Am 13.05.2013 veranstalten der Wirtschafts- und der Rechtsausschuss eine gemeinsame Anhörung zum gerade vorgelegtem, interfraktionellem Antrag zur Einschränkung der Patentierung von Computerprogrammen. Die Anhörung wird ab 16:00 Uhr stattfinden und ist öffentlich, das heißt, interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich über das Sekretariat des Rechtsausschusses zur Anhörung anmelden. Derzeit benennen die einzelnen Fraktionen die zur Anhörung einzuladenen Sachverständigen. Als Opposition bemühen wir uns parallel um ein Livestreaming der Sitzung.
In der vergangenen Sitzungswoche stand unter anderem ein interfraktionelle Antrag “Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen” auf der Tagesordnung des Bundestages. Als Grüne sprechen wir uns seit langem gegen Softwarepatente aus. Umso erfreuter waren wir, dass es erneut gelungen ist, hier eine interfraktionelle Initiative vorzulegen, die der ausufernden Patentierung im Softwarebereich klare Grenzen aufzeigt. Dass es uns gelungen ist, die ohnehin schon in die richtige Richtung zielende Initiative an entscheidenden Stellen weiter zu verbessern, freut uns sehr. Nun werden wir als Grüne darauf achten, dass die Handlungsempfehlungen, die in der Initiative ausgesprochen werden, auch umgesetzt werden.
In einem gestrigen Blogpost, in dem wir einen kurzen Ausblick auf verschiedene netzpolitisch relevanten Punkte, die diese Woche auf der Agenda des Bundestages stehen, haben wir bereits angedeutet, dass es in dieser Woche unter anderem auch einen Antrag zu Softwarepatenten und eine entsprechende Debatte im Plenum des Bundestages geben wird. Als Grüne sprechen wir uns seit langem gegen Softwarepatente aus und freuen uns über eine nun vorliegende interraktionelle Initiative.
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