Am Donnerstagabend vergangener Woche stand unter anderem ein interfraktionelle Antrag “Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen” (pdf) auf der Tagesordnung des Bundestages. Als Grüne sprechen wir uns seit langem gegen Softwarepatente aus. Gerade vor dem Hintergrund der intensiven Diskussionen um das Leistungsschutzrecht und der doch massiv divergierenden Ansichten der einzelnen Fraktionen hierzu, ist es aus unserer Sicht umso erfreulicher, dass es an dieser Stelle gelungen ist, eine interfraktionelle Initiative zu verabschieden, die der ausufernden Patentierung im Softwarebereich klare Grenzen aufzeigt.

Eine ähnliche, ebenfalls interfraktionelle Initiative (pdf) hatte der Deutsche Bundestag bereits in der 15. Legislatur vorgelegt. Bemerkenswert ist, dass die jetzige Initiative in der Wortwahl sehr viel deutlicher ausfällt, was wohl vor allem daran liegt, dass seit Vorlage der Initiative nicht nur wenig passiert ist, sondern sich die Situation eher weiter zugespitzt hat. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollrede, in der ich noch einmal zum Ausdruck gebracht habe, dass man, hätte man eine eigene Initiative vorgelegt, diese eventuell zwar hier und da etwas anders formuliert hätte, wir aber die interfraktionelle Initiative sehr begrüßen und mit den in ihr gefundenen Kompromissen, auch vor dem Hintergrund der eigenen Beschlüsse, die wir als Partei zum Thema Softwarepatente bereits mehrfach beschlossen haben, sehr gut leben. Dass es uns gelungen ist, die ohnehin schon in die richtige Richtung zielende Initiative an entscheidenden Stellen weiter zu verbessern, freut uns sehr. Nun werden wir als Grüne darauf achten, dass die Handlungsempfehlungen, die in der Initiative ausgesprochen werden, auch tatsächlich umgesetzt werden. Hier nun aber meine Rede im Wortlaut.

Protokollrede TOP 17 „Patentierung im Softwarebereich“

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen & Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

Einzelentwickler und Unternehmen riskieren bei der Entwicklung neuer Software durch eine heute in Teilen unklare Rechts- und eine häufig unüberschaubare Patentlage unbeabsichtigt, die Patente Dritter zu verletzen. Anders als das Urheberrecht, das eine konkrete Programmierung schützt, ist der Patentschutz wesentlich weitgehender, indem er auch Ideen schütz, ganz unabhängig von der konkreten Umsetzung in ein bestimmtes Programm.

Aufgrund schneller Innovationszyklen, einer ganz erheblichen Anzahl von gewährten Softwarepatenten und der unklaren Formulierung vieler Patentansprüche ist es für zahlreiche, vor allem kleine und mittlere Unternehmen heute praktisch ausgeschlossen, die derzeitige Patentlage zu überblicken. Gilt dies mittlerweile sogar für große Unternehmen mit eigenen – oftmals auf das Patenrecht spezialisierten – Rechtsabteilungen, gilt es für kleine und mittlere Unternehmen umso mehr. Die Folge einer oftmals unüberschaubaren Patentlage sind die Patentklagen, von denen wir regelmäßig lesen können. Die immer weiter ausufernden Patent-Streitigkeiten im Markt der Smartphones und Tablets sind Zeuge dieser Entwicklung und gleichzeitig nur die Spitze des Eisbergs.

Während es sich große Unternehmen eventuell sogar leisten können, angesichts – oftmals nur schwer zu verifizierenden –  Patentansprüchen Dritter und angesichts der Unwägbarkeit eines langwierigen Rechtsstreits, Patentlizenzgebühren oftmals auch dann zu zahlen, wenn ein entsprechender Anspruch durchaus zweifelhaft ist, können kleine und mittelständige Unternehmen ohne große Rechtsabteilungen dies nicht. Die direkte Folge der derzeitigen, oftmals völlig unüberschaubaren Patentlage ist ein parasitäres System sogenannter Patenttrolle. Die Auswirkungen auf die Verbraucherpreise liegen auf der Hand.

Als Grüne streiten wir daher seit langem für Offenheit statt Patentkriege. Seit Jahren setzen sich meine Fraktion und ich gegen Softwarepatente ein. Als Grüne lehnen wir die Patentfähigkeit von softwarebezogenen Lösungen ab. Dies gilt für Software, softwarebasierte Verfahren sowie für neue Eigenschaften von Computern, wenn diese augenscheinlich nur durch ein neues Programm bewirkt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Urheberrechte der ProgrammiererInnen vor der wirtschaftlichen Entwertung durch Patentansprüche Dritter geschützt werden. Wir fordern daher, die Erteilung von Softwarebezogenen Patenten zu verbieten, sowie ihre rechtliche Durchsetzbarkeit im Verletzungsprozess zu unterbinden.

