Nach Peter Altmaier und Pavel Mayer hat nun auch der Parlamentarische Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion, Volker Beck, einen Beitrag im Feuilleton der FAZ verfasst. Den Beitrag von @VolkerBeck dokumentieren wir hier.

Unionspolitiker bekennen sich jetzt zaghaft zum Internet. Wieso hat man trotzdem den Eindruck, sie würden es am liebsten abschalten? Ein Plädoyer für ein freies Netz für freie Bürger. Von Volker Beck

Wer Twitter liest, weiß nicht zwingend mehr, aber vieles früher. Der politische Schlagabtausch wird durch Tweets schneller und kompakter. Politiker lernen plötzlich, sich in 140 Zeichen kurz zu fassen. Selbstverständlich hat auch Twitter seine Grenzen. Differenzierte Debatten leiden zuweilen unter Oberflächlichkeit und populistischer Vereinfachung.

Manche Archäologen werden in 2000 Jahren an dem Wust von Belanglosigkeit verzweifeln, andere sich vielleicht aber auch freuen, dass so massenhaft nichtoffizielle Quellen zur Mentalitätsgeschichte überliefert sind. Die Top-down-Kommunikation hat ausgedient. Man muss sich auf den Dialog einlassen: Für Menschen, die am öffentlichen Leben und seinen Debatten teilhaben, führt heute kein Weg an sozialen Netzwerken vorbei. Die Frage ist nicht mehr, ob, sondern nur noch, wie.

Der Staat und die Konservativen

Eigentlich muss man den Menschen nur einen Internetanschluss geben. Von da an gehen sie ihren Weg im World Wide Web allein. Die Einzigen, so entsteht leicht der Eindruck, die keine Ahnung davon haben, wie das Internet funktioniert, was dort passiert und wie man Gefahren und Probleme zu bewältigen hat, sind der Staat und die Konservativen. Manchmal könnte man geradezu meinen, Bundestagskollegen von der Union wie Hans-Peter Uhl und Siegfried Kauder würden das Internet am liebsten noch einmal fürs Archiv ausdrucken und dann abschalten.

Wie bereits mein Twitterkollege @PeterAltmaier an dieser Stelle schrieb, vollziehen sich im Netz erstmals die politische Freiheit und Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger in Permanenz. Wie der Pirat Pavel Mayer daraufhin anmerkte, macht ein twitternder Altmaier noch keinen netzpolitischen Frühling bei den Konservativen. Trotzdem würde ich Peter Altmaier für diese Erkenntnis bei Twitter „faven“ (von favourite) oder bei Facebook „liken“, denkt er doch deutlich weiter als seine internetphoben Kollegen.

Es gibt ein Computer-Grundrecht

Aber was heißt das: Freiheit und Gleichheit, wenn wir Sicherheitsbedürfnisse und den Schutz von Opfern von Straftaten im gleichen Maße berücksichtigen müssen? 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht im Streit um das Ausspähen von Computern durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz ein „Computer-Grundrecht“ eingeführt. Zwar lässt Karlsruhe damit das Ausspähen von Computern zum Schutz vor gravierenden Gefahren grundsätzlich zu. Allerdings müssen die Fahnder hohe Hürden nehmen, die man mit dem Staatstrojaner umrannte, ohne überhaupt zum Sprung anzusetzen.

Dieses neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gilt zwar nicht schrankenlos, aber für Grundrechtseingriffe muss eine konkrete Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates vorliegen. Ein Richter muss zudem die Durchsuchung anordnen. Und intime Daten müssen geschützt bleiben oder bei der Auswertung sofort gelöscht werden. Doch das Bundesverfassungsgericht hat als Respektsinstanz bei den Unionshardlinern offenbar ausgedient.

Effizienter Wächter

Dabei müsste sich ja gerade auch die Law-and-OrderTruppe an Entscheidungen des höchsten Gerichts halten. Hans-Peter Uhl, der bayerische Innenminister Joachim Herrmann und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich müssten daher zu einer Überwachungssoftware, die nicht im eng gesteckten Rahmen des Bundesverfassungsgerichts arbeitet, entschieden nein sagen. Stattdessen wurde aber klarer Rechtsbruch von jenen begangen, die eigentlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen sollen.

Der Chaos Computer Club hat sich hier als effizienter Wächter bewiesen. Doch eigentlich braucht man eine offizielle, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ähnliche, unabhängige Stelle, die den Staat dabei überwacht, wenn er in das digitale Leben seiner Bürger eindringt. Denn der Rechtsstaat delegitimiert sich mit solch krimineller Energie selbst.

Kein Generalverdacht

Wenn man Telefonüberwachung bei konkretem Verdacht von schweren Straftaten oder in einer besonderen Gefahrensituation wie einem geplanten Terroranschlag zulässt, wäre es widersprüchlich, Telefonate, die via VoIP (Voice-over-IP) geführt werden, generell auszunehmen. Bei einem Trojaner handelt es sich allerdings um einen besonderen Grundrechtseingriff. Neben dem Abhören der Kommunikation kommt zusätzlich der grundrechtsrelevante Eingriff in die Integrität des Computers hinzu. Auch für Telefonüberwachung gilt: Es muss immer das mildeste Mittel eingesetzt werden.

Bei Skype, der wohl gängigsten VoIP-Kommunikationsform, ist der Trojaner heute offenbar technisch entbehrlich. Damit ist er unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht erlaubt. Ob es sich bei der Bildtelefonie durch die Bildübertragung nicht um eine besonders intime und damit besonders schützenswerte Kommunikation handelt, müssen wir diskutieren. Und vor allem darf der Staat seine Bürgerinnen und Bürger nicht unter Generalverdacht stellen und die Informationen über das Kommunikationsverhalten auf Vorrat speichern, um im Zweifel gegen jeden etwas in der Hand zu haben.

