Mit der Informationsfreiheit ist das so eine Sache. Auf der einen Seite wird nach dem transparenten Staat verlangt – doch wenn er dann freiwillig Dinge preisgibt, ist kaum jemand da, den’s interessiert. Eine Evaluation des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes ergab beispielsweise, dass nur 13,3 % der Bürger überhaupt schon mal vom BremIFG gehört haben. Und nur 3,2 % der Bürger wissen auch tatsächlich, was das Gesetz beinhaltet.

Die grüne Finanzsenatorin Karoline Linnert will sich des Problems nun annehmen (was sie jetzt muss, da das Gesetz mit einem Ablaufdatum versehen ist) und hat einen entsprechenden Änderungsentwurf vorgelegt. Um Missverständnisse in der Bevölkerung auszuräumen, soll das Informationsfreiheitsgesetz nun in Informationszugangsgesetz umbenannt werden – die meisten Menschen verwechselten offenbar den freien Zugang zu amtlichen Informationen mit dem Recht auf Meinungsfreiheit.

Der Entwurf greift einige Standpunkte von Transparency International auf, in dem z.B. bei der Freigabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eine Abwägungsklausel eingebaut werden soll. Diese Informationen dürfen also nicht zurückgehalten werden, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Leider fehlt diese Klausel weiterhin, wenn fiskalische Interessen des Landes betroffen sind – ein Bereich, in dem meiner Meinung nach das öffentliche Interesse grundsätzlich überwiegt. Immerhin soll nun aber vorgeschrieben sein, dass die Ablehnung begründet werden muss. Mit dieser Begründung kann man sich dann z.B. an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden.

Bremen hat als einziges Bundesland die proaktive Veröffentlichung von Dokumenten durch die Verwaltung etabliert. Im elektronischen Informationsregister auf bremen.de sollen alle frei zugänglichen Dokumente zu finden sein, sortiert nach Fachgebiet und indiziert nach Schlagworten. Das ist zumindest in der Theorie ein löblicher Ansatz. In Praxis ist das Register aber noch ausbaufähig: Vor allem krankt das System zur Zeit noch daran, dass die Verwaltung offenbar unsicher ist, welche Dokumente dem Register gemeldet werden dürfen – und im Zweifel lieber gar nichts meldet. In diesem Punkt schafft die geplante Änderung mehr Klarheit: In §11 Abs. 4 werden folgende Dokumente explizit zur Veröffentlichung vorgegeben:

„Weitere geeignete Informationen sind insbesondere Handlungsempfehlungen, Statistiken, Gutachten, Berichte, Broschüren, bei den Behörden vorhandene gerichtliche Entscheidungen, Informationen, zu denen bereits nach diesem Gesetz Zugang gewährt worden ist, Senatsvorlagen nach Beschlussfassung oder bei Mitteilungen an die Bürgerschaft diese sowie Unterlagen, Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen.“

Alle weiteren Probleme des Registers müssten technisch und organisatorisch gelöst werden: Die Verschlagwortung folgt oft einer schwer nachvollziehbaren Verwaltungslogik. Viele Dokumente sind zwar auf den Ressortseiten zu finden, jedoch nicht an das Register gemeldet worden. Und offenbar haben die Bremischen Behörden niemanden an der Hand, der eine brauchbare Suchfunktion programmieren kann. Wenn man nicht sehr genau weiß, wonach man sucht, sollte zur Zeit besser noch Google’s Domain Search o.ä. genutzt werden.

Vielleicht war es also gar nicht schlecht, dass so wenige Menschen Kenntnis von ihrem Recht auf Zugang zu Informationen haben – so konnte die Verwaltung in kleinerem Rahmen ausprobieren, wie sich das Gesetz effektiv umsetzen lässt. Doch die Betaphase soll nun ein Ende haben: Begleitend zu der Gesetzesänderung wird es eine Öffentlichkeitskampagne geben, um die Bekanntheit des Zugangsrechtes zu steigern.

Das Änderungsvorhaben der Senatorin orientiert sich eng am Evaluationsbericht und den Vorschlägen der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit. Die von Seiten der Verwaltung als zu aufwändig bemängelte Erfassung von Statistiken soll nun entfallen – die Statistik war nur für die Evaluierung notwendig, eine weitere soll es nicht geben. Um die Veröffentlichung im Register zu erleichtern, sollen die Behörden mehr Feedback bekommen. Berichte über Downloadzahlen und eingegebene Suchbegriffe sollen den Behörden helfen zu ermitteln, welche Informationen nachgefragt werden.

Das Bremische Gesetz ist bereits jetzt weitreichender als das Bundesgesetz und die vorgeschlagenen Änderungen erweitern die Zugangsrechte der Bürger noch etwas mehr – doch es gibt noch Luft nach oben: Die Ausnahmetatbestände, die von den Grünen 2005 noch kritisiert wurden, bleiben weiter unangetastet.

Sabrina Gehder ist Mitglied der LAG Medien Bremen und bloggt unter brainweich.de.

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