Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) dahingehend verschärfen, den Strafverfolgungsbehörden weitgehende Befugnisse einzuräumen. Der Entwurf der Bundesregierung stieß auf vielfältige Kritik. Am 31. Januar 2013 fand die erste Lesung des von der schwarz-gelben Bunderegierung eingebrachten Gesetzesentwurfs im Bundestag statt. In seiner Protokollrede kritisierte Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag, legte die Position der Grünen dar und setzte sich auch für eine intensive Beratung der Fachausschüsse des Bundestages zu dem umstrittenen Vorhaben eingesetzt. Am kommenden Montag findet nun eine öffentliche Anhörung des federführenden Innenausschusses statt.
Zur jüngsten Forderungen von Innenminister Friedrich nach härteren Auflagen für Google und Facebook hat Konstantin heute folgendes erklärt: Die jüngsten Äußerungen markieren eine absurde Kehrtwende eines planlosen Ministers. Friedrichs plötzliche Forderungen nach einem härteren Vorgehen gegen die Internetmonopolisten Google und Facebook sind zudem unglaubwürdig. Wir haben Innenminister Friedrich in den letzten Jahren mehrfach aufgefordert, seinen höchst fragwürdigen Kurs zu verlassen und den verfassungsrechtlich garantieren Schutz vor Ausspähung durchzusetzen. Den Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat er hinter den Interessen großer Unternehmen zurückgestellt.
Vor der heutigen Debatte im Plenum des Bundestages zum Leistungsschutzrecht hat Konstantin PHOENIX im Rahmen eines "politischen Streitgesprächs" ein Interview zum umstrittenen Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Koalition gegeben und die Kritik der grünen Bundestagsfraktion am Leistungsschutzrecht und dem Vorgehen von CDU/CSU und FDP erläutert. U.a. hat Konstantin darauf verwiesen, dass das Gesetz nicht nur handwerklich schlecht ist, sondern zudem auch den IT-Standort Deutschland massiv schwächt. Weiter hat Konstantin auf die zahlreichen Kritiker des Vorhabens verwiesen und in Aussicht gestellt, dass das Gesetz zu einer weiteren Monopolisierung im Bereich der Suchmaschinen beitragen wird.
Diese Woche stand im Plenum des Bundestages die zweite und dritte Lesung unseres Grünen Antrags “Keine Vorratsspeicherung von Fluggastdaten” auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages. Über den bisherigen parlamementarischen Verlauf unserer Initiative hatten wir hier immer wieder berichtet. Konstantins Protokollrede dokumentieren wir hier. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Auf Druck der Presseverlage hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekannt, ohne zu wissen, was es schützen soll und wie es überhaupt auszugestalten ist. Der heutigen Beschlussfassung, die einzig und allein der Gesichtswahrung der Kanzlerin gegenüber den Verlagen dient, ging eine drei Jahre lange Odyssee voraus. Am Ende wurde nun zum Schaden der Allgemeinheit ein Gesetz verabschiedet, bei dem nur eines sicher ist: Das Gesetz wird zum Liebling der Anwälte. Zudem droht es den IT-Standort Deutschland massiv zu schwächen.
Seit Tagen berichten wir hier intensiv über die parlamentarischen Beratungen des Leistungsschutzrechts (hier findet Ihr eine Übersicht der Artikel). Heute hat der Bundestag über das Leistungsschutzrecht in 2.3. Lesung debattiert und anschließend namentlich über den schwarz-gelben Gesetzesentwurf und die von der Opposition vorgelegten Entschließungsantraträge abgestimmt. Konstantin Rede zum Leistungsschutzrecht dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare freuen wir uns.
In einer aktuellen Pressemitteilung haben die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU gerade noch einmal ihre „Bedenken hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ zu Protokoll gegeben. Schaut man einmal, wer zu den Mitgliedern des Arbeitskreises gehört, wundert man sich doch sehr. Darunter u.a auch Abgeordnete wie Günter Krings, die heute morgen in einer schleunigst einberufenen Pressekonferenz noch den nun gefundenen Kompromiss zum Leistungsschutzrecht abgefeiert und zu Protokoll gegeben haben, es gäbe keinerlei Bedenken mehr. Angesichts der Aussagen in der Pressemitteilung gehen wir davon aus, dass sich die Arbeitskreis-Mitglieder bei der morgigen namentlichen Abstimmung gegen das Leistungsschutzrecht aussprechen werden.