Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.
Heute hat Google seine Datenschutzrichtlinien geändert. Zu dieser Änderung und dem auch weiterhin fehlenden Gestaltungswillens der schwarz-gelben Bundesregierung im Bereich des (Internet-)Datenschutzes hat Konstantin folgendes erklärt.
Aus einer Unterrichtung des Haushaltsausschusses durch das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 21. Oktober 2011 geht hervor, dass sich die Gründung und Arbeitsaufnahme der Stiftung Datenschutz entgegen der kürzlichen Versprechen von Bundesinnenminister Friedrich weiter verzögern wird. Man wird deshalb eine Treuhandstiftung errichten, um die eingestellten Haushaltsmittel gemäß der haushaltsrechtlichen Vorgaben zumindest vorübergehend „parken“ zu können. Zugleich gibt das Bundesministerium des Inneren bekannt, die Stiftung Datenschutz werde in Leipzig als Zentrum eines aufstrebenden IT-Sektors angesiedelt werden, um die neuen Länder zu fördern. Eine derart durchsichtige Standort-Kungelei zwischen Bundesregierung und der CDU-geführten sächsischen Landesregierung war nicht anders zu erwarten. Schlicht einen Skandal birgt der knappe Hinweis, dass das Bundesministerium des Inneren als Stifterin sowohl den Vorstand als auch den Verwaltungsrat alleine benennen wird. Dem gemischt zu besetzenden Beirat soll lediglich eine beratende Funktion zukommen. Damit werden alle sach- und fachkundigen Hinweise zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Projekts klar in den Wind geschlagen. Auch die sonstigen Rahmendedingungen stehen in eklatantem Widerspruch zu den vollmundigen schwarz-gelben Versprechen in Sachen Stiftung.