundesregierung gerichtet.

Zwischenzeitlich hatte die Bundesregierung um Aufschub bei der Beanmtwortung gebeten. Die hoffentlich umso aufschlussreichere Antwort erwarten wir nun Mitte Dezember. Mit 32 Fragen und zahlreichen Unterfragen wollen wir zum Beispiel genauer klären, ob die Bundesregierung schon vor der Bundestagswahl von dem Verdacht erfahren hat, dass die US-amerikanische Nationale Security Agency (NSA) die Handys von Bundeskanzlerin Merkel abgehört hat. Auch soll die Bundesregierung erklären, was sie vorsorglich gegen solcherart Abhöraktionen unternommen hatte und welche weiteren deutschen Kabinetts- oder Bundestagsmitglieder, Behördenspitzen sowie auswärtige PolitikerInnen nach ihrer Kenntnis abgehört wurden.

Ebenso fragen wir die Bundesregierung erneut nach dem Ausmaß der Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA oder der britischen GCHQ. Denn es mehren sich die Anzeichen für Datenaustausch von deutschen und ausländischen Diensten nach dem Motto: was ich selbst nicht tun darf, lass ich den Partnerdienst erheben und mir dann übermitteln. Außerdem muss die Bundesregierung aufgrund der eingereichten Fragen nun aufklären, was sie unternahm und weiter unternimmt, um die Internet- und Telekommunikation deutscher Bürgerinnen und Bürger vor auswärtiger Überwachung besser zu schützen. Insbesondere soll die Bundesregierung in diesem Zusammenhang beantworten, wie sie sich künftig verhalten will gegenüber den USA und Großbritannien, nachdem diese schon seit Monaten die verlangten Auskünfte über ihre Überwachungspraxis verweigern.

In dieser Lage muss die Bundesregierung, wie wir in weiteren Fragen von ihr einfordern, zwecks Aufklärung nun mehr endlich Druck auf die USA und Großbritannien ausüben, etwa durch Weisung an den Generalbundesanwalt, endlich förmliche Strafermittlungen einzuleiten gegen die für Spionage und Datenschutzverstöße Verantwortlichen von NSA und GCHQ. Weithin fordern wir, dem Zeugen Edward Snowden auch gegen den US-Widerstand ein sicheres Aufenthaltsrecht in Deutschland mit Auslieferungsschutz anzubieten. Im Rahmen der EU soll sich die Bundesregierung für die Aussetzung der SWIFT und Safe Harbour-Abkommen über den transatlantischen Austausch von Bank- und sonstigen Daten einsetzen und für klare Konsequenzen hinsichtlich der Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen einsetzen.

Hier unsere Kleine Anfrage im Wortlaut:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/38
18. Wahlperiode 06.11.2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr. Konstantin von Notz,
Volker Beck (Köln), Renate Künast, Irene Mihalic, Özcan Mutlu und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorgehen der Bundesregierung gegen die US-Überwachung der Internet- undTelekommunikation in Deutschland und insbesondere die der Bundeskanzlerin

Seit Monaten ergibt sich aus den Aussagen und Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden, Verlautbarungen der US-Regierung und anders bekannt gewordenen Informationen, dass Internet- und Telekommunikation auch von, nach oder innerhalb von Deutschland durch Geheimdienste Großbritanniens, der USA und anderer „befreundeter“ westlicher Staaten massiv überwachtwird (siehe z. B. die Chronologie der Enthüllungen bei www.heise.de vom 14. August 2013). Nunmehr wurde bekannt, dass die Bundesregierung US-Geheimdienste dringend verdächtigt, das Mobiltelefon von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel abgehört zu haben (u. a. Mitteilungen des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom 23. Oktober 2013 und ZEIT ONLINE vom 24. Oktober 2013), nach einigen Presseberichten schon seit über zehn Jahren und auch mit Wissen von US-Präsident Barack Obama (www.bild.de vom 27. Oktober 2013 und süddeutsche.de vom 27. Oktober 2013).

