Am heutigen 13. Juni 2018 findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung statt.

Einziger Tagesordnungspunkt der 17. Sitzung des Ausschusses ist eine öffentliche Anhörung zu den Artikeln 1, 2, 3 und 6 des von der FDP am Anfang der Wahlperiode vorgelegten Gesetzentwurfs (pdf) zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, wobei nur der zweite Aspekt Teil der Anhörung ist.

Stand der Diskussion im Parlament:

Das Gesetz wurde am 12. Dezember letzten Jahres in erster Lesung im Plenum des Bundestags debattiert. Hier findet Ihr das Video meiner Rede, in der ich unsere Argumente und Bedenken gegen NetzDG und VDS noch einmal zusammengefasst und bürgerrechtliche Alternativen aufgezeigt habe.

Zur Anhörung von den Fraktionen benannte Sachverständige:

Im Vorfeld der Anhörung haben die einzelnen Fraktionen Sachverständige benannt. Als grüne Fraktion haben wir Constanze Kurz gefragt, ob sie die Positionen des CCC vertritt. Hier findet Ihr eine Liste der geladenen Sachverständigen (pdf), die im Vorfeld gefragt wurden, ob sie schriftliche Stellungnahmen abgeben wollen.

Stellungnahmen der Sachverständigen:

Die Stellungnahmen haben wir direkt verlinkt, sofern diese bislang vorlagen.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer langjährigen Aktivitäten  gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung.

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