Vor wenigen Tagen hatten wir darüber berichtet, dass die Koalitionsfraktionen im Bundestag nun doch noch ihre Änderungen an einem Entwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutzgesetzes vorgelegt haben. Zu den von CDU/CSU und FDP vorgelegten Änderungen habe ich heute gemeinsam mit meiner Kollegin Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, unsere Kritik dargelegt.
Die Koalition hat es verschlafen, nach der massiven Kritik ihre Hausaufgaben zu machen und einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter einen Hut bringt. Stattdessen vertritt sie einseitig Arbeitgeberinteressen zulasten des Schutzes der Beschäftigten, für deren Ausspähung Tür und Tor geöffnet wird. Die Gewerkschaften sind zu Recht verärgert.
Heimliche Videoüberwachungen werden zwar zurückgedrängt, offene, aber faktisch verdeckte Videoüberwachungen aber uferlos ausgeweitet. Ärztliche Untersuchungen und Eignungstests werden im laufenden Arbeitsverhältnis zugelassen. Mitarbeiter von Call-Centern werden unter Dauerüberwachung gestellt. Faktisch kommt es auch zu einer Ausweitung des Rasterns („Screening“), weil eine die erfassten Belegschaften hinreichend einschränkende Regelung fehlt.
Überwachungsskandale wie bei Aldi, Deutsche Bahn oder Lidl sollen nach dem Willen von CDU/CSU und der vormaligen Bürgerrechtspartei FDP offenbar nicht verhindert, sondern legalisiert werden. So soll schon der Verdacht einer vertraglichen Pflichtverletzung ausreichen, um gegen Beschäftigte Privatdetektive loszuschicken.
Über Jahre wurde der Beschäftigtendatenschutz in den Betrieben vernachlässigt. Das Ergebnis ist oftmals ein Klima des Verdachts und der Verunsicherung. Wir haben in unserem Gesetzentwurf betont, dass nur eine umfassende Lösung die Balance und das Vertrauen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern wiederherstellen kann.
Unser Entwurf verpflichtet deshalb die Arbeitgeberseite, die private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel eindeutig zu regeln. Wir fordern ein Klagerecht für Gewerkschaften und Betriebsräte ebenso wie die Mitsprache bei der Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Hinweise auf Missstände in den Betrieben sind durch Klauseln für Hinweisgeber zu unterstützen. Der Entwurf der Bundesregierung verweigert auf diese zentralen Punkte eine Antwort und wird deshalb der Aufgabe des vernünftigen Interessenausgleichs in den Betrieben nicht gerecht. Die schwarz-gelbe Bundesregierung setzt damit ihren gefährlichen Kurs eines Ausverkaufs des Datenschutzes fort.
Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Initiativen aus dem Bereich des Beschäftigtendatenschutzes.
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