Am heutigen 13. Juni 2018 findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung […]
von Ska Keller & Jan Philipp Albrecht Seit Anis Amri mit einem LKW in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz raste und […]
In seiner 4. Sitzung am 12.12.2017 debattierte der Bundestag über mehrere Anträge von FDP, Linken und AfD, die das Ziel […]
Die letzten vier Wochen waren durchaus intensiv. In der Nacht von Sonntag auf Montag hat die FDP die Sondierungen für eine Jamaika-Koalition nun also platzen lassen. Es gab große Bemühungen von Union und Grünen, die Dinge trotz großer inhaltlicher Unterschiede zueinander zu bringen. Die FDP hat diese Koalition nun einseitig und ohne sachliche Begründung unmöglich gemacht, obwohl auf vielen Gebieten bereits Einigungen erzielt wurden. An dieser Stelle beleuchtet Konstantin das Verhandlungsergebnis der Sondierungsgruppe Innen und Recht aus grüner Sicht. Klar ist, dass es sich bei der Einigung zwischen insgesamt vier Parteien nicht um die Festschreibung des Grünen Wahlprogrammes gehandelt hätte – gleichzeitig hätten durchaus wichtige Weichen für einen echten Kurswechsel in der Sicherheitspolitik gestellt werden können. Dies betrifft vor allem ein Thema.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab. Sicherheitspolitisch vernebelt sie den Blick auf das Wesentliche.
Angesichts der derzeitigen, massiven Gesetzesverschärfungen in Russland haben Konstantin und Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik der grünen Bundestagsfraktion, das Vorgehen des Kreml scharf kritisiert. Im Vorfeld der Parlamentswahlen verschärft der Kreml unter dem Vorwand der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung drastisch gleich eine ganze Reihe von Gesetzen. Die Auswirkungen auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind fatal. Die Verschärfung des Strafrechts greift tief in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Unsere Solidarität gilt all denjenigen, die sich trotz aller Widrigkeiten auch weiterhin für Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in Russland stark machen. Angesichts der derzeitigen, massiven Gesetzesverschärfungen in Russland habe ich gemeinsam mit Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik der grünen Bundestagsfraktion das Vorgehen des Kreml scharf kritisiert. Russland hat einen weiteren Schritt hin zu einem Überwachungsstaat gemacht. Im Vorfeld der Parlamentswahlen verschärft der Kreml unter dem Vorwand der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung drastisch gleich eine ganze Reihe von Gesetzen. Die Auswirkungen auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind fatal. Die Verschärfung des Strafrechts greift tief in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Mit der allumfassenden Vorratsdatenspeicherung von Telefonaten, E-Mails, Chats und Kommunikations-Verbindungsdaten bringt der Kreml einige der wenigen verbliebenen Räume für Meinungsfreiheit unter noch stärkere Kontrolle. Bereits in der Vergangenheit wurden Bloggerinnen und Blogger sowie Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke für kremlkritische Beiträge, unter anderem zum Vorgehen in der Ukraine, strafrechtlich verurteilt. Nun wurden die Möglichkeiten zur Unterdrückung von kritischen Stimmen noch einmal massiv erweitert. Nachdem im öffentlichen Raum bereits kaum noch Möglichkeiten für kritische Meinungsäußerung geblieben sind, will der Kreml kritische Stimmen nun auch im Digitalen mundtot machen. Dieser repressive Akt macht es umso dringlicher, Edward Snowden die Chance zu geben, diesen Überwachungsstaat zu verlassen. Unsere Solidarität gilt all denjenigen, die sich trotz aller Widrigkeiten auch weiterhin für Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in Russland stark machen.
Heute das Bundesverfassungsgericht sein Urteils zum BKA-Gesetz verkündet. Hier findet Ihr eine Pressemitteilung des Gerichts. Auch Grüne hatten gegen das Gesetz geklagt. Vor Ort waren heute neben der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin, Britta Haßelmann, auch Wofgang Wieland, Hans-Christian Ströbele und Konstantin. Selten wurde ein Gesetz vor Gericht so auseinandergenommen wie jetzt das BKA-Gesetz. Das Gesetz ist in weiten Teilen unverhältnismäßig und intransparent. Es ist eine weitere herbe Niederlage für die Regierungskoalition vor Gericht. Diese hatte 2008 vor der Verabschiedung des Gesetzes alle fachlichen und rechtlichen Bedenken in den Wind geschlagen.
Archive