Als vor ein paar Wochen der eco Verband Politikerinnen und Politiker der verschiedene Fraktionen über das Leistungsschutzrecht diskutieren ließ, gab Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, noch zu Protokoll, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ und ein "Taschenspielertrick" sei und zudem keinen Erfolg verspreche. Dennoch hat die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf zur ersten Lesung vorgelegt. Ihr Plan, über das hoch umstrittene Vorhaben nicht zu debattieren, ist nach hinten los gegangen. Hier könnt Ihr das Video der Plenardebatte nachschauen und Euch über das weitere Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht informieren.
Zur aktuellen Debatte Leistungsschutzrecht haben sich heute Tabea als medienpolitische Sprecherin und Konstantin als netzpolitischer Sprecher zu Wort gemeldet und noch einmal klargestellt, dass wir uns gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aussprechen, wie es die Bundesregierung im aktuellen Gesetzesentwurf vorschlägt. Und wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, seit es ihn gibt. Wir haben ihn gründlich geprüft und aufgrund dessen unsere Position bezogen. Wir sind nicht erst seit gestern oder aufgrund irgendwelcher Kampagnen gegen das Leistungsschutzrecht. Wir lassen uns nicht vor irgendeinen Karren spannen. Wir lehnen das Leistungsschutzrecht ab, weil wir die vielfältigen Auswirkungen des Gesetztes für fatal halten.
Als Tabea vor ein paar Wochen beim eco Verband über das Leistungsschutzrecht diskutierte, teilte sie sich das Podium unter anderem mit Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses und CDU-Mitglied. Dort sagte er so erstaunliche Dinge wie, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ sei und keinen Erfolg verspreche. Viele in Union und FDP teilen heimlich die Meinung von Herrn Kauder. Vielleicht ist das der Grund, warum die Koalition das Leistungsschutzrecht in der kommenden Sitzungswoche nicht debattieren möchte, sondern nur „zu Protokoll“ verstecken will. Aber eins ist klar: Weder eine Protokoll-Debatte, noch das Leistungsschutzrecht selbst ist mit uns GRÜNEN zu machen.
Heute hat sich das Bundeskabinett trotzz anderslautender Ankündigungen erneut nicht mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage befasst. Es scheint, als ob die Bundesregierung nicht zuletzt durch die Intervention des Bundesverbandes der Deutschen Industrie verstanden hat, wie heiß diese Herdplatte ist.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute nicht wie geplant im Kabinett verabschiedet. Und das ist auch gut so! Dieser Gesetzentwurf sollte das Kabinett am besten nie erreichen. Der Text des Referentenentwurfs hat bereits deutlich gemacht: Das Leistungsschutzrecht würde reichlich Rechtsunsicherheit schaffen. Für uns Grüne ist klar: Wir befürworten keinen Verlegerschutz, der am Ende die Verlage stärkt, die ohnehin stark sind. In der letzten Konsequenz gibt dies Anreize zu Boulevardisierung.
Heute fand im Wirtschaftsausschuss eine Anhörung zur Novellierung des  Gesetzes gegen wettbewerbliche Beschränken, kurz GWB, statt. In der heutigen Anhörung […]
Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen. Die Datenbank sollte auf ausdrücklichen Wunsch des Gesetzgebers hin vor allem als Grundlage für medien- und kommunikationspolitische Entscheidungen dienen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss am 4. März 2012 weitreichende medienpolitische Entscheidungen getroffen und wird morgen eine Änderung der Pressefusionskontrolle im Kabinett beschließen. Offensichtlich hat die Bundesregierung dabei die Datenerhebungen aus der Mediendatenbank nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen, sondern beruft sich lediglich auf Schätzungen. Dies kritisieren wir in unserem rot-grünen Antrag und fordern die Bundesregierung auf, die Daten aus den für die Mediendatenbank in Auftrag gegebenen Studien vorzulegen und die Mediendatenbank für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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