Datenarmut ist der beste Datenschutz

Im Netz suchen aber nicht nur die Kriminellen mit ihren „ausgetüftelten Computern“ ihre Anonymität, wie es Hans-Peter Uhl kürzlich im Bundestag beklagte. Es ist nachvollziehbar, wenn Menschen nicht mit Foto, Klarnamen und ihren personenbezogenen Daten durch das Netz surfen wollen. In autokratischen Staaten, wie Iran, kann das lebensgefährlich sein. Bei uns dient Anonymität im Wesentlichen dem Schutz der eigenen Persönlichkeit. Das ist Argument genug. Wer möchte schon im Forum für anonyme Alkoholiker oder HIV-Positive mit seinem Namen über persönliche Probleme sprechen? Wer sich mit seinem Pseudonym an Debatten beteiligen möchte, muss das auch dürfen. Jugendlichen ist sogar dazu zu raten. Denn das Netz vergisst nichts, und Arbeitgeber wissen, wie sie ihre Bewerberinnen und Bewerber googeln.

Aber solche Schutzbedürfnisse interessieren Konservative offensichtlich nicht. Sie sehen in der Anonymität eine Gefahr und fordern deshalb Klarnamen, ein „Vermummungsverbot im Internet“. So entsteht der Eindruck, das Internet wäre ein randalierender Mob mit schwarzer Motorradmaske. Zweifellos werden aus der Anonymität heraus Straftaten begangen und Menschen zum Hass aufgestachelt. Ich glaube zu wissen, wovon ich hier spreche. Nur wenige Politiker werden so wie ich vom führenden deutschsprachigen Portal für Rassisten (PI) und den christlichen Hasspredigern von Kreuz.net durch den Dreck gezogen. Es gibt keine homophobe, rassistische oder antisemitische Beschimpfung, die ich dort noch nicht gelesen habe: falsche Behauptungen, üble Nachrede bis hin zum Aufruf zu Gewalt oder gar Mord. Wer hinter den Pseudonymen steckt, lässt sich nur schwer herausfinden.

Internationale Kooperation muss sein

Wenn es sich um tatsächliche Straftaten handelt oder auf diese Weise verbreitete Lügen einem Menschen massiv schaden, fehlen den Behörden die Werkzeuge. Die gewohnten nationalstaatlichen Rechtdurchsetzungsformen kommen im globalen Netz oftmals an ihre Grenzen. Die autoritäre Antwort ist darauf, diese Inhalte zu sperren. Dass heißt, wir halten uns die Augen zu, und plötzlich sind die Probleme verschwunden. Die richtige Antwort ist aber: löschen.

Bei der Entfernung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen funktioniert das weltweit relativ gut. Kein Staat möchte Server mit solchen Inhalten in seinem Land haben. Doch bei Aufrufen zu Hass und Gewalt ist die Situation schon anders. Dafür gibt es bisher keine internationalen Abkommen. Ziel sollte es sein, ohne die nationalen Auslegungen der Freiheitsrechte einzuschränken, die Möglichkeiten zu schaffen, in besonders schweren Fällen Inhalte zu löschen. Die britische Regierung hat die Notwendigkeit von internationaler Kooperation erkannt und für Anfang November zu einer Konferenz geladen.

Schneller Ruf nach Sperren

Wer die Freiheit im Netz verteidigen möchte, muss auch die Spannungen zwischen Freiheitsrechten und technischen Entwicklungen reflektieren. So auch beim Urheberrecht, selbst wenn es hier nicht um Leben oder Tod geht, so geht es da aber sehr wohl um Existenzen. Auch hier ruft der Konservative zuerst nach Internetsperren, bevor er nachdenkt.

Der globale Kommunikationsraum Internet, Digitalitisierung und wachsende Speicher- und Suchmöglichkeiten haben unsere Welt revolutioniert. Dabei sind neue Konflikte entstanden. Besonders für den Datenschutz gibt es neue Herausforderungen, seit unsere Daten aus Karteikästen und Aktenschränken auf elektronische Datenträger gewandert sind. Das exponentielle Anwachsen von personenbezogenen Daten bei der Privatwirtschaft und der staatliche Zugriff auf diese Bestände erzwingen einen völlig neuen Stellenwert des Datenschutzes. Datenarmut ist der beste Datenschutz. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das IT-Grundrecht müssen durch Aufnahme ins Grundgesetz gestärkt werden. Wer der ungehinderten Datensammelei durch Staat, Google, Facebook und andere tatenlos zusieht, versündigt sich an den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger.

Es muss in unserem Interesse sein, dass sich durch das Internet ein Prozess der gesellschaftlichen Emanzipation fortsetzt, den es vor politischer Vereinnahmung und autoritären Eingriffen zu bewahren gilt. Die Netzpolitik nimmt gerade die Hürde vom Fachthema ins Zentrum der politischen Arena: Zentrale Fragen der Netzintegrität, des „Anspruchs auf kommunikative Grundversorgung“ (so die Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer) und eines Grund- oder Menschenrechts auf Netzzugang werden die Agenda einer freiheitlichen und sozialen Politik zu Beginn dieses Jahrhunderts revolutionieren. Dieser Prozess hat gerade erst begonnen.

Volker Beck ist Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck twittert unter @Volker_Beck. In seinem Blog beckstage schreibt er regelmäßig auch über netzpolitische Themen. Hier geht’s zum Originalbeitrag im Feuilleton der FAZ.

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