Heute wurde im Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit die Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt angenommen. In den letzten Jahren mussten Verwertungsgesellschaften europaweit viel Kritik einstecken, zu Recht: Es gibt einen dringenden Reformbedarf, was demokratische Mitbestimmung, Transparenz, good governance und digitales Management der Verwertungsgesellschaften angeht. Die EU Kommission hat im letzten Jahr - mit großer Verzögerung - das Thema aufgegriffen und einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Als Vizepräsidentin des Kulturausschusses im Europäischen Parlament freut sich Helga Trüpel über den heutigen Beschluss und skizziert grüne Verhandlungserfolge.
Derzeit ist zu beobachten, dass endlich Bewegung in das viel zu lange brach liegende Thema „Routerzwang“ kommt. Zahlreiche Verbraucher- Bürgerrechts- und netzpolitische Organisationen sprechen sich klar für eine durchgreifende Korrektur der aktuellen Regelungen zum „Routerzwang“ aus. Diese Position unterstützen wir seit langem. Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesnetzagentur hier bislang halbherzig agiert, steht der Gesetzgeber in der Pflicht, die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer zu sichern. Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zum Routerzwang werden wir aufmerksam verfolgen.
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