Als Public Private Partnership (PPP) gelten Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit sogenannten privaten Partnern, sprich der freien Wirtschaft. Häufig werden sie im Bereich des Verkehrswesens angewendet. Das Modell der PPPs findet häufig deswegen Anwendung, weil sich die zuständigen öffentlichen Träger, zum Beispiel verschuldete Gemeinden, auf diesem Weg  eine Finanzierung ohne teuren Bankkredit ermöglichen wollen. Diese Rechnung geht aber oftmals nicht auf: In vielen Fällen zahlen die öffentlichen Träger drauf, weil sie beispielsweise über Gebühr auf Einnahmen verzichten müssen (z. B. bei der LKW-Maut) oder weil die Privaten auf der Grundlage schlechter Verträge minderwertige Leistungen erbringen und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Die öffentliche Hand, also der Steuerzahler, bleibt dann auf den Kosten sitzen.

Die Vergabeverfahren und der Vertragsschluss der öffentlichen Hand mit Privaten im Rahmen von PPP-Projekten sind völlig intransparent. Das beste Beispiel dafür ist die Diskussion über die Offenlegung der Verträge über die Berliner Wasserversorgung. Hier war eine Gesetzesänderung die Folge des zivilgesellschaftlichen Engagements des Berliner Wassertisches und der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus (mehr Informationen bei der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus).

Ein erster und wichtiger Schritt zur Kontrolle eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Geldern bei PPPs ist die Transparenz. Zusammen mit meinem Kollegen Anton Hofreiter habe ich deshalb einen Antrag „Transparenz in Public Private Partnerships“ (BT-Drs. 5285) gestellt, um so die Transparenz von PPPs auf Bundesebene zu verbessern.

Bezüglich des weiteren Vorgehens werden wir Euch auf dem Laufenden halten.

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