Auch vor dem Hintergrund so manch anderer Diskussionen, die wir in dieser Legislatur in diesem Hohen Haus geführt haben, waren wir hocherfreut, als sich abzeichnete, dass wir in diesem Bereich eine interfraktionellen Initiative, die der immer weiter ausufernden Patentierung im Softwarebereich klare Grenzen aufzeigt, gemeinsam vorlegen. Unsere gemeinsame Initiative mit dem Titel “Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen” liegt nun vor. Dass es, wie bereits in der vergangenen Legislatur auch in dieser Legislatur gelungen ist, tatsächlich hier erneut eine interfraktionelle Initiative zu verabschieden, freut uns sehr. Die heute vorliegende Initiative ist gewiss auch ein Stück weit der guten Zusammenarbeit im Rahmen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu verdanken, die sich nicht nur zuvor bereits in einer eigenen Projektgruppe sehr intensiv mit den Fragegestellungen, die nun auch Gegenstand des gemeinsamen Antrags sind, auseinandersetze, sondern sich zudem – ebenso interfraktionell – bereits gegen die immer weiter ausufernde Patentierung im Softwarebereich aussprach.

Doch nun zur Initiative selbst. Sicher hätte man, hätte man eine eigene Initiative vorgelegt, manches anders formuliert. Dennoch können wir mit dem nun vorliegenden Ergebnis, auch vor dem Hintergrund der eigenen Beschlüsse, die wir als Partei zum Thema Softwarepatente bereits mehrfach beschlossen haben, sehr gut leben. So ist es uns Grünen gelungen, die ohnehin schon in die richtige Richtung zielende Initiative an entscheidenden Stellen weiter zu verbessern und so manche Formulierung zu konkretisieren. Das freut uns.

Bedauernswert  finden wir es, dass es aufgrund einer Weigerung der Koalition erneut nicht gelungen ist, auch die letzte bislang nicht auf dem Antrag stehende Fraktion mit auf die gemeinsame Initiative zu nehmen. Das hatten wir angeregt und sind nach wie vor der Meinung, dass das von der Initiative ausgehende Signal ein noch stärkeres gewesen wäre.

Der interfraktionelle Antrag trägt den Titel „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“. Im Titel wird die Intention des Antrags bereits deutlich. In der Initiative stellen wir gemeinsam fest, dass innovative, leistungsfähige und sichere Informationssysteme heute eine „unverzichtbare Grundlage der Wissens- und Informationsgesellschaft“ sind.

Weiter verweist die Initiative darauf, dass das deutsche Patentgesetz (PatG) und das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) der Schutzregelung von Software über das Urheberrecht Rechnung tragen, indem sie Computerprogramme „als solche“ vom Patentschutz ausnehmen. Trotz dieser eigentlichen Intention, hierauf macht unser Antrag aufmerksam, werden und wurden in der Praxis – insbesondere vom Europäischen Patentamt (EPA) – wiederholt Patente mit Wirkung auf Computerprogramme erteilt, bei denen die Patentierung von Lehren zur reinen Datenverarbeitung in einer nur formalen Einkleidung als „technische Verfahren“ oder „technische Vorrichtungen“ erfolgte und entsprechende Ansprüche auch explizit auf diese Verfahren bzw. Vorrichtungen realisierenden Computerprogramme erhoben werden.

Hierzu ist kritisch anzumerken, dass auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Referenzurteilen wiederholt die Patentfähigkeit softwarebezogener Lehren in weiten Teilen anerkannt und die Technizitätsanforderung als Kriterium für eine Patentierbarkeit weit ausgelegt hat, womit sich der Bundesgerichtshof der großzügigeren Patentierungspraxis des Europäischen Patentamtes – leider muss man in diesem Zusammenhang sagen – sukzessive angenähert hat. Dies ist umso bedauerlicher als dass die Praxis, softwarebezogene Patente zu erteilen, im Widerspruch zu dem 1991 mit der Richtlinie 1991/250/EWG eingeschlagenen Weg des „copyright approach“ steht und mit dem in der Richtlinie niedergelegten Willen des europäischen Gesetzgebers nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.

Hierdurch entsteht nicht nur eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen, sondern genauso für die Entwicklerinnen und Entwickler, welche faktisch die Verwertungsrechte an ihren selbst geschaffenen Computerprogrammen verlieren, wodurch unkalkulierbare Kosten- und Haftungsrisiken bei der wirtschaftlichen Verwertung entstehen.

Auch verweisen wir in der vorliegenden Initiative darauf, dass patentbehaftete Bestandteile von Softwarelösungen mit den Lizenzbedingungen der überwiegenden Open Source-Software grundsätzlich unvereinbar sind und Monopolisierungstendenzen im Softwaresektor mit entsprechend negativen Folgen sowohl für die Innovationsdynamik als auch für den Arbeitsmarkt einhergehen.

