Die Auseinandersetzungen um das Leistungsschutzrecht haben in dieser Woche einen neuen Höhepunkt erreicht. Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der die Verlinkung von Suchmaschinen auf Verlagsangebote einschränken soll. Das sehen viele kritisch – auch die grüne Grüne Bundestagsfraktion. Sissi Pitzer hat Konstantin am 2. Dezember 2012 für das MedienMagazin des Radioangebotes des Bayrischen Rundfunks Bayern 5 aktuell zum Leistungsschutzrecht, zum Datenschutz, zur Netzneutralität und zur schwarz-gelben Netzpolitik insgesamt interviewt. Das gut siebenminütige Interview kann direkt auf den Seiten von Bayern 5 aktuell nachgehört werden. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Eure Anregungen freue ich mich.
Als vor ein paar Wochen der eco Verband Politikerinnen und Politiker der verschiedene Fraktionen über das Leistungsschutzrecht diskutieren ließ, gab Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, noch zu Protokoll, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ und ein "Taschenspielertrick" sei und zudem keinen Erfolg verspreche. Dennoch hat die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf zur ersten Lesung vorgelegt. Ihr Plan, über das hoch umstrittene Vorhaben nicht zu debattieren, ist nach hinten los gegangen. Hier könnt Ihr das Video der Plenardebatte nachschauen und Euch über das weitere Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht informieren.
Nach einer dreijährigen Hängepartie soll die von der Bundesregierung angekündigte Stiftung Datenschutz nun kommen. Die Schaffung einer zusätzlichen Institution, um mittelbar auf die Einhaltung des Datenschutzes in der Privatwirtschaft einwirken zu können, wurde von uns zunächst immer begrüßt. Denn wir brauchen ein vielfältigeres Schutzsystem im Datenschutz. Doch die konkrete Ausgestaltung der Stiftung, die nichts anderes als ein U-Boot des Innenministeriums ist, ist absolut unzureichend. Zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes und den anderen Oppositionsfraktionen werden wir uns als Grüne nicht an der Arbeit der Stiftung in der jetzt angedachten Form beteiligen.
Zur aktuellen Debatte Leistungsschutzrecht haben sich heute Tabea als medienpolitische Sprecherin und Konstantin als netzpolitischer Sprecher zu Wort gemeldet und noch einmal klargestellt, dass wir uns gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aussprechen, wie es die Bundesregierung im aktuellen Gesetzesentwurf vorschlägt. Und wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, seit es ihn gibt. Wir haben ihn gründlich geprüft und aufgrund dessen unsere Position bezogen. Wir sind nicht erst seit gestern oder aufgrund irgendwelcher Kampagnen gegen das Leistungsschutzrecht. Wir lassen uns nicht vor irgendeinen Karren spannen. Wir lehnen das Leistungsschutzrecht ab, weil wir die vielfältigen Auswirkungen des Gesetztes für fatal halten.
Am 3. und 4. Dezember findet die Weltkonferenz für Internationale Kommunikation (WCIT) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) statt. Bislang sind die Verhandlungen mehr als intransparent. Dies wurde von Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft immer wieder bemängelt. Im Rahmen seiner Möglichkeiten hat sich Konstantin wiederholt für mehr Transparenz bei den Verhandlungen eingesetzt. Nun wurden, nachdem Konstantin erst gestern erneut zwei Fragen an die Bundesregierung gerichtet hat, sämtliche Verhandlungsdokumente geleakt. Erste Analysen zeigen: Die nächsten Tagen dürften noch spannend werden.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Vor Kurzem wurde im Bundesrat eine Initiative zur Begrenzung der Haftung von WLAN-Betreibern verabschiedet. Vorher hatte die Bundesjustizministerkonferenz über die bestehenden Rechtsunsicherheit diskutiert und die Bundesjustizministerin in einer Entschließung aufgefordert, sich diesem Problem anzunehmen. Zudem liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag vor. Die Bundesjustizministerin selbst hatte angekündigt, eine Regelung vorlegen zu wollen. Geschehen ist bisher nichts. Konstantin hat noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt.
Vor Kurzem übte der Bundesrechnungshof im Zuge der Vorstellung seines Jahresberichts (pdf) massive Kritik an den IT-Ausgaben des Bundes. In dem vor gut zwei Wochen vorgestelltem Prüfbericht kritisiert der Bundesrechnungshof sowohl die Beschaffungs- als auch die Nutzungspraxis und führt mehrere Beispiele an. Zudem wird darauf verwiesen, dass man bereits im Jahr 2005 auf Mängel aufmerksam gemacht habe, diese aber bis heute kaum berücksichtigt worden seien. So sei es zumBeispiel noch immer nicht gängige Praxis, dass IT-Aufträge ausgeschrieben werden. Konstantin hat die Kritik des Bundesrechnungshofs zum Anlass genommen, um bei der Bundesregierung nachzuhaken.
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