Reinhard Bütikofer hat heute auf Abgeordnetenwatch ausführlich sein Abstimmungsverhalten zum Gallo-Report erklärt.

Er hatte dort entgegen der Mehrheitsmeinung seiner Fraktion für den Report gestimmt, der unter anderem schärfere Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen im Internet fordert.

Es ging ihm dabei darum, das Europäische Urheberrecht zu harmonisieren und bessere legale Märkte für digitale Inhalte zu schaffen. Er möchte mit seinem „Eintreten für den Schutz geistigen Eigentums“ jedoch nicht für alle möglichen Kriminalisierungsstrategien, für Exklusionsstrategien à la Hadopi oder andere Strategien zur Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ein Freibrief erteilen.

Wir dokumentieren die Frage und seine Antwort hier für die weitere Diskussion.

Sehr geehter Herr Bütikofer,

Ich habe in meinem offenen Brief an Sie kritisiert, dass sie gegen ihre Wähler und gegen ihre Fraktion für Gallo gestimmt haben, was gerade dadurch ein verheerendes Signal sendet, dass sie der Leiter der Europagruppe der Grünen sind.

Sie und die Stellvertretende Leiterin der Europagruppe Frau Trüpel waren die einzigen Grünen, die für Gallo gestimmt haben. Nachdem ich Sie in dem offenen Brief gebeten habe, in Zukunft die Folgen ihres Abstimmungsverhaltens besser zu überdenken oder einfach den internetaffinieren Mitgliedern ihrer Fraktion zu vertrauen (und beschrieben habe, warum die Abstimmung für Gallo meiner Ansicht nach schädlich für die Grünen und Ihre Wähler war), möchte ich sie hier fragen, warum sie diese Entscheidung getroffen haben.

Frau Trüpel hat ihre Meinung dazu bereits beschrieben (auch ihr habe ich dazu einen offenen Brief geschrieben und geschildert, welche Fehler sich in ihrer Argumentation finden), und ich würde nun gerne von Ihnen wissen, was sie dazu bewogen hat, so zu stimmen.

Warum haben Sie mitgeholfen, Gallo zu beschließen, das von ihrer Fraktion abgelehnt wird?

Mit freundlichen Grüßen,

Arne B.

Sehr geehrter Herr Arne B.

mir gefällt, dass Sie konsequent eine Antwort auf Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten beim Gallo-Bericht einfordern, und will Ihnen diese Frage auch gerne beantworten.

Mir gefällt an Ihrer Frage allerdings manches auch nicht; doch dazu später. Zur Sache.

Zunächst ist schlicht zu sagen, dass ich zu den im Zusammenhang mit dem Gallo-Bericht relevanten Fragen sicherlich alles andere als ein Experte bin. Ich habe mich um Informationen und Einschätzungen bemüht. Manche wichtige Punkte der Debatte habe ich vielleicht auch übersehen oder nicht verstanden. Zudem bedauere ich es, dass es vor der Gallo-Abstimmung die von Helga Trüpel mehrfach angeregte ausführliche Grundsatzdebatte im Plenum unserer Fraktion zu den vorhandenen Kontroversen nicht gegeben hat. Vielleicht hätte das dazu führen können, dass wir zu einer gemeinsamen Position gefunden hätten. Dem war aber nicht so, so dass zur Gallo-Abstimmung im Plenum zwei konkurrierende Grüne Abstimmungslisten vorlagen; eine von Helga Trüpel und eine der Mehrheit unserer Fraktionsexperten zu dem Thema. Ich bin der Abstimmungs-Liste von Helga Trüpel gefolgt. Danach habe ich wie sie zwar keineswegs alle einzelnen Forderungen des Gallo-Berichtes geteilt oder gebilligt, aber am Ende diesem insgesamt doch zugestimmt.

Zu dem Zeitpunkt der Abstimmungen über den am Ende mehrheitlich angenommenen Bericht hatte das Parlament allerdings den von der Grünen/EFA-Fraktion und auch mir mitgetragenen Antrag zum gleichen Thema schon zurückgewiesen. Ich war in dieser Situation nicht, wie die große Mehrheit meiner Fraktion der Auffassung, dass es besser sei, gar nichts zu beschließen. Das Signal, dass Künstler „auch im digitalen Zeitalter in ihren Rechten geschützt bleiben und für ihre urheberrechtlich geschützten Werke entlohnt werden“ sollten, war mir wichtig. Ich habe das für eine Hauptbotschaft des Gallo-Berichts angesehen.

