Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Vor Kurzem wurde im Bundesrat eine Initiative zur Begrenzung der Haftung von WLAN-Betreibern verabschiedet. Vorher hatte die Bundesjustizministerkonferenz über die bestehenden Rechtsunsicherheit diskutiert und die Bundesjustizministerin in einer Entschließung aufgefordert, sich diesem Problem anzunehmen. Zudem liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag vor. Die Bundesjustizministerin selbst hatte angekündigt, eine Regelung vorlegen zu wollen. Geschehen ist bisher nichts. Konstantin hat noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt.
Vor Kurzem übte der Bundesrechnungshof im Zuge der Vorstellung seines Jahresberichts (pdf) massive Kritik an den IT-Ausgaben des Bundes. In dem vor gut zwei Wochen vorgestelltem Prüfbericht kritisiert der Bundesrechnungshof sowohl die Beschaffungs- als auch die Nutzungspraxis und führt mehrere Beispiele an. Zudem wird darauf verwiesen, dass man bereits im Jahr 2005 auf Mängel aufmerksam gemacht habe, diese aber bis heute kaum berücksichtigt worden seien. So sei es zumBeispiel noch immer nicht gängige Praxis, dass IT-Aufträge ausgeschrieben werden. Konstantin hat die Kritik des Bundesrechnungshofs zum Anlass genommen, um bei der Bundesregierung nachzuhaken.
Als Tabea vor ein paar Wochen beim eco Verband über das Leistungsschutzrecht diskutierte, teilte sie sich das Podium unter anderem mit Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses und CDU-Mitglied. Dort sagte er so erstaunliche Dinge wie, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ sei und keinen Erfolg verspreche. Viele in Union und FDP teilen heimlich die Meinung von Herrn Kauder. Vielleicht ist das der Grund, warum die Koalition das Leistungsschutzrecht in der kommenden Sitzungswoche nicht debattieren möchte, sondern nur „zu Protokoll“ verstecken will. Aber eins ist klar: Weder eine Protokoll-Debatte, noch das Leistungsschutzrecht selbst ist mit uns GRÜNEN zu machen.
Nach dem 11. September 2001 wurden zur Terrorismusbekämpfung neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden geschaffen. Um zu verhindern, dass damit eventuell zu weitreichende Eingriffe in die Bürgerrechte auf Dauer legitimiert werden, haben wir damals die Befristung dieser Gesetze und eine Überprüfung der neuen Instrumente festgeschrieben. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Evaluierung zur Farce werden lassen. Heute stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, eine Studie zur Evaluation von Sicherheitsgesetzen vor. Konstantin kommentiert.
Jan hat einen Gastbeitrag für die gestrige Printausgabe des Hamburger Abendblatt über die Pläne für eine enge Zusammenarbeit von Polizei und Justiz bei grenzüberschreitenden Strafsachen innerhalb der EU geschrieben. Wir dokumentieren Jans Beitrag auch hier noch einmal.
Die MinisterpräsidentInnen der Länder haben bei ihrer Konferenz in Weimar beschlossen, die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) erneut anzugehen. Die Rundfunkkommission soll 2013 einen Vorschlag vorlegen. Wir haben deshalb den Antrag "Öffentlicher Dialog und transparentes Verfahren für einen zukunftsfähigen Jugendmedienschutz" für den Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen am kommenden Wochenende in Hannover formuliert.
Heute beginnt der siebte nationale IT-Gipfel der Bundesregierung. Gemeinsam kritisieren Konstantin und Malte die Ausrichtung des IT-Gipfels, der erneut eine reine Leistungsschau der IT-Wirtschaft ist und ein dringend benötigte gesellschaftliche Diskussionen über die Zukunft unserer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft eben nicht führt. Insgesamt verschläft die Bundesregierung den digitalen Wandel komplett. Das schadet den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der IT-Wirtschaft.