Die allein aufgrund des öffentlichen Drucks vollzogene Vollhalse des Bundesregierung beim Meldegesetz ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Nachdem selbst die BILD gegen das Meldegesetz zu Felde zieht, reagiert die noch am heutigen morgen sich wortreich verteidigende Bundesregierung und distanziert sich von ihrem eigenen Gesetzentwurf. Erst wird über Monate der Öffentlichkeit mit einem Referentenentwurf weisgemacht, man strebe eine tatsächlich datenschutzfreundliche Regelung an. Dann wird auf der Zielgeraden per Änderungsantrag ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk an den Deutschen Dialomarketingverband überreicht, indem das Opt-In durch eine zudem noch löcherige Opt-Out-Regelung ersetzt wird. Das ist Mövenpick-Politik vom Feinsten!
Quelle: gruene.de (CC BY-NC 3.0) Update von 18:20 So schnell kann’s gehen bei Schwarz-Gelb: Hoffen wir, dass es so bleibt.
In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt - und beim Datenschutz komplett versagt.
Am vergangenen Donnerstag debattierte das Plenum des Bundestages über einen Satzungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Stiftung Datenschutz. Über die bevorstehende Debatte und unsere Befürchtung, dass die Stiftung letztendlich das bestehende Datenschutzsystem schwächen könnte, hatten wir ja ausführlich vorab berichtet. Ähnliche Befürchtungen hatten auch netzpolitik.org und zeitonline im Vorfeld der Debatte geäußert. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Plenarrede Konstantins und freuen uns wie immer über Kritik und Anregungen!
Heute haben drei Ausschüsse des Europäischen Parlaments ihre Stellungnahmen zum umstrittenen ACTA-Abkommen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums abgestimmt - und das Abkommen, teilweise sehr deutlich, kritisiert. Der Entwicklungsausschuss wird am 4. Juni 2012 über ACTA abstimmen abstimmen, der federführende Außenhandelsausschuss am 20. Juni 2012. Die endgültige Entscheidung über ACTA wird dann im Straßburger Plenum des Europäischen Parlaments zwischen dem 3. und 5. Juli 2012 fallen. Bis dahin gilt es, weitere Abgeordnete von der Unsinnigkeit von ACTA zu überzeugen und Aufklärungsarbeit bezüglich der mit ACTA verbundenen Unklarheiten und Gefahren zu leisten.
Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.
Heute hat Google seine Datenschutzrichtlinien geändert. Zu dieser Änderung und dem auch weiterhin fehlenden Gestaltungswillens der schwarz-gelben Bundesregierung im Bereich des (Internet-)Datenschutzes hat Konstantin folgendes erklärt.
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