Seit August 2013 hat die Bundesregierung durch ihren – für die Koordination der Geheimdienste zuständigen – Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Ronald Pofalla, und den Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, den Verdacht der massenhaften Überwachung deutscher Internet- und Telekommunikation als „ausgeräumt“ und „falsch“ dargestellt und betont, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass deutsche oder europäische Regierungsstellen abgehört worden seien (u. a. Antwort der Bundeskanzlerin im Interview vom 19. Juli 2013 in der Bundespressekonferenz, Pressestatement Ronald Pofalla vom 12. August 2013 auf www. bundesregierung.de, SPIEGEL ONLINE, 16. August 2013, Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 17/14744, Frage 26 und auf Bundestagsdrucksache 17/14803, Frage 23).

Aufgrund der ungenügenden, zögerlichen, widersprüchlichen, insgesamt unzureichenden und Presseberichten stets hinterher hinkenden Informationen durch die Bundesregierung konnten die Details dieser massenhaften Ausspähungen größtenteils bis heute nicht geklärt werden. Ebenso wenig konnte bislang der Verdacht ausgeräumt werden, dass deutsche Geheimdienste an einem deutschen Recht und deutschen Grundrechten widersprechenden – u. U. weltweiten – Ringtausch von Daten beteiligt sind.

Nach sich widersprechenden Darstellungen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden bleiben beispielsweise im Hinblick auf die Funktion des Überwachungsprogramms PRISM sowie diesbezüglicher Beteiligung und Kenntnis deutscher Behörden zahlreiche Fragen offen (dazu z. B. SPIEGEL ONLINE, 25. Juli 2013). Nicht sachverständig überprüft werden konnten u. a. die Erklärungen und Darlegungen der Bundesregierung, welche die Snowden-Informationen widerlegen sollten, wonach die National Security Agency (NSA) 500 Millionen Datensätze pro Monat in Deutschland ausspäht. Das im Parlamentarischen Kontrollgremium für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes beantragte unabhängige Sachverständigengutachten über die Plausibilität dieser Darstellungen der Bundesregierung wurde durch die (damalige) Regierungsmehrheit von CDU, CSU und FDP abgelehnt (vgl. dazu die Stellungnahme des Abgeordneten Thomas Oppermann vom 19. August 2013, abrufbar unter www.spdfraktion.de/themen/oppermann-fragen-zu-prism-weiter-ungeklärt).

Nach wie vor nicht zufriedenstellend geklärt ist außerdem, auf welchem technischen Weg deutsche Geheimdienste wie behauptet zuverlässig Kommunikationsdaten von Grundrechtsträgern ausfiltern können, bevor sie sonstige Kommunikationsdaten an ausländische Geheimdienste übermitteln. Gleichwohl behauptete Kanzleramtsminister Ronald Pofalla am 12. August 2013, „die Vorwürfe […] sind vom Tisch“.

Nachdem jedoch die Überwachung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkels Telefonen am 23. Oktober 2013 öffentlich bekannt wurde, bewertet die Bundesregierung offenbar auch die früheren Verdachtsmomente und Berichte über die Überwachung deutscher Internet- und Telekommunikation durch ausländische Geheimdienste jedenfalls teilweise neu. Angesichts dessen und weil die von der Bundesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen zur Aufklärung und zum Schutz der Menschen in Deutschland vor einer solchen Ausspähung durch ausländische Geheimdienste offensichtlich nicht ausreichen, stellt sich die Frage, welches weitere Vorgehen die Bundesregierung nun plant.

Nach den Antworten auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/14739 und 17/14814 (neu) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welche die Bundesregierung leider sehr zurückhaltend und teils gar nicht beantwortete, dient auch diese Kleine Anfrage der weiteren Aufklärung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Kenntnis der Bundesregierung von der Überwachung der Kommunikation der Bundeskanzlerin und anderer Regierungsstellen

1.a)Welche Prüfungen der berichteten Überwachung von Regierungskommunikation durch die NSA hat die Bundesregierung vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 veranlasst, auch weil dieser Verdacht mehrfach durch Medienvertreterinnen und Medienvertreter (z. B. im Interview der Bundeskanzlerin in der Bundespressekonferenz am 19. Juli 2013) und – mit Verweis auf entsprechende NSA-Praktiken etwa gegenüber Mexiko und Brasilien – durch Bundestagsabgeordnete geäußert wurde (Schriftliche Fragen des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 17/14744, Frage 26 und auf Bundestagsdrucksache 17/14803, Frage 23)?

