Heute hat der Bundesgerichtshof seine eigene Entscheidung revidiert - so kann sich die Große Koalition auf ihre großen Mehrheit im Parlament zurückziehen, um sich in Sachen Aufklärung und Parlamentsrechte ganz klein zu machen: Nämlich die Vernehmung des so wichtigen Whistleblowers Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Dabei hatten alle Fraktionen entschieden, diesen Schlüsselzeugen vorzuladen und eigens der Opposition in Zeiten einer so großen Regierungsmehrheit diese so wichtigen Minderheitenrechte im Parlament eingeräumt.
Am heutigen Donnerstag hat das Plenum des Bundestages über die Minderheitenrechte der Opposition debattiert. Im Vorfeld der Debatte haben Grüne und Linke einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. In unserer Initiative verweisen wir darauf, dass die Geschäftsordnung des Bundestages und zahlreiche gesetzliche Regelungen nicht auf eine Situation ausgerichtet sind, in der die Koalitionsfraktionen über mehr als zwei Drittel der Bundestagssitze verfügt und daher zahlreiche Kontrollrechte ihre Wirksamkeit zu verlieren drohen. Das Ziel, die deutsche Demokratie lebendig zu erhalten, erfordert daher Rechtsänderungen. An dieser Stelle erläutern wir unsere hierzu gemachten Vorschläge und dokumentieren Konstantins Rede.
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