Mit ihren heute veröffentlichten neuen Forderungen zur weiteren Verschärfungen der Sicherheitsgesetzgebung instrumentalisiert die Union die Sicherheitspolitik für den Wahlkampf und verknüpft die richtige Forderung nach mehr Personal bei der Polizei mit populistischen Parolen, die kein Mehr an Sicherheit bringen werden. Unsere innenpolitische Sprecherin Irene Mihalic und ich halten diesen Unterbietungswettbewerb um die Grundrechte mit AfD und Co. für höchst bedenklich.
Die Videoüberwachung und -aufzeichnung in Zügen und Bahnhöfen soll weiter ausgebaut werden. Eine entsprechende Grundsatzvereinbarung haben Deutsche Bahn und Bundesinnenministerium geschlossen. Anlässlich der Pläne habe ich heute noch einmal klargestellt, dass die Videoüberwachung von Bahnhöfen und Zügen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger darstellt. Selbstverständlich sind auch Bahnhöfe Freiheits- und Kommunikationsräume. Sie deshalb allein zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls auszuweiten, ist rechtlich ausgeschlossen.
Im Gegensatz zur mächtigen Nato-Drohne oder zur haushaltsbeschädigenden BMVG-Drohne wirkt die Diskussion über die Pläne der Deutschen Bahn, zukünftig Drohnen zur Verhinderung von nächtlichen Sprühaktionen und Metalldiebstählen einzusetzen auf den ersten Blick nachrangig. Dennoch stellen sich angesichts der Pläne der Bahn zahlreiche, vor allem datenschutzrechtliche Fragen. Dies wissend beschwichtigt die Bahn: Die Drohnen sollen nur gegen Sprayer und Metallräuber eingesetzt werden und nur über Gelände der Deutschen Bahn zum Einsatz kommen. Dabei gibt es durchaus sinnvolle Anwendungen, etwa bei Feuerwehr- oder Rettungseinsätzen, hier aber geht es um Drohnen zur Überwachung zur Verhinderung von Straftaten.
Am heutigen Mittwoch beginnt in Hannover die Frühjahrskonferenz der Innenminister. Konstanstin kritisiert, dass sich Friedrich, Hermann und Co., statt endlich kluge und mit unserem Grundgesetz vereinbare Konzepte für eine tatsächliche Verbesserung der Sicherheitslage in unserem Land vorzulegen, mit Griffen in die Mottenkiste konservativer Sicherheitsinstrumente ohne jeden Nutzen begnügen. Sie betreiben eine reflexhafte Symbolpolitik, die keine Antworten auf aktuelle Bedrohungslagen liefert.
Am morgigen Mittwoch beginnt in Hannover die Frühjahrskonferenz der Innenminister. Seit Monaten erheben Konservative Politiker die Forderung nach einer Ausweitung der Videoüberwachung. Zuletzt hatte Innenminister Friedrich nach den Bombenanschlägen von Boston diese Forderung höchst reflexhaft erhoben. Als Grüne haben wir uns wiederholt gegen eine Ausweitung ausgesprochen und Friedrichs Vorgehen als populistische Symbolpolitik kritisiert. In einem aktuellen Beitrag für die Braunschweiger Zeitung habe ich meine Position noch einmal dargelegt. Konstantins Beitrag dokumentieren wir auch hier noch einmal.
In einem aktuellen Beitrag des ZDF-Magazins "Frontal 21" werden schwere Vorwürfe gegen den Rewe-Konzern erhoben, der seine Beschäftigten in großem Ausmaß heimlich überwachen lassen haben soll. Gemeinsam mit Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Die jetzt aufgedeckten Tatsachen sind auch ein Beleg für die Notwendigkeit besserer gesetzlicher Regelungen und eines stärkeren Schutzes der Beschäftigten vor Überwachung und Kontrolle. Die Bundesregierung hat den Bedarf an einem Beschäftigtendatenschutzgesetz zwar erkannt. Geliefert hat sie jedoch nicht. Über drei Jahre lang wurde an einem Gesetzentwurf gearbeitet und am Ende ist Schwarz-Gelb daran kläglich gescheitert.
Gerade hat Konstantin die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und den Konsequenzen für die Frage der Videoüberwachung erhalten. Bundesinnenminister Friedrich nutzte das Wochenende, um uns mit der Veröffentlichung zuvorzukommen, seine Interpretation der Dinge darzulegen und seine Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung zu wiederholen. Über die konkrete Umsetzung sei man, wer hätte das gedacht, mal wieder im Gespräch mit der Bahn. Die Antworten auf unsere Anfrage sind überwiegend ausweichend, soweit das überhaupt möglich war. Die Bundesregierung ist ersichtlich nicht interessiert, mehr Licht und Transparenz in die Praxis des grundrechtsbeschränkenden Einsatzes von Videoüberwachungen bei der DB AG zu bringen. Wir werden insgesamt mit einer weiteren Anfrage im Detail nachsetzen und Widersprüche benennen.
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