Die Bundesregierung hat beim EU-Rat Justiz und Inneres am 11. April keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag über die Vorratsspeicherung und Verwendung von Fluggastdatensätzen geltend gemacht. Das ist untragbar angesichts der jüngsten Verfassungsrechtsprechung und der deutlichen Kritik von Bundestag und Bundesrat.
Diese Woche wird entscheidend bei der Frage, wie wir bei der Verhandlung besserer Datenschutz- und Grundrechtsschutzbestimmungen mit den USA weiter kommen werden. Ein Zwischenruf aus dem EU-Parlament zum mangelhaften SWIFT-Abkommen, zum Zugriff auf Twitter-Daten im Fall Wikileaks und zur Delegationsreise des Innenausschusses nach Washington DC in dieser Woche.
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