b)Wen beauftragte die Bundesregierung wann mit je welcher Art der Prüfung?

c)Falls die Bundesregierung keine Prüfung veranlasste, warum nicht?

d)Welche Ergebnisse ergaben die Prüfungen?

e)Aufgrund welcher Erkenntnisse wurde im Juli 2013 eines der Mobiltelefone von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausgetauscht (so WirtschaftsWoche Online, 25. Oktober 2013)?

f)Wie überwachte die NSA nach Kenntnis der Bundesregierung welche Telefone der Bundeskanzlerin, und erfasste dabei welche Datenarten (z. B. Verkehrsdaten, Positionsdaten, Inhaltsdaten)?

g)Seit wann hatte die Bundesregierung welche Hinweise auf die Überwachung der Telefone der Bundeskanzlerin, und aus welcher Quelle stammten diese Hinweise jeweils?

h)Warum informierte die Bundesregierung weder vor dem Wahltag noch danach den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit von ihren Erkenntnissen und den Ergebnissen etwaiger Überprüfungen?

2.Warum führte erst ein Hinweis nebst Anfrage des Magazins „DER SPIEGEL“nach der Bundestagswahl zu einer Prüfung und Neubewertung seitens der Bundesregierung und der Bestätigung des Verdachts, die Kommunikation der Bundeskanzlerin werde abgehört?

3.Welche Erkenntnisse erlangte die Bundesregierung vor dem Wahltag am 22. September 2013 darüber, dass die NSA ihre Kommunikation und v. a. die der Bundeskanzlerin überwache, und dass Edward Snowdens Hinweise mehr als bis dahin eingeräumt zutreffen?

4.Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit dem 23. September 2013 erlangt, als sie auf die dahingehende Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele antwortete, ihr lägen weder Anhaltspunkte noch belastbare Hinweise auf die Überwachung von Regierungskommunikationen vor (Bundestagsdrucksache 17/14803)?

5.a)Welche bisherigen deutschen Bundeskanzler außer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Regierungsmitglieder, Vertreterinnen oder Vertreter nachgeordneter Behörden und diplomatischer Vertretungen wurden durch die NSA und andere Geheimdienste nach Kenntnis der Bundesregierung überwacht (bitte nach betroffenen Regierungsmitgliedern bzw. nachgeordneten Behörden oder Vertretungen, nach Zeiträumen und Urhebern aufschlüsseln)?

b)Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass auch als Verschlusssachen eingestufte Kommunikationsvorgänge abgehört wurden?

c)Für welche Überwachungsvorgänge liegen Beweise vor?

d)Hinsichtlich welcher Überwachungsvorgänge existieren begründete Verdachtsmomente?

e)Von wo aus auf deutschem Boden oder anderswo, und in welcher Weise, überwachte die NSA nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Regierungskommunikation?

6.Welche weiteren Regierungschefs und Staatsoberhäupter welcher anderen Staaten wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die NSA vergleichbar überwacht?

7.Welche Maßnahmen gegen die Überwachung der Regierungskommunikation durch fremde Geheimdienste insgesamt hat die Bundesregierung getroffen

a)vor der Bundestagswahl am 22. September 2013,

b)nach der Bundestagswahl?

8.Warum haben weder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch das für Spionageabwehr zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtzeitig veranlasst, dass die Bundeskanzlerin die Regierungskommunikation über ein durch ihre Partei gestelltes, kaum geschütztes Mobiltelefon unterlässt, welches daraufhin wohl leichter durch die NSA überwacht werden konnte (vgl. FAZ.NET, 24. Oktober 2013)?

Kooperation deutscher Geheimdienste mit anderen Geheimdiensten wie der NSA und Verdacht des Ringtauschs von Daten

9.a)Führten und führen deutsche Nachrichtendienste Dateien mit personenbezogenen Daten ohne gesetzlich vorgesehene Errichtungsanordnung und/oder ohne Beteiligung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, etwa im – so deklarierten – „Probebetrieb“?

b)Wenn ja, wie viele Dateien bei welchem Nachrichtendienst seit 2006, und je wie lange?

c)Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass diese Vorgehensweise unzulässig ist (wenn nein, bitte mit ausführlicher Begründung)?

