Spätestens nach #CharlieHebdo ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Seit langem herrscht Verwirrung bezüglich der Frage, ob die Europäische Kommission an einer neuen Richtlinie arbeitet. Auch wir hatten die Große Koalition in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund eines weiter schwelenden innerkoalitionären Konflikts um die Vorratsdatenspeicherung gefragt, ob ihres Wissens nach die Europäische Kommission derzeit an einer entsprechenden Richtlinie arbeite. Diese Frage ist vor dem Hintergrund, dass sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf die Umsetzung der Richtlinie verständigt hatten, von großer Bedeutung. Während die Union weiter für die Vorratsdatenspeicherung trommelt, verweist die SPD auf die nicht existente Richtlinie und einen damit auch nicht bestehenden Umsetzungsbedarf in Deutschland. Vor diesem, aber auch vor dem Hintergrund, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angekündigt hat, notfalls einen eigenen Entwurf vorzulegen, ist die Frage des Diskussionsstandes auf europäischer Ebene natürlich von großer Bedeutung.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an Vertreter aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle haben Madeleine Henfling und ihre Mitarbeiterin Sandra Reda einen Gastbeitrag verfasst, in dem sie den kürzlich vorgelegten thüringischen Koalitionsvertrag aus netzpolitischer Sicht bewerten.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
Die letzte Bundesregierung wollte die Netzneutralität nicht gesetzlich absichern. Diese Verweigerungshaltung haben alle Oppositionsfraktionen, also auch die SPD, in den letzten Jahren scharf kritisiert. Von einer tatsächlichen, vor kurzem als Oppositionsfraktion von ihr noch geforderten gesetzlichen Regelung will die Regierungsfraktion SPD nun scheinbar nichts mehr wissen. Die SPD scheint mit dieser Neu-Positionierung in Sachen Netzneutralität gleich zu Beginn der Legislatur bei einem netzpolitischen Schlüsselhema umgekippt zu sein. Es bleibt zu hoffen, dass dies die progressiven Kräfte in der SPD schnellstmöglich erkennen und intervenieren. Die SPD, die ja seit kurzem ganz offiziell Netzpartei sein will, muss sich schleunigst darauf besinnen, dass eine Vogelstrauß-Politik, wie sie die letzte schwarz-gelbe Bundesregierung in Sachen Netzneutralität verfolgt hat, wirklich niemandem hilft.
Heute haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die anhaltende Realitätsverweigung von Vertreterinnen und Vertreter der CDU sowie verschiedener SPD-Innenminister in Sachen Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt. Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.
Nachdem die grüne Bundestagsfraktion erst vor Kurzem mit Hinweis auf das weiterhin unklare Vorgehen der Bundesregierung in Sachen anlassloser Vorratsdatenspeicherung und das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erneut einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht hat, hat der Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen gerade – einstimmig – ebenfalls einen Beschluss gegen die Vorratsdatenspeicherung gefasst. Anbei dokumentieren wir den Parteiratsbeschluss „Vorratsdatenspeicherung europaweit beenden“ im Wortlaut.
Einer der Schwerpunkte dieser Sitzungswoche liegt zweifellos darin, die im Raum stehenden Fragen im Fall des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aufzuklären. Die gestrigen Befragungen im Innenausschuss, die wir als Grüne initiiert hatten, hat den Abgeordneten insgesamt kaum mehr Klarheit gebracht. Im Gegenteil: Statt die bestehenden Unklarheiten aufzulösen, haben sich neue Fragen ergeben. Wir Grüne drängen daher weiter auf vollständige Aufklärung. Die Große Koalition hat am gestrigen Tag leider in einem taktischen Manöver eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Befragung direkt im Plenum des Deutschen Bundestages insofern verhindert, indem sie eine Aktuelle Stunde im Bundestag ansetzte und damit die Beantwortung der von uns eingereichten Fragen verhinderte.
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