Vor zwei Tagen hatten wir noch gewarnt, dass es ein einfaches "Weiter so" nicht geben dürfe. Angesichts der gestern bekannt gegebenen Einigung zwischen der EU-Kommission und den USA über ein „Safe Harbor“-Nachfolgeabkommen hat Konstantin schwere Bedenken, dass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingehalten werden. Die präsentierte Verhandlungslösung ist eine reine Mogelpackung. Das Ziel, den Grundrechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger effektiv zu erhöhen, wird phänomenal verfehlt. Auch die Rechtssicherheit für Unternehmen rückt in weite Ferne. Die Vorgaben des EuGH werden absehbar nicht erfüllt. Wir brauchen tatsächliche, materielle gesetzliche Änderungen, keine bloße Ankündigungsrhetorik. Wir fordern die Bundesregierung noch einmal auf, ihrer Verantwortung für den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürgerinnen und Bürger endlich gerecht zu werden.
Firmen können sich seit dem heutigen Montag nicht mehr auf das transatlantische Datenabkommen "Safe Harbor" berufen - aber ein Ersatz fehlt noch immer. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) glich einem Paukenschlag. Es war eine schallende Ohrfeige - sowohl für die Kommission als auch die Bundesregierung. Und es war absehbar. Viel zu lang haben Kommission und Bundesregierung die Augen vor dem offensichtlichen Problem verschlossen. Erneut musste erst ein höchstrichterliches Urteil die Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern stärken. Wir brauchen endlich weitreichende, auch gesetzliche Einschnitte der geheimdienstlichen Massenüberwachung, eine verbesserte parlamentarische Kontrolle und effektive Grundrechtsschutzmechanismen – auch und gerade auf internationaler Ebene. Die Bundesregierung muss ihr ganzes politisches Gewicht nutzen. Ein einfaches "Weiter so" kann und darf es nicht geben.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Safe-Harbor“-Abkommen hat zur direkten Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Abkommens nicht mehr möglich sind. In seinem Urteil machte der EuGH auf gravierenden Schutzlücken aufmerksam und verwies u.a. auf eine unzureichende Begrenzung der Zugriffe von staatlichen Behörden auf Datenbestände. Europäerinnen und Europäern stünden, so das Gericht, keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Nach der Entscheidung herrschen eine insgesamt große Verunsicherung und ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch nach Rechtssicherheit. Gerade angesichts zahlreicher Unternehmen, die personenbezogene Daten bislang auf Grundlage des Abkommens in die USA übermittelt haben, aber auch hinsichtlich eines effektiven Rechtsschutzes für mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäer besteht akuter Handlungsbedarf. Dennoch herrscht sowohl bei der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission weitgehend Ratlosigkeit. In einem Gastbeitrag für das Magazin des DIVSI plädiert Konstantin dafür, die jüngste Entscheidung als Chance zu begreifen.
Gestern Abend hat sich der Trilog, also die Verhandlerinnen und Verhandler von EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission, über die europäische Datenschutzreform verständigt. Nach Jahren höchst kontroverser Diskussionen ist es endlich vollbracht: Künftig gelten hohe Datenschutzstandards in allen 28 Mitgliedsländern und für alle Firmen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten. Das ist ein Meilenstein. Der Grundrechtsschutz von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern wird gestärkt und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen massiv erhöht.
Heute hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Urheberrechtsreform vorgestellt. Gemeinsam mit Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, hat Tabea das vorgelegte Paket einen ersten Bewertung unterzogen. Angesichts des Stückwerks und des fehlenden Gestaltungswillens der Bundesregierung sowie der Kommission sind nationale und EU-Gerichte mittlerweile die stärksten Reformkräfte des Urheberrechts. Ein Armutszeugnis für den gestalterischen Anspruch der Gesetzgeber. Abgesehen von der verpflichtenden Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zeigt sich die Bundesregierung klar reformunwillig. EU-Kommission und Bundesregierung picken sich einfachste Aspekte heraus, aber schieben wesentliche Reformen hinaus. Insgesamt sind die vergangenen Jahre trotz großspuriger Ankündigungen verlorene Jahre für die Modernisierung des Urheberrechts.
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Im März hat die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand endlich einen Gesetzentwurf vorgestellt. Doch alle im Vorfeld geäußerten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Schnell war klar: Dieser Entwurf wird letztendlich niemandem helfen. Er wird dafür sorgen, dass letztlich weniger statt mehr Menschen ihre Netze öffnen. Die bestehende Rechtsunsicherheit behebt er nicht. Damit geht der Gesetzentwurf insgesamt in die völlig falsche Richtung. Wer noch einen Beweis brauchte, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn durch diese Vorlage endgültig geliefert bekommen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs und skizzieren das weitere parlamentarische Vorgehen.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“-Abkommen gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet, eben kein sicherer Hafen für unsere Daten ist. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam gemacht hat, gezogen wird. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
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