Das Ansinnen, die bestehenden Defizite hinsichtlich der Unterbindung selbständiger Programmansprüche, der Gewährleistung der praktischen Anwendbarkeit des urheberrechtlich verankerten Interoperabilitätsprivilegs, des Schutzes von Softwareentwicklungen unter Lizenzmodellen Freier und Open-Source-Software und der Unterbindung der Patentierung von softwarebasierten Geschäftsmethoden im Rahmen eines Richtlinienentwurfes des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (KOM(2002)92) zu beheben, blieb leider erfolglos.

Somit bleibt nach Meinung aller antragstellenden Fraktionen die Aufgabe bestehen, dem „copyright approach“ aus der Software-Richtlinie auf europäischer Ebene die gehörige Geltung zu verschaffen und die entsprechenden gesetzlichen Konkretisierungen auch im deutschen Recht vorzunehmen. Dementsprechend fordert die vorliegende Initiative zu gewährleisten, dass die wirtschaftlichen Verwertungsrechte des Softwarewerkes im Urheberrecht geschützt bleiben und nicht durch Softwarepatente Dritter leerlaufen, weiter  sicherzustellen, dass Softwarelösungen auf dem Gebiet der reinen Datenverarbeitung, der softwarebasierten Wiedergabe von Informationen und von programmgestützten Steuerungsaufgaben ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden und dass darüber hinaus kein Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten gewährt wir. Des Weiteren fordern wir Nutzungs- und Verbotsrechte für softwarebasierte Lösungen auch weiterhin urheberrechtlich zu regeln, den patentrechtlichen Schutz auf softwareunterstützbare Lehren zu beschränken, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt, wie z.B. eine softwarebasierte Waschmaschinensteuerung ein elektromechanisches Programmschaltwerk aus drehbaren Walzen, die Steuerungsschaltkreise für einzelne Waschprogrammschritte aktivieren, ersetzen kann und schließlich sicherzustellen, dass der Softwareentwickler sein Werk auch unter Open Source-Lizenzbedingungen rechtssicher veröffentlichen kann.

Hinsichtlich einer etwaigen neuen Initiative zu einer Reform des Urheber- oder Patentrechts auf europäischer Ebene, die von uns als notwendig erachtet wird, fordern wir die Bundesregierung des Weiteren gemeinsam auf, darauf hinzuwirken, dass die Definition des technischen Beitrags möglichst konkret gefasst und eine Definition des Begriffs „Technik“ in die bestehenden Regelungen aufgenommen wird. Durch diese Definition muss sichergestellt werden, dass Computerprogramme „als solche“, Geschäftsmethoden und Algorithmen zukünftig nicht patentiert werden können, wodurch der patentrechtliche Schutz auf softwareunterstützbare Lehren beschränkt werden soll, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt. Des Weiteren fordern wir die Bundesregierung gemeinsam dazu auf, darauf hinzuwirken, dass ein möglichst umfassendes patentrechtliches Interoperabilitätsprivileg europaweit normiert wird und sich dafür einzusetzen, dass alternative Entwicklungskonzepte wie insbesondere Open Source-Projekte durch patentrechtliche Bestimmungen möglichst nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus muss sich die Bundesregierung, so der Wille aller Fraktionen, auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung der Entscheidungspraxis der Patentämter, insbesondere des Europäischen Patentamts durchzuführen und zu guter letzt darauf hinzuwirken, dass Abweichungen in der Erteilungspraxis zwischen dem EPA und den nationalen Patentämtern zukünftig unterbleiben und Erteilungen von Patenten für softwareunterstützbare Lehren vermieden werden.

Dass der Rechts- und Wirtschaftsausschuss am 13. Mai gemeinsam eine Anhörung zur vorliegenden Initiative durchführen werden, begrüßen wir ausdrücklich, bekommt das Thema doch so noch einmal die Aufmerksamkeit, die es verdient.

So erfreulich es ist, dass es auch in dieser Legislatur gelungen ist, erneut eine gemeinsame Initiative vorzulegen, so deutlich sagen wir an dieser Stelle, dass wir von der nächsten Bundesregierung erwarten, dass sie in diesem Bereich die notwendigen Korrekturen auf nationaler Ebene selbst vornimmt und entsprechende Initiativen auf europäischer Ebene anstößt.

Vielen Dank!

Am 13.05.2013 ab 16:00 Uhr werden Rechts- und Wirtschaftsausschuss gemeinsam eine Anhörung zur vorliegenden Initiative durchführen. Über die Einzelheiten der Anhörung werden wir in einem gesonderten Blogpost noch rechtzeitig informieren.

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