Eine E-Mail ist technisch kaum besser gesichert als eine Postkarte. Sie kann auf ihrem Weg vom Sender zum Empfänger und in deren Postfächern von Unbefugten eingesehen werden. Um unbefangener sensible Informationen über das Netz auszutauschen, kann man E-Mails und Dateien jedoch verschlüsselt versenden. Gerade für den Kontakt von PolitikerInnen und Parteien mit JournalistInnen oder beispielsweise Whistleblowern ist ein hohes Maß von Vertraulichkeit von Kommunikation wichtig. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und haben uns daher bei der Bundestagsverwaltung und im Ältestenrat dafür eingesetzt, dass der IT-Service des Bundestags die entsprechende Software zukünftig allen Abgeordneten anbietet.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern und Behörden nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) wurde bei einem Fachgespräch angeregt diskutiert. Dabei gab es große Unterstützung und viele wichtige Anregungen.
Missstände in Unternehmen oder Institutionen werden in vielen Fällen erst durch Hinweise einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sogenannter „Whistleblowern“) aufgedeckt. Dennoch drohen Beschäftigten, die solche Missstände publik machen, häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Hierdurch entsteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, der durch die gesetzliche Verankerung des Whistleblower-Schutzes aufgelöst werden kann. Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen reagieren wir auf dieses Schutzbedürfnis und wollen in Kürze eine eigene Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in den Bundestag einbringen, die Änderungen sowohl im Arbeits- als auch im Beamtenrecht vorsieht. Am 30.11.2011 veranstaltet die Grüne Bundestagsfraktion ein öffentliches Fachgespräch zum Schutz von Whistleblowern und lädt alle Interessierten hierzu ein.
Nachdem wir bereits vor längerer Zeit unseren grünen Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz online diskutiert haben lassen, stellen wir als Grüne Bundestagsfraktion nun einen weiteren Gesetzesentwurf online zur Diskussion, um vor der Einbringung in den Bundestag die Mitarbeit an unserer Initiative zu ermöglichen und Fragen, Kritik und Anregungen aufzunehmen. Unser Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) ist ab sofort online diskutierbar. Wir präsentieren unseren Entwurf heute auf zwei Ebenen: Zum einen sind alle Interessierten eingeladen, auf www.gruener-gesetzentwurf.de ihre Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen einzubringen. Zum anderen laden wir die juristische Fachwelt ein, auf den Seiten des Fachverlags C.H. Beck, der Beck Community, unter www.community.beck.de unseren Gesetzentwurf einer fundierten juristischen Prüfung zu unterziehen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Gerade hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), gefordert, Geheimnisverrat stärker zu bestrafen. Die Forderung nach Strafverschärfungen ist falsch und populistisch. Geheimnisverrat ist bereits jetzt in erheblichem Maße strafbar, etwa als Verletzung von Privat- oder Dienstgeheimnissen.
Nachdem Wikileaks Ende letzten Jahres über 250.000 US-Depeschen veröffentlichte, entstand eine Debatte, die im Wesentlichen von den Verfehlungen der Person Julian Assange und boulevardesken Aussagen über einzelne deutsche PolitikerInnen und weniger durch die Veröffentlichung zu Tage getretenen Herausforderungen für unsere Gesellschaft geprägt war. Die wirklich entscheidenden Fragen und Auswirkungen, die mit der weiter zunehmenden Digitalisierung von Daten und der damit einfacheren Verbreitung dieser einhergehen, wurden in der gebotenen Tiefe öffentlich kaum diskutiert. Diese Diskussion muss jedoch geführt werden.
Archive