Über den netzpolitischen Kurs des neuen Bundesinnenministers wurde in den letzten Wochen viel spekuliert. Nun gewährte Hans-Peter Friedrich einem ausgewählten Publikum erste Einblicke in seine netzpolitische Agenda. Während eines Vortrages im Rahmen des Bundessymposiums des CDU-Wirtschaftsrates im Berliner Congress Center skizzierte er „Perspektiven der deutschen Netzpolitik“.

Friedrich unterstrich während seines Vortrags, so meldet es der „Behörden-Spiegel“ in seiner jüngsten Ausgabe, die Bedeutung des Internets für Wirtschaft und Gesellschaft. Der Staat dürfe sich im Bereich der Netzpolitik weder heraushalten, noch komplett alles „durchregulieren“ wollen. Soweit so gut.

Friedrich gab weiter zu Protokoll, dass es im Bereich der Netzpolitik durchaus viele Chancen, aber eben auch Risiken gäbe. So gäbe es keine Innovationen ohne Freiheit. Deshalb sei es wichtig, so Friedrich, die Freiheit im Bereich der Netzpolitik zu wahren. Aber, so Friedrich weiter, dort, wo unterschiedliche Freiheiten kollidierten, müsse der Staat diese zum Ausgleich bringen und auch vor Gefahren schützen: „Wir müssen das rechte Maß im Umgang mit den neuen Technologien finden.“

Den von seinem Vorgänger Thomas de Maizière eingeschlagenen netzpolitischen Weg wolle Friedrich fortsetzen: „Die Netzpolitik ist fester Bestandteil der Politik des alten und des neuen Ministers. In den nächsten Monaten werde ich intensiv daran arbeiten.“ Den begonnenen Dialog mit Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Netzgemeinde werde man fortsetzen.

Interessant auch: Während die Bundesjustizministerin der von seinem Vorgänger de Maizière immer wieder aufgegriffenen Idee eines „digitalen Radiergummis“ gestern noch einmal eine deutliche Absage erteilt hat, gab der neue Innenminister während seines Vortrages bekannt, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für Technikwissenschaften, einen Ideenwettbewerb zum Thema „Vergessen im Internet“ ausloben zu wollen.

Während eines abschließenden Überblicks über weitere geplante netzpolitische Initiativen der Bundesregierung spannte Friedrich den Bogen von der anstehenden Umsetzung der jüngst beschlossenen Cyber-Sicherheitsstrategie, der Verabschiedung des „Rote-Linien-Gesetzes“ zum Schutz vor schweren Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts, über die Umsetzung der E-Government-Strategie und der Einführung von mehr Bürgerbeteiligung bis zur – auch das wenig überraschend – Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen von „Mindestspeicherfristen“ für eine effektive Verbrechensbekämpfung.

Darüber, wie eine verfassungsrechtlich konforme Ausgestaltung dieser gesetzlichen Regelung aussehen könnte, oder darüber, dass die Bundesregierung bei einer übereilten Neuregelung Gefahr läuft, in wenigen Monaten, nämlich nach der Verabschiedung einer neuen Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie durch die Europäische Kommission, ein neues Gesetz vorlegen zu müssen, verlor Innenminister Friedrich während seiner Ausführungen offenbar kein Wort.

Auch darüber, ob das am gestrigen Abend stattgefundene Gespräch zwischen dem neuen Innenminister und der Bundesjustizministerin zur Klärung der vielen, nach wie vor zwischen den Ressorts strittigen Punkten beigetragen hat, konnte man leider bisher noch nichts lesen.

Category
Tags

Comments are closed

Archive