Heute wurde im Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit die Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt angenommen. Als Vizepräsidentin des Kulturausschusses im Europäischen Parlament freue ich mich über den heutigen Beschluss.

In den letzten Jahren mussten Verwertungsgesellschaften europaweit viel Kritik einstecken, zu Recht: Es gibt einen dringenden Reformbedarf, was demokratische Mitbestimmung, Transparenz, good governance und digitales Management der Verwertungsgesellschaften angeht. Die EU-Kommission hat im letzten Jahr – mit großer Verzögerung – das Thema aufgegriffen und einen Richtlinienvorschlag vorgelegt.

Im Europäischen Parlament haben wir noch wichtige Änderungen an der Richtlinie vornehmen können: Wir Grüne konnten durchsetzen , dass die Rechteinhaber die Möglichkeit haben müssen, nicht-kommerzielle Lizenzen zu vergeben, Künstler und Rechteinhaber mehr Mitbestimmung in ihren Verwertungsgesellschaften und mehr Kontrolle über ihre Werke haben. Die Mitglieder sollen zudem ein direktes Mitspracherecht haben und können die Verwertungsgesellschaft europaweit frei wählen. Verwertungsgesellschaften sollen zukünftig verpflichtet werden, über ihre Aktivitäten präzise zu berichten, damit nachvollzogen werden kann, wie die Werke genau genutzt werden. Durch die Vereinfachung der Lizenzierung soll auch der Zugang zu weniger populären Stücken gefördert werden. Anstatt mit allen einzelnen nationalen Verwertungsgesellschaften in der EU verhandeln zu müssen, können Online-Musikanbieter künftig europaweite Lizenzen erwerben.

Verwertungsgesellschaften spielen eine wichtige Rolle in der Kreativbranche, wie auch für den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt. Mit dieser Richtlinie wird eine faire Balance zwischen UrheberInnen, Nutzern und VerbraucherInnen geschaffen, alle profitieren von dieser Richtlinie: sei es durch die genaue und schnellere Zahlung an die Rechteinhaber oder die Vereinfachung der Lizenzierung für die Musikanbieter, mit der mehr Vielfalt im Netz für die VerbraucherInnen ermöglicht wird.

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