Helga Trüpel hat für sich formuliert, sie verfolge den Ansatz, „dass sich ein gut regulierter, digitaler Markt entwickeln soll, damit es zu Fairness zwischen den Marktteilnehmern kommt. Es muss mehr legale, digitale Kulturangebote geben.“ Diesen Ansatz teile ich. Ich teile die Auffassung, dass der Schutz geistigen Eigentums im Binnenmarkt nicht nur ein richtiges Ziel ist, sondern es auch Aufgabe von Politik sein muss zu überlegen, wie er verwirklicht werden kann. Die Aufforderung an die Kommission „an assessment of the ways to strengthen and upgrade the legal framework with respect to the Internet“ anzustellen, ist nicht abwegig. Ist es falsch für die Richtlinie von 2004 zur Durchsetzung von Intellectual Property Rights Änderungsvorschläg einzufordern, mit denen die EU wirksamer gegen die Verletzung solcher Rechte vorgehen kann. Ich denke: Nein.

Wenn ich Ihren Offenen Brief an mich richtig lese, sehen Sie das anders. Sie schreiben: „Tauschbörsen ermöglichen jedem und jeder Deutschen, der/die einen Computer hat, in den Genuss von kulturellen Werken zu kommen, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Auf die Art sind sie eine weitaus erfolgreichere Kulturförderung als öffentliche Bibliotheken, und für den Staat dazu noch kostenlos.“ Mal abgesehen davon, dass mir die Beschränkung Ihres Arguments auf Deutsche nicht einleuchtet, möchte ich von Ihnen gerne wissen, auf welcher Rechtsbasis sie die Sicherung der Interessen von KünstlerInnen gewährleisten wollen? Der Verweis darauf, dass manche Nutzer freiwillig zahlen, kann es ja wohl nicht sein.

Ist mit dem Eintreten für den Schutz geistigen Eigentums für alle möglichen Kriminalisierungsstrategien, für Exklusionsstrategien à la Hadopi oder andere Strategien zur Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ein Freibrief erteilt? Natürlich nicht.

Erst mal bestreite ich, dass man den Gallo-Bericht überhaupt auf´s Repressive reduzieren kann. Der Bericht führt schließlich aus, dass es wesentlich darum gehe, bessere legale Märkte für digitale Inhalte zu schaffen, um der sogenannten online piracy zu begegnen: „Support for and development of the provision of a diversified, attractive, high-profile, legal range of goods and services for consumers may help to tackle the phenomenon of online infringement.“ Die Kritik an dem „lack of a functioning internal European digital market (which) constitutes an important obstacle to the development of legal online offers“ wird ausdrücklich formuliert und geschlussfolgert „that the EU runs the risk of condemning to failure efforts to develop the legitimate online market if it does not recognise that fact and make urgent proposals to address it.“ Was spricht in diesem Zusammenhang gegen eine Harmonisierung des Urheberrechts in Europa?

Doch selbst wenn man das zur Seite läßt, ist es nicht richtig, allen, die für Gallo gestimmt haben, pauschal einen „Dolchstoß in den Rücken der Freiheitsrechte der Bürger” vorzuwerfen, wie die französischen Bürgerrechtler von La Quadrature du Net schreiben. Diese Organisation spricht von einem „Kreuzzug“ der Unterhaltungsindustrie, so als habe diese keinerlei legitime Interessen. Man redet von „blinder Repression und privater Copyrightpolizei im Netz“ und insinuiert, das Europäische Parlament habe sich quasi für die Methode „three strikes“ ausgesprochen. Das ist unlauter. Die website flash-news.ne zitiert das Techblog Ars Technica, das zu Recht darauf verweist, dass das EP gegen Three-Strikes-Gesetze ist. Ich bin selbst auch nicht für das Kappen des Internet-Anschlusses. Das ist absurd. Man kann ja auch nicht jemand, der ein paar mal im Laden geklaut hat, generelles Einkaufsverbot für jede Art Läden geben.

Die in einem nüchternen Ton verfasste Kritik von netzpolitik.org benennt drei Negativpunkte: unklare Begriffe; die Forderung nach Repression, obwohl kein nennenswerter Schaden zu belegen sei; die Forderung nach „nicht-legislativen Maßnahmen“. Das mit den unklaren Begriffen wird so sein. Die Forderung nach „strafrechtlichen Maßnahmen“ habe ich nicht unterstützt.

