Seit langem berichten wir über das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Datenschutz. Nach einer insgesamt dreijährigen Hängepartie kommt nun zwar die Stiftung, die schwarz-gelbe Bundesregierung fährt das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand. In einem aktuellen Antrag, den wir gemeinsam mit der SPD in den Bundestag eingebracht haben, kritisieren wir das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Stiftung und machen ganz konkrete Vorschläge, wie das verkorkste Konzept eventuell noch gerettet werden und die Stiftung einen tatsächlich Beitrag einen verbesserten Datenschutz leisten kann.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist gescheitert. 48.500 Stimmen hätte es gebraucht, gerade einmal 4.805 sind bis zum heutigen Stichtag zusammengekommen. Mit dieser Basisentscheidung machen die Sozialdemokraten klar: Auch zukünftig wird man sich bei der Verteidigung unserer Bürger- und Freiheitsrechte nicht auf die SPD verlassen können. Wir Grüne lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar ab, sie ist eine grobe Verletzung elementarer Bürger- und Freiheitsrechte und hätten uns gefreut, bei diesem Kampf auch die SPD an unserer Seite zu wissen.
Eben legte Konstantin bereits anlässlich der heutigen Unterschriftenübergabe eines breiten Bündnisses aus Datenschützern und der grünen Kritik an dem bisherigen Gesetz, das Schwarz-Gelb in letzter Minute zu Gunsten der Werbewirtschaft und zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger noch geändert hatte, in einem Blogpost das weitere Vorgehen in Sachen Meldegesetz dar. So haben verschiedene rot-grün regierte Länder unmittelbar nach dem koalitionären Meldegesetzcoup im Bundestag angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um so zu verhindern, dass es tatsächlich zu einem schwarz-gelbem Ausverkauf in Sachen Datenschutz kommt. Heute hat der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner den Widerstand Schleswig-Holsteins gegen Pläne zur Aufweichung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angekündigt und das weitere Vorgehen des Landes konkretisiert.
Am gestrigen Sonntagabend wurden die im Rahmen der schleswig-holsteinischen Koalitionsverhandlungen von einzelnen Untergruppen verhandelten Ergebnisse abschließend in großer Runde besprochen und der Entwurf eines Koalitionsvertrag schließlich von den jeweiligen Landesvorsitzenden von SPD, SSW und Grünen vorgestellt. Der Entwurf des Koalitionsvertrags, der an diesem Samstag noch von den jeweiligen Parteitagen beschlossen werden muss, steht ab heute zum download bereit. An dieser Stelle möchten wir Euch stichpunktartig die wichtigsten Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Innen & Justiz vorstellen, deren Arbeit Konstantin mit zwei Abgeordneten aus Schleswig-Holstein als Verhandlungsführer der Grünen in den vergangenen gut zweieinhalb Wochen intensiv begleitet hat.
Gestern beriet das Plenum des Deutschen Bundestages über einen Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 13 des Telemediengesetzes (TMG) folgenden Absatz einzufügen. Durch diese Neuregelung will die SPD die Bundesregierung dazu bringen, die sogenannte E-Privacy-Richtlinie umzusetzen. An dieser Stelle dokumentieren wir meine gestrige Protokollrede zu dem Tagesordnungspunkt.
Heute haben die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Ralf Jäger und Reinhold Gall, die große Bühne der augenblicklich in Frankfurt stattfindenden Innenministerkonferenz genutzt, um bundespolitisch an Sichtbarkeit zu gewinnen: Beide haben sich für eine sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat ausgesprochen und haben damit nicht nur in den eigenen Reihen einiges an Verwunderung ausgelöst, sondern auch bei den jeweiligen Koalitionspartner, mit denen die Alleingänge der Fachminister nicht abgestimmt waren. Hier haben wir einmal kurz zusammengefasst, welche Grüne sich heute dazu geäußert haben.