In einem gestrigen Blogpost, in dem wir einen kurzen Ausblick auf verschiedene netzpolitisch relevanten Punkte, die diese Woche auf der Agenda des Bundestages stehen, haben wir bereits angedeutet, dass es in dieser Woche unter anderem auch einen Antrag zu Softwarepatenten und eine entsprechende Debatte im Plenum des Bundestages geben wird. Der Antrag mit dem Titel „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“ (pdf) liegt nun vor.

Als Grüne sprechen wir uns seit langem gegen Softwarepatente aus. In unserem netzpolitischen Antrag „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ (pdf), den wir als Grüne auf unserer 33. Bundesdelegiertenkonferenz, die vom 25. – 27. November 2011 in Kiel stattfand, heißt es:

„Die Offenheit des Internets ermöglicht auch wirtschaftlich neue Impulse und unterstützt die sozial-ökologische Transformation. Investitionen ins Internet oder im Internet sind allgegenwärtig, es ist zu begründen, wieso man dies heute nicht mehr vornimmt, da die positiven Abstrahleffekte von Investitionen in diesem Bereich weitreichend sind. Freie und Offene Software wird global fortentwickelt. Menschen planen in kleinen Start-Ups innovative Ideen weiter und schaffen damit viele neue Arbeitsplätze. […] Internetunternehmen zählen zu den wertvollsten Marken unserer Zeit, dies rechtfertigt jedoch nicht die Abschottung von Märkten für wenige große Konzerne. Im Gegenteil: Wir wenden uns auch im Internet gegen die Bildung von Monopolen und Oligopolen. Wir streiten auch weiterhin im Sinne der NutzerInnen für Vielfalt und effektive VerbraucherInnenrechte. In den Fokus gehören daher Wirtschaftsmodelle, die sich unserem Ziel einer offenen Wissensgesellschaft besonders verpflichtet fühlen. Open Business Modelle und sozial-ökologische Geschäftsideen setzen auf den Ansatz des Teilens, der Offenheit und des Miteinanders und tragen somit außerordentlich zu einem Wohlstandsgewinn für alle bei. Die Zeit der Abschottung muss überwunden werden. Wir streiten für Offenheit statt Patentkriege und unterstützen freie und offene Software (FOSS) auf allen Ebenen, da die Nutzung entsprechender Angebote auch ein politisches Statement für Offenheit und gegen Monopole ist. Für unsere Internetwirtschaft sollten daher die Rechte der NutzerInnen besonders im Fokus stehen. Datenschutz und gelebte VerbraucherInnenrechte sind hierbei ganz zentrale Punkte. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher für offene Standards, die ein reibungsloses Zusammenspiel verschiedener Software (Interoperabilität) ermöglichen und ein Verbot von Softwarepatenten ein. Wir lehnen die Patentfähigkeit von softwarebezogenen Lösungen ab. Dies gilt für Software, softwarebasierte Verfahren sowie für neue Eigenschaften von Computern, wenn diese augenscheinlich nur durch ein neues Programm bewirkt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Urheberrechte der ProgrammiererInnen vor der wirtschaftlichen Entwertung durch Patentansprüche Dritter geschützt werden. Wir fordern daher, die Erteilung von Softwarebezogenen Patenten zu verbieten, sowie ihre rechtliche Durchsetzbarkeit im Verletzungsprozess zu unterbinden.“

Am Donnerstagabend findet sich unter TOP 17 der Tagesordnung des Bundestages die Initiative „Patentierung im Softwarebereich“. Hierzu liegt ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen vor. Gerade vor dem Hintergrund der intensiven urheberrechtlichen Diskussionen um das Leistungsschutzrecht und der doch massiv divergierenden Ansichten der einzelnen Fraktionen hierzu, ist es aus unserer Sicht umso erfreulicher, dass es an dieser Stelle gelungen ist, eine interfraktionelle Initiative zu verabschieden, die der ausufernden Patentierung im Softwarebereich klare Grenzen aufzeigt.

