Europa hat in einem Kraftakt den europäischen Datenschutz harmonisiert. Diese Modernisierung schützt die Bürgerrechte gegen Facebook, Google und Co. Sie […]
Derzeit diskutieren wir intensiv über die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Wiedereinführung der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat. In der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ wird auf die Praxis einer exzessiven Datenspeicherung durch zahlreiche Mobilfunkanbieter verwiesen, die zwar seit Jahren bekannt, an der sich aber trotz intensiver Bemühungen der Datenschutzaufsicht bis heute kaum etwas geändert hat. Betreffende Daten liegen noch immer bis zu 6 Monate in den Abrechnungssystemen von Telekom, Vodafone und Telefónica. Das sind klare Verstöße gegen das Erforderlichkeitsprinzip des Datenschutzrechts. Die damit geschaffenen Risiken für mögliche missbräuchliche Zugriffe, auch seitens der Sicherheitsbehörden, sind nicht akzeptabel und rechtswidrig.
Die erste parlamentarische Sitzungswoche des Bundestages im neuen Jahr ist bereits in vollem Gange. Sie steht ganz im Zeichen der barbarischen Anschläge von Paris, zu denen es am Donnerstag eine Regierungserklärung der Kanzlerin im Plenum des Bundestages geben wird. Während wir gestern vor dem Brandenburger Tor der Opfer gedachten, ist die Debatte um die politischen Konsequenzen in den letzten Tagen voll entbrannt. Vor diesem Hintergrund nimmt auch der Parlamentarische Untersuchungsausschuss an diesem Donnerstag und Freitag in gleich zwei Sitzungen die Arbeit wieder auf und setzt seine für unseren Grundrechtsschutz so wichtige Aufklärungsarbeit fort. Sowohl am Donnerstag als auch am Freitag stehen weitere Zeugenanhörungen auf den Tagesordnungen.
Vor kurzem verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine […]
Neben einer Anhörung des Ausschusses „Digitale Agenda“ zur Urheberrechtsreformen auf deutscher und europäischer Ebene sowie dem Leistungsschutzrecht, die am Mittwoch stattfinden […]
Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am kommenden Montag zu einer öffentlichen Anhörung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Gegenstand der Anhörung ist das Ansinnen der großen Koalition, die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für Datenschutz zu stärken. Hierzu liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes von Union und SPD vor. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir einen eigenen, grünen Änderungsantrag zur Vorlage der Koalition erarbeitet, auf den wir gleich noch einmal gesondert hinweisen werden. Nach der Anhörung werden wir eine weitere Initiative in Form eines Entschließungsantrags in den Bundestag einbringen.
Als Grüne Bundestagsfraktion weisen wir seit langem darauf hin, dass eine effektive und völlig unabhängige Datenschutzkontrolle unverzichtbar für den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ist. Was vorher schon galt, gilt angesichts einer ausufernden Überwachung mehr denn je. Die nun vorgelegten Vorschläge zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht greifen viel zu kurz. Mit ihrem Gesetzesentwurf reagiert die Bundesregierung zwar endlich auf unsere jahrelangen Forderungen, den/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) – auch entsprechend den Anforderungen des Gerichtshofs der EU (EuGH) – endlich unabhängig zu stellen. Der/die BfDI soll nun oberste Bundesbehörde werden und nicht länger vom Bundesministerium abhängig sein. Darüber hinaus sind aber noch weitere Änderungen für mehr Unabhängigkeit dringend nötig.
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