10.a)Prüfen deutsche Nachrichtendienste vor Speicherung erhaltener personenbeziehbarer Daten ausländischer Nachrichtendienste rechtlich, ob diese Daten nach deutschem Recht hätten erhoben werden dürfen?

b)Falls ja, wie sieht diese Prüfung konkret aus?

11.Protokollieren deutsche Nachrichtendienste jede Übermittlung personenbeziehbarer Daten von und an ausländische Nachrichtendienste?

12.Übermitteln deutsche Nachrichtendienste personenbezogene Daten auch an ausländische Unternehmen, die im Dienst amerikanischer Geheimdienste stehen?

Schutzmaßnahmen der Bundesregierung gegen die Überwachung deutscher Internet- und Telekommunikation durch ausländische Nachrichtendienste, insbesondere durch die NSA

13.Bewertet die Bundesregierung die Versicherungen der NSA und des britischen Geheimdienstes GCHQ, auf deutschem Boden gelte deutsches Recht und die USA unternähmen nichts entgegen deutschen Interessen, immer noch als glaubwürdig (so Pressestatement von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vom 12. August 2013)?

14.Bewertet die Bundesregierung die Versicherung der USA immer noch als glaubwürdig, durch PRISM und weitere Programme würde nicht massenhaft und anlasslos Kommunikation über das Internet aufgezeichnet, sondern lediglich gezielt die Kommunikation Verdächtiger in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen gesammelt (so in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14560)?

15.a)Welche Antworten auf die Schreiben, Anfragen und Fragenkataloge von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und von Bundesministerien seit Juni 2013 an die USA und Großbritannien bezüglich Kommunikationsüberwachung hat die Bundesregierung mittlerweile erhalten?

b)Welchen Inhalt hatten diese Antworten?

c)Inwieweit haben die Antworten zur Aufklärung beigetragen?

d)Welche Fragen sind danach aus Sicht der Bundesregierung noch offen und unbeantwortet?

e)Wann hat die Bundesregierung in welcher Weise die noch ausstehenden wahrheitsgemäßen Antworten angemahnt oder wird dies tun?

16.Wie weit sind zwischenzeitlich die Verhandlungen über das von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vor der Bundestagswahl angekündigte „No-Spy-Abkommen“ mit den USA gediehen (Pressestatements von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vom 12. und 19. August 2013)?

17.Haben sich die USA durch irgendein Abkommen oder auf andere Weise bisher gegenüber Deutschland förmlich dazu verpflichtet, von deutschem Boden aus bzw. auf deutschem Boden Spionagetätigkeit sowie Kommunikationsüberwachung deutscher Stellen oder Personen zu unterlassen und/oder deutsche Gesetze stets einzuhalten?

18.Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die NSA die Kommunikation des Deutschen Bundestages oder von Mitgliedern des Deutschen Bundestages überwacht oder überwacht hat?
Wenn ja, welche, und wann?

19.Welche konkreten Maßnahmen gegen die Ausspähung deutscher Internet- und Telekommunikation durch ausländische Geheimdienste und die Überwachung deutscher Regierungskommunikation, insbesondere durch die amerikanische NSA und das britische GCHQ, erwägt die Bundesregierung nunmehr nach der offenbar erfolgten Neubewertung der Verdachtsmomente gegen die USA?

20.Wird die Bundesregierung sich nunmehr entsprechend der Resolution des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2013 für die Aussetzung des SWIFT-Abkommens (Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung für die Zwecke des Programms der USA zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus) einsetzen?

21.Wird die Bundesregierung nunmehr die Übermittlung von Bankdaten an die USA nach diesem Abkommen bis zur Klärung des Verdachts der Überwachung deutscher Internet- und Telekommunikation aussetzen lassen?

22.Hält die Bundesregierung, unabhängig von der gegenwärtig durch die Europäische Kommission durchgeführten laufenden Evaluation des Safe-Harbour-Abkommens, alle Teile dieses Abkommens für unproblematisch und fortsetzungsfähig?