An dieser Stelle wollen wir über den Antrag und dessen wichtigsten Inhalte berichten. Hierbei gilt zu beachten, dass es sich, wie schon geschrieben, um eine interfraktionelle Initiative handelt, das heißt, es für jede Fraktion notwendig war, gewisse Abstiche im Vergleich zur eigenen Position zu machen. Dennoch können wir mit dem nun vorliegenden Ergebnis, auch vor dem Hintergrund der eigenen Beschlüsse, die wir als Partei zum Thema Softwarepatente bereits mehrfach beschlossen haben, sehr gut leben. So ist es uns Grünen gelungen, die ohnehin schon in die richtige Richtung zielende Initiative an entscheidenden Stellen weiter zu verbessern. Bedauernswert  finden wir es, dass es aufgrund einer Weigerung der Koalition erneut nicht gelungen ist, auch die letzte bislang nicht auf dem Antrag stehende Fraktion mit auf die gemeinsame Initiative zu nehmen. Das hatten wir angeregt und sind nach wie vor der Meinung, dass das von der Initiative ausgehende Signal ein noch stärkeres gewesen wäre. Nun aber tatsächlich zur – leider noch nicht elektronisch im System des Bundestags vorliegenden – Initiative und deren Inhalte.

Der Antrag trägt den Titel „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“. In dem Titel wird die Intention des Antrags bereits deutlich. In der Initiative stellt der Bundestag fest, dass innovative, leistungsfähige und sichere Informationssysteme eine „unverzichtbare Grundlage der Wissens- und Informationsgesellschaft“ sind und wesentliche Leistungsträger bei der Entwicklung dieser Systeme in Deutschland und Europa sowohl kleine und mittelständische Softwareentwicklungsunternehmen, aber auch größere, global agierende Unternehmen sind. Desweiteren wird im Rahmen der Initiative darauf verwiesen, dass  die Wettbewerbsfähigkeit  dieser Unternehmen maßgeblich vom Urheberrecht abhängt, welches sowohl in der Europäischen Richtlinie 1991/250/EWG (2009/24/EG) als auch in den §§ 69 a ff. des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geregelt ist. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte aus § 69 c UrhG, so die Initiative, stellen sicher, dass den Softwareentwicklern die wirtschaftlichen Erträge ihrer Programme zufließen. Gleichzeitig bezweckt das Softwareurheberrecht die Sicherung der Interoperabilität zwischen den Programmen.

Weiter verweist die Initiative zunächst darauf, dass das deutsche Patentgesetz (PatG) und das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) der Schutzregelung von Software über das Urheberrecht Rechnung tragen, indem sie Computerprogramme „als solche“ vom Patentschutz ausnehmen. Trotz dieser eigentlichen Intention, hierauf macht der Antrag aufmerksam, werden und wurden in der Praxis – insbesondere vom Europäischen Patentamt (EPA) – wiederholt Patente mit Wirkung auf Computerprogramme erteilt, bei denen die Patentierung von Lehren zur reinen Datenverarbeitung in einer nur formalen Einkleidung als „technische Verfahren“ oder „technische Vorrichtungen“ erfolgte und entsprechende Ansprüche auch explizit auf diese Verfahren bzw. Vorrichtungen realisierenden Computerprogramme erhoben werden.

Kritisch wird angemerkt, dass auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Referenzurteilen wiederholt die Patentfähigkeit softwarebezogener Lehren in weiten Teilen anerkannt und die Technizitätsanforderung als Kriterium für eine Patentierbarkeit weit ausgelegt hat, womit sich der Bundesgerichtshof der großzügigeren Patentierungspraxis des Europäischen Patentamtes angenähert hat. In der Initiative wird darauf verwiesen, dass die Praxis, softwarebezogene Patente in Europa zu erteilen, im Widerspruch zu dem 1991 mit der Richtlinie 1991/250/EWG eingeschlagenen Weg des „copyright approach“ steht und mit dem in der Richtlinie niedergelegten Willen des europäischen Gesetzgebers nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.

In dem Antrag wird darauf verweisen, dass hierdurch eine erhebliche Rechtsunsicherheit für SoftwareentwicklerInnen einhergeht und die betroffenen EntwicklerInnen faktisch die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren selbst geschaffenen Computerprogrammen verlieren, wodurch unkalkulierbare Kosten- und Haftungsrisiken bei der wirtschaftlichen Verwertung entstehen.

Auch wird in der vorliegenden Initiative darauf verwiesen, dass patentbehaftete Bestandteile von Softwarelösungen mit den Lizenzbedingungen der überwiegenden Open Source-Software grundsätzlich unvereinbar sind und Monopolisierungstendenzen im Softwaresektor mit entsprechend negativen Folgen für die Innovationsdynamik und den Arbeitsmarkt einhergehen. In diesem Zusammenhang wird auf eine Initiative aus dem Jahr 2005 verwiesen, in der sich bereits – ebenfalls interfraktionell – der Bundestag für eine Wiederherstellung der Rechtssicherheit für Softwareentwickler ausgesprochen hat.