Zu den „nicht-legislativen Maßnahmen“ schreibt netzpolitik.org: „Solch „nichtlegislative Maßnahmen” – auch „freiwillige Vereinbarungen” genannt – wurden bereits in einer Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum” (v. 11.09.2010) erwähnt. Diese vertraglichen Sanktionen gegen Personen, die nicht-kommerzielles Filesharing betreiben, werden von Verwertungsindustrie und kooperativen Netzbetreibern festgelegt: Zugangsbeschränkungen, gezielte Netzsperren, Limitieren der Brandbreite etc… Dies ist buchstäblich eine offene Tür für die Einrichtung einer privaten Urheberrechtspolizei.“ Mir ist die erwähnte Mitteilung der Kommission nicht geläufig, aber der Formulierung im Gallo-Bericht: „stimmt der Kommission zu, dass zusätzliche, nichtlegislative Maßnahmen wie zum Beispiel Gespräche über mögliche Verbesserungen am digitalen Markt in Europa durch die freiwillige Harmonisierung von Verfahren und Standards unter den Beteiligten zweckdienlich sein können, um die Anwendung der Rechte des geistigen Eigentums zu verstärken, insbesondere Maßnahmen, die sich aus einem eingehenden Dialog zwischen den Beteiligten ergeben.“ Daraus habe ich nicht entnommen, was netzpolitik.org kritisiert. Und um das eindeutig gesagt zu haben: In der Sache bin ich nicht für eine „private Urheberrechtspolizei“.

**Was bleibt?

Der Gallo-Bericht ist eine nicht-legislative Entschließung. Daraus wird nicht unmittelbar Recht. An der Rechtslage hat sich durch den Bericht nichts geändert. Alle Empfehlungen des Berichtes, die unproblematischen wie die hoch kontroversen, müssten erst in Gesetzesvorschläge gegossen werden.

Es ist also durchaus noch Zeit, die Diskussion fortzusetzen. Ich bin dabei auch gerne bereit dazuzulernen. Allerdings bin ich überzeugt, dass die notwendige und schwierige Abwägung von Rechten nicht gefördert wird, wenn von manchen file-sharing-Fans mit antikapitalistischer Rhethorik unterlegt so getan wird, als gebe es gar nichts abzuwägen.

Und damit bin ich bei dem, was mir an Ihrer Frage nicht gefallen hat, Herr B.

Sie schreiben, ich hätte gegen meine Wähler und gegen meine Fraktion für Gallo gestimmt.

In meiner Fraktion gab es verschiedene Meinungen. Das gab es auch schon bei anderen Themen. Diktatur der Fraktionsmehrheit gibt es nicht. Wäre auch nicht grün. „Gegen Fraktion“ ist Quatsch. „Gegen Wähler“? Ich misstraue jedem, der so tut, als seien meine Wähler homogen und er wüßte ganz genau wie sie denken. Und ich müßte mich dann auf jeden Fall daran halten. OK, ich habe über email oder twitter nur Wählerkritik bekommen. Von weniger als 50 Leuten. Wieviele davon „meine“ Wähler waren, kann ich nicht feststellen. Muss ich die Kritik nur ernst nehmen, wenn mir nachgewiesen wird, dass es meine Wähler waren? Und wenn es „meine“ waren, wieviele müssen mich kritisieren, damit feststeht, ich hätte gegen meine Wähler gehandelt? Reicht es, wenn alle, die Arne B. kennt, so denken? Was soll das? Warum solche Scheinargumente bemühen, statt einfach zu sagen: Ich finde es falsch und zwar aus folgenden Gründen.

Dann schreiben Sie, es sei besonders schlimm, dass ich als „Leiter der Europagruppe der Grünen“ so abgestimmt habe. Aus meiner Funktion als Sprecher leite ich nicht ab, dass andere mir zu folgen haben. Ich lasse die Funktion aber auch nicht so gegen meine Freiheit wenden, als hätte man ab einer bestimmten Funktionshöhe keine eigene Meinung mehr zu haben.

Sie raten mir auch, „einfach den internetaffinen Mitgliedern Ihrer Fraktion zu vertrauen“. Das finde ich ja ganz super. Und bei der Landwirtschaftspolitik vertraue ich den landwirtschaftsaffinen KollegInnen. Und Wirtschaftspolitik findet in der Wirtschaft statt. Wie? Kann ja sein, dass ich ab und zu schief liege. Dann streite ich drum, genau so, wie wenn ich überzeugt bin, Recht zu haben. Aber mit dem eigenen Kopf. Widerlegen Sie mich. Aber fordern Sie mich nicht auf, einfach denen nachzulaufen, die Ihrer Meinung nach Recht haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Reinhard Bütikofer

Category
Tags

Comments are closed

Archive