23.Wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union darauf hinwirken, dass die Europäische Union das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA aussetzt und im Einklang mit dem Datenschutzrecht der Europäischen Union umgehend neu verhandelt, weil aufgrund der bekannt gewordenen geheimdienstlichen Zugriffe auf die Datenbestände privater Unternehmen nicht mehr von einem vergleichbaren Datenschutzniveau in den USA ausgegangen werden kann?

24.a)Teilt die Bundesregierung die Auffassung etwa des Präsidenten des Europäischen Parlaments, die Gespräche mit den USA über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA sollten bis zur Klärung des Verdachts der Überwachung deutscher Internet- und Telekommunikation ausgesetzt werden?

b)Wird die Bundesregierung sich auf Ebene der Europäischen Union hierfür einsetzen?

c)Wenn nein, warum nicht?

25.a)Hat sich die Bundesregierung auf dem Europäischen Rat von Brüssel am 24./25. Oktober 2013 für eine Verabschiedung der Datenschutzreform der Europäischen Union noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 ausgesprochen?

b)Falls nein, warum nicht?

26.Welche sonstigen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um den Forderungen nach Aufklärung und Beendigung der mutmaßlich massenhaften Überwachung deutscher Internet- und Telekommunikation gegenüber den USA und Großbritannien Nachdruck zu verleihen?

27.Ist die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Enthüllungen um eine offenbar systematische Ausspähung von deutschen Bürgerinnen und Bürgern, von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern sowie von Wirtschaft und Politik weiterhin der Ansicht, dass das in der 17. Legislaturperiode eingerichtete Cyber-Abwehrzentrum tatsächlich im Stande ist, diesen Herausforderungen adäquat zu begegnen, oder bedarf es vielmehr einer „grundlegenden Neuausrichtung der Spionageabwehr“?

28.Wann wird die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ihr Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt ausüben, damit dieser – über fünf Monate nach Bekanntwerden der Ausspähung deutscher Internet- und Telekommunikation – ein förmliches Strafermittlungsverfahren einleitet wegen des nach Auffassung der Fragesteller bestehenden Anfangsverdachts diverser Straftaten, etwa der Spionage?

29.Teilt die Bundesregierung die durch die Rechtsprechung anerkannte Bewertung (vgl. BGHSt 38, 214, 227; BGH NStZ 1983, 86; BayOBlG StV 2005, 430), dass im Einzelfall der Generalbundesanwalt die Befragung von Auskunftspersonen zur Klärung eines Anfangsverdachts durchführen kann, wenn eine Klärung auf diese Weise schneller oder nur so zu erwarten und die Auskunftsperson auf freiwilliger Basis zu einer Befragung bereit ist?

30.Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass angesichtsder fehlenden, in Frage 28 angesprochenen Weisung weder die Bundesjustizministerin noch die Bundesregierung insgesamt sich darauf zurückziehen können, mangels eines Ermittlungsverfahrens könne der Generalbundesanwalt leider noch nicht zu einer Zeugenbefragung Edward Snowdens nach Moskau reisen oder ein Rechtshilfeersuchen dorthin richten lassen?

31.a)Liegt der Bundesregierung ein vorsorgliches Auslieferungsersuchen der USA bezüglich Edward Snowden vor für den Fall, dass dieser nach Deutschland komme (so die Bundesjustizministerin in RBB-Inforadio 28. Oktober 2013)?

b)Wenn ja, seit wann?

c)Wie ist dieses Ersuchen innerhalb der Bundesregierung bisher behandelt worden?

d)Inwieweit trifft die Darstellung der Bundesjustizministerin (a. a. O.) zu, Teile der Bundesregierung hätten sich bereits für eine vorsorgliche förmliche Zusage an die USA auf dieses Ersuchen hin ausgesprochen?
Welche Bundesminister taten dies?

e)An welche weiteren Staaten richteten die USA nach Kenntnis der Bundesregierung derartige Ersuchen?

32.Will die Bundesregierung ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Auslieferungsabkommen mit den USA nutzen und die Auslieferung von Edward Snowden gegebenenfalls verweigern?

Berlin, den 6. November 2013

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Über die Antworten der Bundesregierung werden wir an dieser Stelle wieder informieren.

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