Am gestrigen Donnerstag stand unter dem Tagesordnungspunkt 31 die erste Lesung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur "Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften " (Drs-Nr. 17/11473 pdf) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags. Hinter dem doch etwas sperrigen Namen verbirgt sich das sogenannte "E-Government-Gesetz". An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Nachdem vor Kurzem bereits eine Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum geplanten und hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stattgefunden hat, haben sich die Obleute des Rechtsausschusses heute darauf verständigt, dass weitere Beratungen dringend notwendig sind. Hierfür hatten auch wir Grünen uns eingesetzt. Besonders freuen wir uns, dass es im Rahmen der jetzigen Beratungen gelungen ist, zwei Dinge durchzusetzen, die im Rahmen der Beratungen des Rechtsausschusses – vollkommen zu Recht – für einigen Unmut gesorgt hatten: So ist zu der jetzigen Anhörung, nachdem während des Expertengesprächs des Rechtsausschusses lediglich ein Protagonist der öffentlichen Debatte vertreten war, nunmehr auch ein Vertreter des Unternehmens google geladen. Zudem wird die jetzige Anhörung gestreamt, d.h. alle diejenigen, die eine Teilnahme auch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisieren können, haben die Möglichkeit, die Anhörung live zu verfolgen.
Gerade hat Konstantin die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und den Konsequenzen für die Frage der Videoüberwachung erhalten. Bundesinnenminister Friedrich nutzte das Wochenende, um uns mit der Veröffentlichung zuvorzukommen, seine Interpretation der Dinge darzulegen und seine Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung zu wiederholen. Über die konkrete Umsetzung sei man, wer hätte das gedacht, mal wieder im Gespräch mit der Bahn. Die Antworten auf unsere Anfrage sind überwiegend ausweichend, soweit das überhaupt möglich war. Die Bundesregierung ist ersichtlich nicht interessiert, mehr Licht und Transparenz in die Praxis des grundrechtsbeschränkenden Einsatzes von Videoüberwachungen bei der DB AG zu bringen. Wir werden insgesamt mit einer weiteren Anfrage im Detail nachsetzen und Widersprüche benennen.
Morgen findet er wieder statt, der alljährliche ,,Safer Internet Day". In einer gemeinsamen Erklärng haben Konstantin und Tabea heute klargemacht, dass die Bundesregierung, diesen Tag, den wir als Grüne seit Jahren unterstützen, nicht als Feigenblatt für eigene Versäumnisse machen darf. Schaut man sich einmal an, was CDU/CSU und FDP von den vollmundigen Versprechungen in Sachen besseren Daten- und Verbraucherschutz tatsächlich umgesetzt haben wird schnell klar: Diese Bundesregierung bedient auch im Bereich des digitalen Daten- und Verbraucherschutzes lieber Klientelinteressen als den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Ausspähung sicherzustellen.
Immer wieder erwecken führende Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung den Eindruck, man unterstütze die demokratisierende Wirkung von sozialen Netzwerken, Twitter und Co und setze sich für die Freiheit des Internets ein. Die Realität ist leider eine andere. Obwohl wir die Bundesregierung seit nunmehr mehreren Jahren dazu auffordern, endlich den Export von Überwachungs- und Zensursoftware an autoritäre und totalitäre Länder stärker zu kontrollieren, um so zu verhindern, dass Despoten deutsche und europäische Technik dazu einsetzen, demokratischen und oppositionellen Protest zu unterbinden und diejenigen, die ihn äußern, zu verfolgen, aufzuspüren, zu inhaftieren, zu foltern oder zu töten, ist die schwarz-gelbe Bundesregierung bis heute nicht tätig geworden. Das muss sich endlich ändern.
2009 hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ein Positionspapier zum Thema „Sicherung des Filmerbes“ vorgelegt. Darin wird u.a. auf die Notwendigkeit eingegangen, eine „Pflichthinterlegung“ für Filme durch eine Änderung im Archivgesetz (als Pflichtregistrierung) effizienter zu machen. Seitdem ist, trotz einer interfraktionellen Enigkeit wenig passiert - die Bundesregierung hat dieses so wichtige Thema einfach verschlafen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstatins Rede der 2./3. Lesung der hierzu von allen Fraktionen vorgelegten Initiativen.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) verschärfen. Den Strafverfolgungsbehörden sollen weitegehende Befugnisse eingeräumt werden. Der von der Bundesregierung vorglegte Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass Mobilfunkbetreiber Kundendaten nicht mehr nur im Einzelfall bei einer konkreten Gefahr oder einem konkreter Tatverdacht herausgeben müssen, sondern dies zukünftig weitestgehend automatisiert stattfinden soll. Zudem sollen Nutzer durch die Bekanntgabe der Provider, wer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt, leichter identifiziert werden. In seiner heutigen Protokollrede kritisert Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag und lege die Position der Grünen dar.