In der vorliegenden Initiative wird unter anderem auf eine entsprechende Formulierung in dem in der 15. Legislatur vorgelegtem Antrag verwiesen, wo es heißt: „Computerprogramme sollen laut Artikel 10 des Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS) der Welthandelsorganisation (WTO) nach den Regeln des Urheberrechts geschützt werden. Der urheberrechtliche Schutz von Computerprogrammen wird durch die Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen gewährleistet, deren Vorgaben in Deutschland durch die §§ 69a ff. des Urheberrechtsgesetzes umgesetzt worden sind. Computerprogramme sind dementsprechend nach den geltenden Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens „als solche“ (ebenso wie Geschäftsmodelle) von der Patentierbarkeit ausgenommen. An diesem Grundsatz ist festzuhalten.“

Das Ansinnen, diesen Grundsatz und die Unterbindung selbständiger Programmansprüche, die Gewährleistung der praktischen Anwendbarkeit des urheberrechtlich verankerten Interoperabilitätsprivilegs, der Schutz von Softwareentwicklungen unter Lizenzmodellen Freier und Open-Source-Software und die Unterbindung der Patentierung von softwarebasierten Geschäftsmethoden im Rahmen eines Richtlinienentwurfes des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (KOM(2002)92) blieb leider erfolglos. Somit bleibt nach Meinung der Antragsteller die Aufgabe bestehen, dem „copyright approach“ aus der Software-Richtlinie auf europäischer Ebene die gehörige Geltung zu verschaffen und die entsprechenden gesetzlichen Konkretisierungen auch im deutschen Recht vorzunehmen. Dementsprechend fordert die vorliegende Initiative

1. zu gewährleisten, dass die wirtschaftlichen Verwertungsrechte des Softwarewerkes im Urheberrecht geschützt bleiben und nicht durch Softwarepatente Dritter leerlaufen;

2. sicherzustellen, dass Softwarelösungen auf dem Gebiet der reinen Datenverarbeitung, der softwarebasierten Wiedergabe von Informationen und von programmgestützten Steuerungsaufgaben ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden und dass darüber hinaus kein Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten gewährt wird;

3. Nutzungs- und Verbotsrechte für softwarebasierte Lösungen weiterhin urheberrechtlich zu regeln;

4. den patentrechtlichen Schutz auf softwareunterstützbare Lehren zu beschränken, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt, wie z.B. eine softwarebasierte Waschmaschinensteuerung ein elektromechanisches Programmschaltwerk aus drehbaren Walzen, die Steuerungsschaltkreise für einzelne Waschprogrammschritte aktivieren, ersetzen kann;

5. das Urheberrecht zu wahren, damit der Softwareentwickler sein Werk auch unter Open Source-Lizenzbedingungen rechtssicher veröffentlichen kann.

Hinsichtlich einer etwaigen neuen Initiative zu einer Reform des Urheber- oder Patentrechts auf europäischer Ebene fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung des Weiteren auf,

1. darauf hinzuwirken, dass die Definition des technischen Beitrags möglichst konkret gefasst und eine Definition des Begriffs „Technik“ aufgenommen wird. Durch die Definition muss sichergestellt werden, dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden und Algorithmen nicht patentiert werden können; damit soll der patentrechtliche Schutz auf softwareunterstützbare Lehren beschränkt werden, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt;

2. darauf hinzuwirken, dass ein möglichst umfassendes patentrechtliches Interoperabilitätsprivileg europaweit normiert wird;

3. sich dafür einzusetzen, dass alternative Entwicklungskonzepte wie insbesondere Open Source-Projekte durch patentrechtliche Bestimmungen möglichst nicht beeinträchtigt werden;

4. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung der Entscheidungspraxis der Patentämter, insbesondere des EPA, durchzuführen;

5. darauf hinzuwirken, dass Abweichungen in der Erteilungspraxis zwischen dem EPA und den nationalen Patentämtern unterbleiben und Erteilungen von Patenten für softwareunterstützbare Lehren vermieden werden.

Die am späten Donnerstagabend stattfindende Debatte im Plenum des Bundestages kann im Livestream auf den Seiten des Bundestages verfolgt werden.

UPDATE:
Am 13.05.2013 ab 16:00 Uhr werden Rechts- und Wirtschaftsausschuss gemeinsam eine Anhörung zur vorliegenden Initiative durchführen. Über die Einzelheiten der Anhörung werden wir noch rechtzeitig informieren.

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