Am Abend des heutigen Tages treffen sich einem Bericht des Handelsblatts nach Bundesinnenminister Friedrich (CSU) und seine Kollegin, die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, um – abschließend ? – über das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung zu verhandeln.

Derweil haben Bürgerrechtsaktivisten, u.a. vom AK Vorrat noch einmal darauf hingewiesen, dass die vor wenigen Tagen veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 keine Anhaltspunkte für den Nutzen einer verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren bietet. Sie verweisen vor allem auf die anhaltend hohe Aufklärungsquote von 71% derjenigen Straftaten, die mit dem „Tatmittel Internet“ begangen wurden. Angesichts der Tatsache, dass die Aufklärungsquote von Straftaten insgesamt lediglich 55% beträgt, wird schnell klar, dass die immer wieder vorgebrachte Warnung vor einem „rechtsfreien Raum Internet“ durch nichts zu belegen ist. Im Grunde genommen wäre es angesichts der bei Weitem besseren Aufklärungsquoten in der „virtuellen Welt“ nur konsequent, vor dem „rechtsfreien Raum“ in der „realen Welt“ zu warnen. Komischerweise tut das niemand in der Form.

Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass der Versuch des Bundesinnenministers, die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erneut als Argument für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, unredlich ist. Dass man den Bundesinnenminister, der zugleich Verfassungsminister ist, erneut darauf stoßen muss, dass das höchste deutsche Gericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich klargestellt hat, dass die Vorratsdatenspeicherung – wenn überhaupt – nur für schwere Straftaten angewendet werden darf und eine Vielzahl der unter Internetkriminalität zusammengefassten Straftaten diese Voraussetzung nicht erfüllt, spricht für sich. Wichtig war es uns auch, darauf hinzuweisen, dass die polizeiliche Kriminalitätsstatistik voraussichtlich auch in den nächsten Jahren noch ansteigende Zahlen im Bereich der Internetkriminalität aufweisen wird. Dies ist eine logische Konsequenz der weiter wachsenden Bedeutung des Internets für unsere moderne Informationsgesellschaft. So ist die Zahl von Verkehrsunfälle nach dem Durchbruch des Autos als Massentransportmittel auch angestiegen.

Es erscheint uns deshalb durchaus überlegenswert, wegen der Neuheit und Komplexität der Deliktformen – sofern sich dies in den nächsten Jahren als nötig erweisen wird – mit weiteren organisatorischen Umstellungen zu antworten. Dazu gehöret z.B. die Bildung von Facheinheiten sowohl auf staatsanwaltschaftlicher als auch auf polizeilicher Ebene, eine bessere Ausbildung des Personals und eine verbesserte personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Auf diesem Weg kann unseres Erachtens bei Weitem mehr erreicht werden, als durch die  immer wieder reflexartig vorgebrachten Rufe nach der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung, die vom höchsten deutschen Gericht in der bisherigen Form als nicht mit unserer Verfassung vereinbar eingestuft wurde und deren Nutzen für die Strafverfolgungsbehörden – von einigen immer wieder angeführten Einzelfällen einmal abgesehen – bislang nicht nachgewiesen werden konnte – weder von der Eurtopäischen Kommission, noch von denjenigen, die immer wieder das Gespenst einer  „Schutzlücke“ an die Wand malen. Diejenigen, die trotz einem nach wie vor fehlendem Beleg der Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgung noch immer einer raschen Wiedereinführung das Wort reden, wären gut damit beraten, ihre Forderungen – wie im politischen Diskurs eigentlich üblich – auf eine empirische Grundlage zu stellen und darüber hinaus darzulegen, wie man die äußerst engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten gedenkt. Beides ist bislang nicht geschehen.

Anlässlich der heute anstehenden Verhandlungen appellieren besorgte Bürgerinnen und Bürger in einer Videobotschaft, die der AK Vorrat gesammelt und zusammengeschnitten hat, an Innenminister Friedrich, sein Vorhaben noch einmal zu überdenken und auf eine anlasslose Speicherung ihrer Telekommunikationsdaten zu verzichten. Zudem haben gerade über 50.000 Menschen einen gemeinsamen Appell von campact und AK Vorrat an Bundesinnenminister Friedrich und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger unterzeichnet.

Category
Tags

Comments are closed

Archive