In einem Gastkommentar für die Financial Times Deutschland hat Konstantin als netz- und innenpolitischer Sprecher die Position der grünen Bundestagsfraktion bezüglich der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch einmal dargelegt: Die grüne Bundestragsfraktion hält eine pauschale Vorratsdatenspeicherung keineswegs für unverzichtbar. Im Gegenteil: Die anlasslose verpflichtende Massenspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger stellt eine Abkehr vom zentralen Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung dar. Ermittler haben heute mehr technische Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung als je zuvor. Hier dokumentieren wir Konstantins Kommentar.
In diesem Gastkommengtar schreibt Jerzy Montag, rechtspolitscher Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, über die gestrige Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Dort wurde die Frage beleuchtet, ob man die Ermittlungsmaßnahme der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage „gegen unbekannt“ neu regulieren müsse. Die Diskussion war vor allem nach erfolgten Massenabfragen im Zuge der letzjährigen Dresdner Demonstration gegen Rechtsextreme, aber auch nach Bekanntwerden einer ähnlichen Abfragepraxis in Berlin entflammt. Die grüne Bundestagsfraktion hat hierzu einen Antrag vorgelegt, der Gegenstand der gestrigen Anhörung war.
Wie eben hier bereits zu lesen war, hat die Bundesregierung heute eine Studie des Max-Planck-Instituts über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Die Studie belegt klar: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss wieder abgeschafft werden. Die Analyse des Max-Planck-Instituts bestätigt: Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist nicht notwendig. Jan fordert die Europäische Kommission daher erneut auf, die Umsetzung der Richtlinie zu stoppen und endlich ein Verfahren einzuleiten, um sie zurückzunehmen.
Heute ist der europäische Datenschutztag. Gestern wurden die Ergebnisse einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht bekannt. Die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie ist eine weitere Ohrfeige für die Vorratsdatenbefürworter. Einmal mehr entlarven die Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Behauptungen zum vermeintlichen Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung als leeres Gerede. Die Studie belegt erneut, dass die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf die Effektivität der Strafverfolgung keinen Nutzen bringt.
Am 6. Oktober 2011 hat Malte Spitz d T-Mobile Deutschland GmbH erneut auf Grundlage von §34 BDSG gebeten, mir schriftlich Auskunft zu erteilen, welche Daten sie zu meiner Nummer bzw. meinem Mobilfunkanschluss gespeichert haben. Damit hat Malte rund 18 Monate nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, welches die deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie für nichtig erklärt hatte und die sofortige Löschung aller entsprechend gespeicherten Daten veranlasste, erneut herausfinden wollen, was eigentlich tatsächlich bei dieser Datenspeicherung stattfindet. Über die Ergebnisse der Recherche schreibt Malte hier.
Am heutigen Mittwoch legt die Europäische Kommission einen Entwurf für ein europäisches Datenschutzgesetz vor. gruene-europa.de hat mit dem Grünen Europaabgeordneten und Datenschutzexperten Jan Philipp Albrecht über den Inhalt des Textes und die anstehenden Verhandlungen im Europäischen Parlament und mit den Mitgliedsstaaten gesprochen. Wir dokumentieren das Interview an dieser Stelle.
Der Datenschützer Patrick Breyer und der grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Sprecher für Innere Sicherheit) haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde (pdf 2,51 MB) gegen ein Gesetz zur Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht. Die Entscheidung des Gerichtshofs könnte der umstrittenen verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung in Europa ein Ende setzen.